Baugenehmigung Baumrecht HILFE !!! Nachbar Baum macht probleme

18. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Newbie1234
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Baugenehmigung Baumrecht HILFE !!! Nachbar Baum macht probleme

Sehr geehrte Mitglieder,

ich habe folgendes Problem.
Es hat Jahre lange gedauert, um ein passendes und gutes Baugrundstück zu finden,für unsere kleine Familie.
2018 wurden wir dann fündig und haben sofort zugeschlagen. Im September 2018 haben wir mit unserem Generalunternehmen, alle relevanten Unterlagen an das Bauamt in Hamburg eingereicht, für die Erstellung der Baugenehmigung. Es verlief soweit alles gut und die Baugenehmigung für das Doppelhaus sollte genehmigt werden ABERRRR jetzt zum eigentlichen Problem...

Das WBZ hat sich eingeschaltet und teilte uns mit, dass auf dem Nachbargrundstück ein riesen großer Baum steht (Durchmesser ca.5-6 Meter). Dieser Baum würde mit seinen Wurzeln in unserem Baufeld rein ragen.

Seit Monaten warten wir gespannt auf die Entscheidung des Amtes. Bis heute ging bei uns nichts ein. Auf telefonische Nachfrage, wird mir jedes mal mitgeteilt, dass ich mich noch gedulden muss.

Für mich ist es gar kein Problem zu warten, jedoch weiß ich nicht genau was mich erwarten wird.
Hat jemand eine Idee bzw. weiß jemand wohin die Reise geht?

Welche Entscheidungen könnten mich noch treffen?
Das Haus zu verschieben bzw. verkleinern, würde mich finanziell sehr hart treffen und zubeendigung des Hausbau führen!

Gehen wir mal davon aus, dass ich den Baum fällen darf... Uns bleibt ja nicht all zu viel Zeit den Baum zu fällen. Sollten wir bis zum 01.03.2019 nicht den Baum fällen lassen, was passiert dann?

Wäre es nicht möglich, mit dem Hausbau ( Bodensohle ) anzufangen und später den Baum zu fällen?
Ob nun der Baum beim Tiefbau beschädigt wird, sollte ja gar nicht relevant sein, da dieser ja sowieso ab Oktober gefällt wird.

Für mich wäre das ein Genickbruch, da ich sehr viel Zeit verliere und schon Bereitstellungszinsen zahle.

Wäre über Antworten sehr erfreut!!!!!

Besten Dank im Voraus.

-- Editiert von Newbie1234 am 18.02.2019 20:18

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Newbie1234):
Gehen wir mal davon aus, dass ich den Baum fällen darf..

Und die (schriftliche) Genehmigung vom Nachbarn hat man dafür?

Es geht hier wohl eher darum, das Baufenster an den Platzbedarf des Baumes anzupassen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Newbie1234):
da dieser ja sowieso ab Oktober gefällt wird.
Woher hast du diese Info?
Zitat (von Newbie1234):
Hat jemand eine Idee bzw. weiß jemand wohin die Reise geht?
Da hier wahrscheinlich keiner den Baum, die Auflagen und die Baumschutz-Satzung von HH kennt, vor allem nicht die Wandsbeker Umweltbehörde...wirst du noch etwas Geduld aufbringen müssen.
Ein Baum mit 5-6 m Durchmessern in HH? Wieso hab ich den noch nie gesehen?
Und der würde gefällt werden dürfen im Herbst?
Zitat (von Newbie1234):
Sollten wir bis zum 01.03.2019 nicht den Baum fällen lassen, was passiert dann?
Dann bleibt er stehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Newbie1234
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte schon mit dem ausführenden Architektenbüro gesprochen. Diese hatten mir einige Möglichkeiten gesagt, was passieren könnte. Dennoch wollte ich gern euch nochmal Fragen...

Ja, der die Bäume haben gemeinsam ein Durchmesser von ca. 5-6 Meter. Es sind 2 Bäume die ineinander stehen.

Leider habe ich kein Bild davon.

Ich bedanke mich für eure Mühe und Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Also wenn ich mir die Hamburger Baumschutz Satzung im I-net so anschaue, kommt es bei den geschützten Bäumen doch nicht auf den Kronendurchmesser sondern sonder auf den Umfang gemessen in einer Stammhöhe von 1,30 mtr. an.

Wenn Du also das Nachbargrundstück betreten darfst, den Umfang jeden Stamms nachmessen und Du hast relative Planungssicherheit.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Newbie1234
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Das habe ich ja getan, ca. 3 Meter Durchmesser pro Stamm.

Ich denke ja nur dran, was mich bei dem Bescheid vom WBZ erwarten wird.
Es macht ehrlich einen verrückt, nicht zu wissen was passieren wird.

Niemand der diese Erfahrung gemacht hat?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Newbie1234):
Niemand der diese Erfahrung gemacht hat?
Offensichtlich nicht. Wahrscheinlich wegen des Seltenheitswertes.
Zumindest scheinen es wirklich außerordentlich alte Bäume zu sein. Kronendurchmesser genannt, hatte ich zuerst auch gedacht. Aber wenn es tatsächlich solche Kawenzmänner sind, wundert es mich nicht, dass sich die WBZ sehr schwer tut mit einer Entscheidung.
Ist das Nachbargrundstück ein öffentliches, auf dem die Bäume stehen?

Das Fällen wird wahrscheinlich nicht die erste Lösung sein.
Zitat (von Newbie1234):
Ob nun der Baum beim Tiefbau beschädigt wird, sollte ja gar nicht relevant sein, da dieser ja sowieso ab Oktober gefällt wird.
Ich habe diesen Satz noch nicht verstanden. Es gilt doch die generelle Regelung des Sommerfällverbotes, die aber nur für Bäume gilt, die gefällt werden dürfen.

Was sagt denn euer GU? Wie viele Häuser sollen denn insgesamt auf dem Baufeld entstehen?
Die WBZ hält diese Baumgruppe wahrscheinlich für absolut schützenswert.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Newbie1234):
Niemand der diese Erfahrung gemacht hat?

Doch, siehe #1


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Newbie1234
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich habe diesen Satz noch nicht verstanden. Es gilt doch die generelle Regelung des Sommerfällverbotes, die aber nur für Bäume gilt, die gefällt werden dürfen.

Was sagt denn euer GU? Wie viele Häuser sollen denn insgesamt auf dem Baufeld entstehen?
Die WBZ hält diese Baumgruppe wahrscheinlich für absolut schützenswert.



Gehen wir mal davon aus, dass ich den Baum fällen darf. Zum 01.03.19 würde man es gar nicht hinkriegen.
Das heißt, der komplette Hausbau würde ab Oktober 2019 beginnen können. Wäre es nicht möglich, trotzdem mit dem Hausbau anzufangen? Ich meine, auch wenn der Tiefbauer, bei dem Bodenaushub, die Wurzel beschädigt, sollte es doch kein Problem sein, da der Baum sowieso ab Oktober gefällt werden würde.

Es wird ein Doppelhaus errichtet.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(922 Beiträge, 224x hilfreich)

Wie weit steht der Baum
a) von der Grunstücksgrenze
b) vom Hausfundament entfernt weg?
Wie groß ist der Abstand zwischen Krone (außen) und dem Gebäude?
Wie kommst du zur Annahme , dass du den Baum Fällen darfst?

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Newbie1234):
Wäre es nicht möglich, trotzdem mit dem Hausbau anzufangen?

Eine Frage die man den beteiligten Unternehmen stellen sollte ...



Zitat (von Newbie1234):
Ich meine, auch wenn der Tiefbauer, bei dem Bodenaushub, die Wurzel beschädigt, sollte es doch kein Problem sein,

Nun, wenn durch geschädigtes Wurzelwerk der Baum bei einem Sturm auf den Neubau fällt, könnte sich das ändern ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Newbie1234
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Wie weit steht der Baum
a) von der Grunstücksgrenze
b) vom Hausfundament entfernt weg?
Wie groß ist der Abstand zwischen Krone (außen) und dem Gebäude?
Wie kommst du zur Annahme , dass du den Baum Fällen darfst?


Ich habe euch mal die Bilder zusammengefasst:

https://share-your-photo.com/88ef21fbed/album

-- Editiert von Newbie1234 am 19.02.2019 15:59

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nun, wenn durch geschädigtes Wurzelwerk der Baum bei einem Sturm auf den Neubau fällt, könnte sich das ändern ...


Der Sturm (ohne (Fäll-)Genehmigung) kommt von der Behörde, da braucht es die Natur gar nicht. ;)

Zitat (von Newbie1234):
Ich meine, auch wenn der Tiefbauer, bei dem Bodenaushub, die Wurzel beschädigt, sollte es doch kein Problem sein, da der Baum sowieso ab Oktober gefällt werden würde.


Lassen wir das Wunschdenken mal weg, dann landen wir in Hamburg bei Bußgeldern für Verstöße gegen die Baumschutzverordnung, darunter fällt auch das Beschädigen von Bäumen so dass er gefällt werden muss, zwischen 50 und 50.000 €.

Du hast zwei eigentlich Probleme.
Das Erste ist, dass es gar nicht Deinen Baum ist, um den es sich handelt.
Zweitens kollidieren möglicherweise in deinem Fall die Hamburger Baumschutzverordnung, mit Deinen Rechten die Dir das BGB liefert.

Welche dort nun vorrangig sind :???:


-- Editiert von spatenklopper am 19.02.2019 16:21

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Newbie1234
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Lassen wir das Wunschdenken mal weg, dann landen wir in Hamburg bei Bußgeldern für Verstöße gegen die Baumschutzverordnung, darunter fällt auch das Beschädigen von Bäumen so dass er gefällt werden muss, zwischen 50 und 50.000 €.

Du hast zwei eigentlich Probleme.
Das Erste ist, dass es gar nicht Deinen Baum ist, um den es sich handelt.
Zweitens kollidieren möglicherweise in deinem Fall die Hamburger Baumschutzverordnung, mit Deinen Rechten die Dir das BGB liefert.

Welche dort nun vorrangig sind :???:


Danke erstmal für die Antwort.

Was heißt das jetzt im Klartext für mich ? Wie wird der Bescheid bezgülich dem Baum aussehen ?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Welche dort nun vorrangig sind


Die Frage kann ich mir selbst übrigens beantworten....

Das OLG Köln urteilte 1993 als Fazit wie folgt:

Jeder darf grundsätzlich auf seinem Grundstück Wurzeln vom Nachbarbaum abschneiden, die ihn in der Nutzung beeinträchtigen, auch wenn der Baum nachher abstirbt. Er muss nur den Nachbarn, d.h. Baumeigentümer, vorher informieren, der bei Verlust der Standsicherheit des Baumes diesen sogar u.U. selbst fällen muss.
Ausnahme: Wurzeln sind zu dulden (Baumschutzsatzung o.a.)

Zitat (von Newbie1234):
Was heißt das jetzt im Klartext für mich ? Wie wird der Bescheid bezgülich dem Baum aussehen ?


Das steht ehrlich gesagt in den Sternen.
Wenn es ganz dumm läuft, können Sie ihr Bauvorhaben, so wie geplant, beerdigen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Newbie1234):
Gehen wir mal davon aus, dass ich den Baum fällen darf.
Das wäre das Szenarium Nr. 1 und hätte nichts mehr mit deiner eigentlichen Frage zu tun. Dann würdest du von der WBZ eine Genehmigung zum Fällen erhalten. Evtl. Auflagen wären dabei... Der Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück er steht, hätte zugestimmt.
Aus Zeitgründen ginge das erst ab 1. Oktober.
Eine solche Genehmigung enthielte dann auch die Hinweise zu deinem Baubeginn, zu evtl.Schutzmassnahmen fürs Wurzelwerk... alles Inhalt der Fällgenehmigung.
Zitat (von Newbie1234):
Wie wird der Bescheid bezgülich dem Baum aussehen ?
Szenarium 2: Es würde keine Genehmigung zum Fällen erteilt. Der Bescheid enthielte umfangreiche Auflagen zum Schutz des Wurzelwerks, Abstände zu beabsichtigten Baumaßnahmen wären detailliert aufgelistet.

Danke für die Fotos. Der Durchmesser in 1,30 m Höhe kann nicht 3-5 m sein. Das erkennst du an der Skizze, wo die Maße eingetragen sind.
Wenn ich nicht ganz falsch liege, ist es ein alte Weide, seit vielen Jahren nicht geschnitten, deshalb auch keine schöne Kopfweide, sondern ein hässliches Ungetüm. Die alten Weiden teilen sich auch ohne Sturm.
Aber die WBZ-Leute sehen das uU anders. Du wirst den Bescheid abwarten müssen.

Sieh es doch mal so:
Jahrelang habt ihr nach einem Baugrundstück gesucht.
Vor ein paar Monaten habt ihr es gekauft und mit der Planung begonnen.
Der Baum ist die erste große Verzögerung.
Es wird nicht die letzte Verzögerung eures Vorhabens sein.
Was stand denn vorher auf diesem Baufeld? Die 3m Abstand von der Grundstücksgrenze habt ihr sicher auch im Plan, oder?
Zitat (von Newbie1234):
Für mich wäre das ein Genickbruch, da ich sehr viel Zeit verliere und schon Bereitstellungszinsen zahle.
Da es ein Doppelhaus wird, sind die anderen Bauherren schon vorhanden?
Der GU wird ohne Genehmigung garantiert nicht anfangen zu buddeln.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Newbie1234
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Szenarium 2: Es würde keine Genehmigung zum Fällen erteilt. Der Bescheid enthielte umfangreiche Auflagen zum Schutz des Wurzelwerks, Abstände zu beabsichtigten Baumaßnahmen wären detailliert aufgelistet.

Dann wäre doch Szenarium 2 das beste was mir passieren könnte. Der Baum wäre noch erhalten bleiben und müsste nicht bis Oktober warten ? Verstehe ich das so richtig ?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Newbie1234):
Dann wäre doch Szenarium 2 das beste was mir passieren könnte. Der Baum wäre noch erhalten bleiben und müsste nicht bis Oktober warten ? Verstehe ich das so richtig ?

Warum überliest du ganz deutlich, dass du auf den Bescheid der WBZ warten sollst, bevor du irgendeinen Startschuss gibst. Der könnte dich uU sehr viel mehr kosten als ein paar Wochen Bauverzug und die B-Zinsen.

Es ist dir doch mit Glaskugeldreherei nicht geholfen. Es gibt noch x andere Szenarien. ICH bin nicht die WBZ.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(922 Beiträge, 224x hilfreich)

Ein Tip von mir. Stelle dich nicht gegen die Behörde, denn sie sitzt am längeren Hebel. Hole einen Baumsachverständigen und lass es dir schriftlich geben, dass der Baum gesund ist. Grad bei Weiden ist dies oft nicht der Fall. Sie neigen auch bei schwachen Stürmen zu Bruchholz und können Menschen gefährden, die sich auf dem öffentlich zugänglichen Grundstück bewegen. Wenn du so ein Gutachten hast, hast du schon halb gewonnen.
Nachsatz: warten wirst du eh müssen. Bei uns gab es wegen dem Denkmalschutz eine Verzögerung von rund 3 Jahren.

-- Editiert von aspergius am 19.02.2019 19:30

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Hole einen Baumsachverständigen und lass es dir schriftlich geben, dass der Baum gesund ist.
Was soll das bringen? Das hat die WBZ garantiert längst selbst gemacht.
Der Baum steht auf dem Nachbargrundstück. Der TE wird nicht so einfach einen *Nachbarbaum* begutachten lassen können.
Zitat (von aspergius):
Wenn du so ein Gutachten hast, hast du schon halb gewonnen.
Was wäre gewonnen?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Überzeugen Sie den Nachbarn das er einen durch Sie beauftragten Fachmann (Architekten o.ä.) bevollmächtigt einen "Antrag auf Abweichung nach Baumschutzverordnung" zu stellen.

Signatur:

3113

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Bitte schaut doch, was die WBZ in HH ist. Was die Behörde macht, was sie kann und was sie schon gemacht hat in dieser Angelegenheit.
http://www.hamburg.de/wandsbek/wbz/

Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dann wäre doch Szenarium 2 das beste was mir passieren könnte. Der Baum wäre noch erhalten bleiben und müsste nicht bis Oktober warten ? Verstehe ich das so richtig ?
Irgendwie gar nicht verstanden, oder?
Szenario 2 wäre das schlechteste für dich, denn der Baum dürfte nicht gefällt werden (nicht heute, und auch nicht im Herbst). Entsprechend müsstest du dich mit deinem Bau(platz) dem Baum anpassen.

Das beste für dich wäre doch das Szenario 1. Du dürftest sowohl den Baum fällen (im Herbst) als wahrscheinlich auch anfangen zu bauen (dabei möglicherweise mit Auflagen den Baum betreffend - damit er nicht schon im Sommer umfällt - noch dazu dann unkontrolliert, mit Gefährdung der Bauarbeiter des Rohbaus etc.).

Stefan

PS: Warum klärt eigentlich niemand darüber auf, dass der TS offenbar Durchmesser mit Umfang verwechselt hat? (insbesondere möchte ich hier Anami ansprechen, siehe #2) ;)

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
PS: Warum klärt eigentlich niemand darüber auf, dass der TS offenbar Durchmesser mit Umfang verwechselt hat? (insbesondere möchte ich hier Anami ansprechen, siehe #2) ;)

Wenn der TE nach Beitrag #2 nicht reagiert und in Beitrag #3 nochmal auf den Durchmesser verweist...
und auch an den eigenen Fotos nichts erkennt... und auch im Beitrag #15 noch nicht stutzig wird...dann lässt man ihm im Glauben.
So what.
:engel:

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Anami,

tja, das ist das Problem, seine eigenen Fehler erkennt man manchmal nicht, selbst wenn sich andere darüber amüsieren.
Ich denke aber, dass man dann doch irgendwann aufklären muss, hättest auch du - etwa in #15 - tun können. Aber nichts für ungut, hab' ich ja nun getan.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Ja, nun.
Ändert an der Situation und Fragestellung und Problematik des TE nichts. Er kann jetzt den Lauf seines BV nicht beschleunigen. Weder mit 3-5m Durchmesser noch mit mit 3-5m Umfang dieses Nachbarbaumes.
Es ist auch insofern kein Fehler, der irgendeine Relevanz hat. Die WBZ wird auf jeden Fall das richtige Maß haben.
So what.

Zitat (von Anami):
Danke für die Fotos. Der Durchmesser in 1,30 m Höhe kann nicht 3-5 m sein. Das erkennst du an der Skizze, wo die Maße eingetragen sind.
Wenn ich nicht ganz falsch liege, ist es ein alte Weide, seit vielen Jahren nicht geschnitten, deshalb auch keine schöne Kopfweide, sondern ein hässliches Ungetüm. Die alten Weiden teilen sich auch ohne Sturm.
Aber die WBZ-Leute sehen das uU anders. Du wirst den Bescheid abwarten müssen.

Hä? Noch mehr Aufklärung?? :???:

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Newbie1234
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

So, erstmal ein ganz großes Dankeschön an alle die kommentiert haben !!!!!!

Ich hatte heute ein Gespräch mit dem wbz gehabt:

Der Baum soll erhalten bleiben !
Ich werde die Baugenehmigung erhalten allerdings mit Auflagen .

So wie ich das verstanden habe, muss ein Baumpfleger beauftragt werden, der beim Bodenaushub sicher stellt, dass die Wurzeln nicht beschädigt werden .

Wie kann ich mir soetwas vorstellen ?
Steht da jemand der die ganze Zeit und schaut darauf ob da Wurzeln rausragen ?

Wie hoch sind die Kosten bei so einem Prozess?



-- Editiert von Newbie1234 am 21.02.2019 23:45

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Newbie1234):
Ich hatte heute ein Gespräch mit dem wbz gehabt:
Ein Gespräch ist ein Gespräch. :zoff: Bitte warte, bis man dir den Bescheid zuschickt oder aushändigt und du alles lesen kannst.

Es klingt jetzt wie Szenarium 2.
-Der Baum darf nicht gefällt werden.
-Im WBZ-Bescheid steht, wer was wann zu tun hat wegen des Wurzelbereichs auf deinem Grundstück.
-Der Bescheid enthält auch den Hinweis, wer den Baumpfleger beauftragen muss.
-Du hast einen GU=Generalunternehmer. Der muss den Bescheid lesen können und dann entscheiden, wer was unter welcher Regie und zu wessen Kosten in Sachen Erdaushub unternehmen muss. Für einen GU ist das nichts ungewöhnliches.
Was sind eigentlich deine Leistungen an der Doppelhaushälfte? :???:
Zitat (von Newbie1234):
Wie kann ich mir soetwas vorstellen ?
Das wird dann mit dem Baumpfleger besprochen. Der macht einen Ortstermin aus und bespricht mit dem GU, was er tun wird.
Der Baumpfleger wird auch ein Angebot über die Kosten machen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.717 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen