Selbstbehalt bei Mietbagger nach Schaden.

19. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Bodo12345
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstbehalt bei Mietbagger nach Schaden.

Hallo.

Ich habe mir Gewerblich für einen Abriss einen Bagger (3,5t) gemietet. Dieser ist auf der Baustelle umgekippt und wurde auf einer Seite beschädigt. Beim aufstellen habe Ich auf der anderen Seite mit den Seilen eine Klappe des Baggers beschädigt.
Nun fordert der Vermieter den Doppelten Selbstbehalt (5000) da es sich um zwei Schäden handelt. Ist das zulässig?

Bei dem Bagger wurde vor dem Unfall ein Hydraulikschlauch von einer Fachfirma repariert. Während der Arbeit platzte der reparierte Hydraulikschlauch und Ich fuhr rückwärts mit Tempo aus der Baugrube um den Baugrund nicht mit Öl zu verseuchen. Dabei bin Ich auf einen Holzbalken gefahren und der Bagger kippte um. Den Bagger habe Ich dann mit einem Kran wieder aufgestellt und dabei mit den Seilen die andere Seite (Klappe) beschädigt.

Mit freundlichem Gruß
Bodo

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Na klar, die Ereignisse sind zeitlich und räumlich eindeutig voneinander Unabhängig.
Nach dem ersten Ereignis war doch der zweite Schaden nicht vorhanden

Der Vermieter kann die doppelten SB natürlich nur Fordern, wenn jeder Schaden an sich die 5000€ übersteigt. Sonst gibt es eben nur das erstattet, was es jeweils kostet.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann (wenn vereinbart) Schäden geliehenen Arbeitsgeräten abdecken, würde ich prüfen lassen

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
Na klar, die Ereignisse sind zeitlich und räumlich eindeutig voneinander unabhängig.
Nach dem ersten Ereignis war doch der zweite Schaden nicht vorhanden


Kein Einwand.

Meine anfängliche Ersteinschätzung, dasses sich bei dem zweiten Schaden um einen kausalen Folgeschaden im Zusammenhang mit der Bergung handelt, habe ich verworfen, da die völlig übereilte Rückwärtsfahrt objektiv gesehen wohl nicht notwendig war.

Der Zweite Schaden steht in keinem Zusammenhang mit dem ersten.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bodo12345
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Danke für die schnellen Antworten.

Der Vermieter möchte pro Schaden 2500 Euro SB. Es wurde in der Rechnung nur der Gesamtschaden auf geführt. Um zu prüfen ob der zweite Schaden die 2500 Euro übersteigt müsste er mir auf Anfrage das Gutachten zu senden oder?

Die Betriebshaftpflicht lehnt die Zahlung ab. Ich hätte den Bagger stehen lassen müssen. Die verseuchte Baugrube aus zu baggern und zu entsorgen hätte die Betriebshaftpflicht übernommen.
Mit freundlichem Gruß
Bodo

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Dann soll er eine Aufstellung pro Schaden machen. Ich glaube kaum, dass es ein Gutachten geben wird.
Natürlich ist er aber nachweispflichtig bzgl. der Schadenhöhe, allerdings bei mangelnder Kenntnis schwierig zu prüfen.

Was ist denn das für eine Begründung?
Hätte ich mich anders Verhalten wäre der Schaden nicht passiert - bringt mich schon zum Lachen.

Es gibt entweder eine Deckungsablehnung, d.h. der Schaden ist vom Vertrag nicht abgedeckt
oder eine eine Haftungsablehnung - d.h. es besteht keine Ersatzpflicht (was hier natürlich quatsch ist)

Bitte eine schriftliche, genaue Begründung anfordern, darauf kann man dann reagieren oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.902 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen