Hallo.
Ich habe mir Gewerblich für einen Abriss einen Bagger (3,5t) gemietet. Dieser ist auf der Baustelle umgekippt und wurde auf einer Seite beschädigt. Beim aufstellen habe Ich auf der anderen Seite mit den Seilen eine Klappe des Baggers beschädigt.
Nun fordert der Vermieter den Doppelten Selbstbehalt (5000) da es sich um zwei Schäden handelt. Ist das zulässig?
Bei dem Bagger wurde vor dem Unfall ein Hydraulikschlauch von einer Fachfirma repariert. Während der Arbeit platzte der reparierte Hydraulikschlauch und Ich fuhr rückwärts mit Tempo aus der Baugrube um den Baugrund nicht mit Öl zu verseuchen. Dabei bin Ich auf einen Holzbalken gefahren und der Bagger kippte um. Den Bagger habe Ich dann mit einem Kran wieder aufgestellt und dabei mit den Seilen die andere Seite (Klappe) beschädigt.
Mit freundlichem Gruß
Bodo
Selbstbehalt bei Mietbagger nach Schaden.
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Na klar, die Ereignisse sind zeitlich und räumlich eindeutig voneinander Unabhängig.
Nach dem ersten Ereignis war doch der zweite Schaden nicht vorhanden
Der Vermieter kann die doppelten SB natürlich nur Fordern, wenn jeder Schaden an sich die 5000€ übersteigt. Sonst gibt es eben nur das erstattet, was es jeweils kostet.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann (wenn vereinbart) Schäden geliehenen Arbeitsgeräten abdecken, würde ich prüfen lassen
ZitatNa klar, die Ereignisse sind zeitlich und räumlich eindeutig voneinander unabhängig. :
Nach dem ersten Ereignis war doch der zweite Schaden nicht vorhanden
Kein Einwand.
Meine anfängliche Ersteinschätzung, dasses sich bei dem zweiten Schaden um einen kausalen Folgeschaden im Zusammenhang mit der Bergung handelt, habe ich verworfen, da die völlig übereilte Rückwärtsfahrt objektiv gesehen wohl nicht notwendig war.
Der Zweite Schaden steht in keinem Zusammenhang mit dem ersten.
Berry
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Hallo.
Danke für die schnellen Antworten.
Der Vermieter möchte pro Schaden 2500 Euro SB. Es wurde in der Rechnung nur der Gesamtschaden auf geführt. Um zu prüfen ob der zweite Schaden die 2500 Euro übersteigt müsste er mir auf Anfrage das Gutachten zu senden oder?
Die Betriebshaftpflicht lehnt die Zahlung ab. Ich hätte den Bagger stehen lassen müssen. Die verseuchte Baugrube aus zu baggern und zu entsorgen hätte die Betriebshaftpflicht übernommen.
Mit freundlichem Gruß
Bodo
Dann soll er eine Aufstellung pro Schaden machen. Ich glaube kaum, dass es ein Gutachten geben wird.
Natürlich ist er aber nachweispflichtig bzgl. der Schadenhöhe, allerdings bei mangelnder Kenntnis schwierig zu prüfen.
Was ist denn das für eine Begründung?
Hätte ich mich anders Verhalten wäre der Schaden nicht passiert - bringt mich schon zum Lachen.
Es gibt entweder eine Deckungsablehnung, d.h. der Schaden ist vom Vertrag nicht abgedeckt
oder eine eine Haftungsablehnung - d.h. es besteht keine Ersatzpflicht (was hier natürlich quatsch ist)
Bitte eine schriftliche, genaue Begründung anfordern, darauf kann man dann reagieren oder nicht.
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