Hausgeld zum nachträglichen Balkonanbau an 6-Fam. Haus verwenden

19. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Besserwisser123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 16x hilfreich)
Hausgeld zum nachträglichen Balkonanbau an 6-Fam. Haus verwenden

Da ich aus gesundheitlichen Gründen nicht an unserer Eigentümerversammlung teilnehmen kann (erfolgt bei der HV im eigenen Haus in einem kleinen Raum wo ich keine Luft bekomme und wir verstehen uns auch nicht gut),ignoriert unsere HV aber, nun habe ich von Miteigentümern erfahren, dass unsere Hausverwaltung von unserem Hausgeld ( 20 Tsd. Euro) Balkone anbauen will. Kann das ohne meine Einwilligung durchgeführt werden? Es ist immerhin eine bauliche Veränderung. Unser Haus hat noch keine Balkone nur einen grossen Garten!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Besserwisser123):
Kann das ohne meine Einwilligung durchgeführt werden?

Klar.

Das wäre wohl nach WEG Recht nicht zulässig, aber wo kein Kläger da auch kein Richter.
Probleme gibt es dann erst wenn die Ungefragten dagegen vorgehen wollen.



Zitat (von Besserwisser123):
Da ich aus gesundheitlichen Gründen nicht an unserer Eigentümerversammlung teilnehmen kann

Könnte man einen Vertreter entsenden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Besserwisser123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 16x hilfreich)

Wenn doch aber bei solch einer Massnahme "Alle" Eigentümer einverstanden sein müssen, muss ich doch auch gehört werden. Ausserdem entstehen ja auch weitere Kosten wie neue Fenster mit Türen zum Balkon. Ich habe gerade meine Wohnung für viel Geld renovieren lassen und habe auch neue Möbel bestellt. Wenn ich jetzt bloss daran denke, dass man die Hauswand wegen dieser Massnahme aufstemmt für die Türen, bekomme ich ziemlich Blutdruck! Also ich würde auch das notwendige Geld dazu verweigern, dass Hausgeld reicht dazu nie und nimmer.

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#3
 Von 
Besserwisser123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 16x hilfreich)

..und was noch erschwerend hinzu kommt, das Thema stand gar nicht auf der TOP bei der vergangenen Versammlung im Februar 2019!

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#4
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Besserwisser123):
Da ich aus gesundheitlichen Gründen nicht an unserer Eigentümerversammlung teilnehmen kann

Dann kann man jemanden bevollmächtigen.


Zitat (von Besserwisser123):
(erfolgt bei der HV im eigenen Haus in einem kleinen Raum wo ich keine Luft bekomme

Man kann den Antrag stellen den Versammlungsort zu wechseln. Wenn jedoch alle anderen dort LUFT bekommen wird der Antrag wohl abgelehnt werden.
Bleibt also die Möglich jemanden zu bevollmächtigen.


Zitat (von Besserwisser123):
ignoriert unsere HV aber

Weil sie die HV der GEMEINSCHAFT ist, und eben nicht die deine.


Zitat (von Besserwisser123):
nun habe ich von Miteigentümern erfahren, dass unsere Hausverwaltung von unserem Hausgeld ( 20 Tsd. Euro) Balkone anbauen will.

Die HV kann das nicht wollen. Es kann aber sehr wohl ein Eigentümer den Antrag gestellt haben diesen Punkt auf die Tagesordnung zu setzen.
Für 20.000.- EUR wird man aber wohl nur Selbstbausätze bei OBI bekommen.


Zitat (von Besserwisser123):
Kann das ohne meine Einwilligung durchgeführt werden? Es ist immerhin eine bauliche Veränderung.

Eine solche Maßnahme müsste ALLSTIMMIG beschlossen werden.


Zitat (von Besserwisser123):
..und was noch erschwerend hinzu kommt, das Thema stand gar nicht auf der TOP bei der vergangenen Versammlung im Februar 2019!

Dann kann es dazu auch keinen gültigen Beschluss geben.

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#5
 Von 
Besserwisser123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 16x hilfreich)

OK, dann lass ich mir was einfallen wie ich das mache! Da ist ja meine Stimme mächtig wichtigl. Unsere Hausverwaltung arbeitet in der Regel "ohne Rechnung"! Das habe ich schon oft angefochten, aber da die Mehrheit überlistet wird und es als "Ersparnis" dargestellt wird, hab ich da keine Stimme im Landtag!

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#6
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Besserwisser123):
OK, dann lass ich mir was einfallen wie ich das mache!

Einfach das Protokoll der Versammlung anfordern - und lesen. Sollte dort ein derartiger Beschluss aufgeführt sein am besten sofort "auf die Barrikaden gehen" und notfalls mit einem Anwalt drohen sollte hier irgendwelche Baumaßnahmen beginnen.
Man kann diesbezüglich auch die Miteigentümer informieren und über die Rechtslage aufklären.


Zitat (von Besserwisser123):
Unsere Hausverwaltung arbeitet in der Regel "ohne Rechnung"!

Muss man jetzt nicht verstehen, oder?
Was das mit dem Thema zu tun haben soll muss man sicherlich auch nicht verstehen können?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Besserwisser123):
Das habe ich schon oft angefochten, aber da die Mehrheit überlistet wird und es als "Ersparnis" dargestellt wird, hab ich da keine Stimme im Landtag!

Nun, dann würde ich doch einfach mal gegen die HV entspechende Strafanzeigen erstatten.
Und alle Beschlüsse welche solch ominösen Posten enthalten und genehmigen vor Gericht ziehen und für nichtig erklären lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Eine Klage zur Beschlussanfechtung muss spätestens innerhalb eines Monats nach der Eigentümerversammlung beim Gericht vorliegen. Daher hat man nicht viel Zeit, wenn man gegen den Beschluss vorgehen will.

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Nun, dann würde ich doch einfach mal gegen die HV entspechende Strafanzeigen erstatten.

Und welcher Straftatbestand sollte denn erfüllt sein?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Und welcher Straftatbestand sollte denn erfüllt sein?

Wenn ohne Rechnung gearbeitet wird? Steuerhinterziehung, Hinterziehung von Sozialabgaben, ...

Aber das zu ermitteln, ist dann Aufgabe der Ermittler.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Tobias F):
Für 20.000.- EUR wird man aber wohl nur Selbstbausätze bei OBI bekommen.


... und auch das wäre bei 6 Balkonen eher zweifelhaft ;)

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#12
 Von 
Besserwisser123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 16x hilfreich)

Das Protokoll kommt in der Regel immer kurz nach der Versammlung...ich warte noch darauf.

Ohne Dienstleister/Handwerkerrechnung, da sichert sich unsere HV schon an der Versammlung ab, indem sie die Eigentümer ja fragt ob sie mit ihrer Darstellung/Jahresrechnung einverstanden sind und das sind die dann immer (ich gehe nicht mehr zur Versammlung, da dies mit ein Grund ist, warum mir die Luft wegbleibt)! Meine Befürchtung ist, dass ein Eigentümer, der jetzt eine 2.te Dachwohnung gekauft hat, durchsetzen möchte, dass mit dem wenigen Geld das für die Balkone zur Verfügung steht, wieder einen Auftrag ohne Rechnung erteilt, sodass wir niemanden im Falle des Regresses belangen können (Thema haben wir gerade wo ein Eigentümer die komplette Elektrik im Haus gemacht hat...ohne Rechnung...und eben jetzt seine Wohnung verkauft hat und wir sehen können wie wir klar kommen).

Also ich habe schon verstanden, meine Stimme ist mit entscheidend und von mir bekommen die mit dem Geld das zur Verfügung steht auf gar keinen Fall ein O.K.! Auch habe ich gerade meine Wohnung grundsaniert, d.h. ich müsste wieder alles aufreissen, wer bezahlt mir das!??? Ich sicher nicht!

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#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Besserwisser123):
Das Protokoll kommt in der Regel immer kurz nach der Versammlung...ich warte noch darauf.


Unabhängig ob Sie das Protokoll zügig erhalten oder nicht, die Frist läuft.

Zitat (von Besserwisser123):
Meine Befürchtung ist, dass ein Eigentümer, der jetzt eine 2.te Dachwohnung gekauft hat, durchsetzen möchte, dass mit dem wenigen Geld das für die Balkone zur Verfügung steht, wieder einen Auftrag ohne Rechnung erteilt,


Wie ist das mit dem Stimmrecht denn bei Ihnen geregelt? Da Sie viel zu emotional sind um an einer Versammlung teilzunehmen, sollten Sie jemanden mit Sachkenntnis beauftragen diesen Termin für Sie wahrzunehmen.

Der Eigentümer kann Aufträge erteilen so viel er will, nur muss die Gemeinschaft nicht dafür gerade stehen und im Zweifel muss er das Angebaute wieder abruppen. ... Allerdings käme doch nicht er alleine in Genuss von Balkonen, die anderen Einheiten hätten auch welche ... aber gewiss nicht für 20.000 EUR ... das wird mehr kosten. ... auch bei OBI

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