Frage Übergabe Eigentumswohnung

19. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
hr1
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage Übergabe Eigentumswohnung

guten Tag
muss die Wohnung beim Besitzwechsel nur besenrein geputzt werden? d.h. ziemlich viel Dreck darf eigentlich überall bleiben?
vielen Dank und einen schönen Abend

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von hr1):
muss die Wohnung beim Besitzwechsel nur besenrein geputzt werden? d.h. ziemlich viel Dreck darf eigentlich überall bleiben?

Kommt ganz auf den genauen Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hr1
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

danke, also wenn im Vertrag nichts besonders wegen der Reinigung stand habe ich keinen Anspruch?....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

genau
und wenn besenrein nicht explizit im Kaufvertrag steht, dann nicht mal darauf

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von hr1):
also wenn im Vertrag nichts besonders wegen der Reinigung stand habe ich keinen Anspruch?....

Korrekt. Dann gilt "gekauft wie besehen"

Wenn da natürlich ungewöhnliche Verschmutzungen drin sind (z-B. weil ein Hund mal "groß" musste), sieht das anders aus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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