KFZ-Unfall, MwSt. und Nutzungsausfall nachfordern

19. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Maik99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ-Unfall, MwSt. und Nutzungsausfall nachfordern

Hallo,

hatte als Geschädigter einen Autounfall.
Laut Gutachten für die Reparatur ca. 6000€ (mit MwSt.) + Wertminderung 200€ + 4-5 Tage Nutzungsausfall.
Der Wagen ist fahrbereit und verkehrssicher, kann repariert werden.
Ich habe jetzt fiktiv abrechnen lassen wo mir die gegnerische Versicherung knapp 4200€ ausgezahlt hat (ohne MwSt., kein Nutzungsausfall, paar Abzüge auf UPE-Aufschläge und Arbeitsstunden).

Jetzt habe ich eine Werkstatt gefunden die für die komplette Reparatur ca. 2000€ wollen, 4 Tage.
Kann ich nach der Reparatur diese Werkstatt-Rechnung bei der gegnerischen Versicherung einreichen und noch die tatsächlich angefallenen MwSt. + 4 Tage Nutzungsausfall fordern? Oder nicht wenn die Versicherung plötzlich auf die Idee kommt mir sogar was zu Streichen oder zurück zu fordern weil die Reparatur günstiger war?!

Bzw.: Wie wäre das wenn man den Schaden "selbst" repariert, wie verhält es sich dann mit MwSt. (nur bestellte Ersatzteile?!) und auch da Nutzungsausfall nach Gutachten möglich? Bestätigung halt durch den Gutachter das es einwandfrei Instand gesetzt wurde.

Danke für jeden Tipp.



-- Editiert von Maik99 am 19.02.2019 21:54

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte: 2000€ wird am Ende keine sach- und fachgerechte Reparatur werden.
nun ja, ich würde der V mittteilen, dass das Fahrzeug repariert wurde, mit Foto, Tageszeitung, Nachweise MwSt und der entsprechenden Forderung inkl Belege mal sehen was kommt, zu verlieren hat man nichts.
Ich vermute, dass es zur Nachbesichtigung kommen wird.
Wenn der Gutachter von sich aus eine Reparaturbestätigung ausstellt, stellt sich die V sicher quer was die Kosten dafür angeht (ca 50€-100€)

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#2
 Von 
Maik99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte: 2000€ wird am Ende keine sach- und fachgerechte Reparatur werden.
nun ja, ich würde der V mittteilen, dass das Fahrzeug repariert wurde, mit Foto, Tageszeitung, Nachweise MwSt und der entsprechenden Forderung inkl Belege mal sehen was kommt, zu verlieren hat man nichts.
Ich vermute, dass es zur Nachbesichtigung kommen wird.
Wenn der Gutachter von sich aus eine Reparaturbestätigung ausstellt, stellt sich die V sicher quer was die Kosten dafür angeht (ca 50€-100€)


Ob man etwas zu verlieren hat. Das ist doch die Frage! Gutachten meint 6000. Fiktiv ausgezahlt 4200 (3950 + 200 Wertminderung + 25 Aufwandspauschale). Im nachhinein repariert für 2000. Die ich jetzt einreichen möchte um an die MwSt. + Nutzungsausfall zu kommen.

Aber nicht wenn zum Schluss das böse überraschen kommt, worin die gegnerische Versicherung mir aufzeigt das ich mein eigenes Gutachten mit dieser Reparatur widerlegt habe, weil es technisch einwandfrei für 2000 gemacht wurde. Die Versicherung mir zwar dann 319,33 MwSt. + 236 (4 Tage a 59) zahlen würde aber im Gegenzug 1420 zurückfordert da sie ja 4200 schon gezahlt haben.

Irgendwelche Erfahrungen?

-- Editiert von Maik99 am 20.02.2019 10:36

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#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Wenn Du fiktiv abgerechnet hast, ist der Drops gelutscht - Du hast dann halt keinen Anspruch mehr. Abgesehen davon: Die Versicherung soll dich so stellen, als hättest Du keinen Schaden gehabt. Wenn Du nun Glück hattest und mehr Geld als nötig erhalten hast, finde ICH es schäbig, da jetzt auch nochmal mehr rauszupressen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
Wenn Du fiktiv abgerechnet hast, ist der Drops gelutscht - Du hast dann halt keinen Anspruch mehr. Abgesehen davon: Die Versicherung soll dich so stellen, als hättest Du keinen Schaden gehabt. Wenn Du nun Glück hattest und mehr Geld als nötig erhalten hast, finde ICH es schäbig, da jetzt auch nochmal mehr rauszupressen.


Nicht nur schäbig, sondern auch verboten.
Es gilt das Bereicherungsverbot. Und man hat sich jetzt eben in eine Zwickmühle manövriert.

Die 4250€ (wieso überhaupt? die Schadensumme alleine wären ja eigentlich schon >5000€ netto gewesen) wurden fiktiv abgerechnet. Soweit so schlecht.

Lässt man jetzt eine Reparatur laut Gutachten durchführen, wäre man genau so gestellt wie vorher. Man hat 0€ (rein den Schaden betrachtet), dafür ein fachgerecht repariertes Auto.

Lässt man jetzt eine Reparatur in der 2000€ Werkstatt durchführen hätte man ein fachgerecht repariertes Auto und +-2000€ zusätzlich.
Lässt man jetzt irgendeine Reparatur in der Wrkstatt durchführen, hat man ein Repariertes Auto, jedoch nicht fachgerecht und damit keinen Anspruch auf die volle Mehrwertsteuer. Ggf. anteilig.

Einziger Weg den ich sehe: Man kauft die benötigten Teile (dafür besteht ein Anspruch auf Übernahme der MwSt. und lässt diese auf eigene Kosten einbauen. Das kann dann der der Fachmann, der "Freund", oder auch die Pfuschwerkstatt sein, das ist egal.

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#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Doppelpost.

-- Editiert von Guruhu am 20.02.2019 12:35

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