Trennungsunterhalt berechnen: Jahreseinkommen inkl. Bonuszahlung und Samstagarbeit?

19. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
pixelshaker
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 19x hilfreich)
Trennungsunterhalt berechnen: Jahreseinkommen inkl. Bonuszahlung und Samstagarbeit?

Hallo zusammen,
ich habe Fragen zur Berechnung eines bereinigten Nettolohnes ausgehend vom Bruttolohn für den
Trennungsunterhalt. Davon ist ja schließlich auch die Berechnung des Kindesunterhalts aus der Düsseldorfer
Tabelle abhängig.
Zu meinen Daten:
Bruttoverdienst: 4000 Euro (durchgehend monatlich von Januar bis Dezember 2018)
inkl. FirmenPKW-Nutzung und Fahrt zur Arbeit: 4495 Euro Gesamtbrutto.
Netto bleiben mir 2643,- Euro
Auf dieser Verdienstabrechnung steht unter Punkt Verdienstbescheinigung bei
Gesamtbrutto: 57.012 Euro
Steuerbrutto: 54.739 Euro
Fahrzeug kostet 22.200 Euro
Fahrstrecke einfach: 41 km
Alter der Tochter: 14 Jahre
Meine Frau hatte nie einen Job aber will ab März für 20 Stunden anfangen zu arbeiten.


Jetzt gibt es für 2018 zwei Ausnahmen: Wir hatten für 2018 ein Projekt bei dem ich 4 mal am Samstag
arbeiten musste für durchschnittlich 4 Stunden und 2 mal Nachts von Samstag auf Sonntag.
Außerdem hatten wir seit 10 Jahren eine einmalige Bonuszahlung von 750€ Brutto.
Die Bonuszahlung wird es nicht wieder geben in den nächsten Jahren und auch Samstags werde ich
eventuell dieses Jahr nicht mehr arbeiten da ich meine Tochter Samstags öfters sehen werde
und kein Projekt ansteht.

1.) Was wird von den Samstagsarbeiten dazugezählt?
2.) Wird die Bonuszahlung dazugezählt?
3.) Ich verdiene Netto 2643 Euro (ohne Samstagarbeit), aber da ist der steuerliche Vorteil
meines Firmenfahrzeugs nicht draufgerechnet.
Wie berechne ich das reele Nettogehalt für die Berechnung des Kindesunterhalt?
Wird dazu das Gesamtbrutto oder das Steuerbrutto genommen? Und dann davon das Netto ausgerechnet?
4.) Wird bei der Trennungsunterhaltsberechnung auch der 1/7 Erwerbtätigenbonus gezahlt wenn meine
Frau ab 1. März arbeitet?
5.) Wenn ich von meinem jetzigen Nettogehalt 2643 Euro (gehen wir mal davon aus)
nun unseren Kredit (aus der jetzigen Ehe mitgebracht) von 562 Euro, KU von 451 Euro
und die Zahnspange von 68 Euro abziehe, bleiben genau 1562 Euro übrig.
Aber wo liegt nun mein Selbstbehalt?
Bei 1080 Euro oder bei 1200 Euro? Ich glaube ich hatte mal im BGB gelesen, wenn das KU nicht in Gefahr ist,
dann wird der Selbstbehalt von 1200 Euro genommen. Ist das richtig?
Und außerdem wurde das eventuelle kleine Gehalt von 240 Euro von meiner Frau das sie ab 1. März
bekommen könnte noch nicht mit einberechnet.

-- Editiert von pixelshaker am 19.02.2019 23:29

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pixelshaker
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 19x hilfreich)

Niemand der wenigstens 1 Frage beantworten könnte?

z.B. ist meine Vermutung mit dem Selbstbehalt von 1200 richtig?
Sprich ich kann nach dem bereinigten Nettogehalt den vollen Kindesunterhalt bezahlen
dann bleibt es bei 1200 € Selbstbehalt? Sonst werden 1080 berechnet?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

gehe einfach von deinem durchschnittlichem Netto aus,

dieses Netto wird dann bereinigt. Die Möglichkeiten zur Bereinigung liest du in den Leitlinien deines

OLG nach

https://hilferundumsfamilienrecht.iphpbb3.com/forum/38633741nx64410/olg--oberlandesgerichte-f30/unterhaltsleitlinien-der-olg-2010-2018-t6.html

Nach Bereinigung hast du das relevant Einkommen.Davon geh zuerst der KU ab.

Das Ergebnis ist dann die Grundlage für den TU.

Deiner Ex gegenüber ist der Selbstbehalt 1200€

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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