Eidesstattliche Erklärung wurde eingeletet

19. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.03.2019 11:42:36
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Eidesstattliche Erklärung wurde eingeletet

XBB212
Ich hoffe die Dinge umfangreich und verständlich zu schildern.
Ich lebe mit meiner Frau im Ruhestand. An Jahren 77/65 mit einer Rente von 1350 €/500,50 €. Habe in jungen Jahren eine Altersabsicherung in Form einer Geldanlage im grauen Kapitalmarkt gezeichnet. Nach drei Jahren war das Schiff pleite. Es wurden Strafanzeigen gestellt, auf Prospekthaftung und Beratungsfehler. Nun wurde der Prozess vor dem Landgericht in Sachen Insolvenz verloren. Der Anwalt hat keine großen Anstrengungen in Sachen Berufung unternommen. Mit Hinweis auf die weiteren Prozesse vor dem Landgericht in Sachen Prospekthatung und Falschberatung vor Ort. Inzwischen wurde der Inselverwalter tätig und forderte seine Ausschüttung von €6000.
Eine eidesstattliche Erklärung wurde eingeletet mit einer anstehenden Rentenpfändung. Die Konten über ein P Konto in Sicherheit gebracht. Der Rententräger in Berlin wurde eingeschaltet und eine Rentenpfändung beantragt. Obwohl der Umfang der Rente meiner Frau bekannt war, wurde diese vonseiten des Insolvensverwalters willkürlich auf €800 verändert, und somit sollte die Unterstützugng meiner Frau zunächst ganz gestrichen bzw. mit 50 % angesetzt. Eiinspruch eingelegt und einen Beratungshilfeschein beantragt. Vonseiten das Amtsgericht wurde erklärt, es dürfe kein Anwalt über die Region hinaus sein beauftragt werden. Ferner liege hier eine gerichtlicher Vorgang vor, sodass hier nur eine Prozesskostenhilfe beantragt werden könne. Dieser wurde bei Erteilung der Strafanzeige durch den Anwalt vor dem Langgericht gestellt. Nach zirka 6 Monaten wurde dieser nicht abgeholfen, mit dem Vermerk §§ 114 Abs. 1 ZPO. Des Weiteren wurde die Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichtes nicht abgeholfen. Der infrage gestellte Schadensersatzanspruch sei nicht glaubhaft gemacht. Ferner wurde die Verjährung von 10 Jahren nach Kenntnis bezweifelt.
Inzwischen liegt eine Rechnung das Oberlandgericht über €60 vor. Begründung 1812. Verfahren über die Verwerfung oder Zurückweisung und sonstiger Beschwerden. Zunächst habe ich über die eidesstattliche Erklärung meine Bedürftigkeit unter Beweis gestellt, ich habe kein Geld und kann nicht zahlen.
Ich bitte zunächst um eine kurze E-Mail
XBB212



-- Editiert von Moderator am 20.02.2019 08:35

-- Thema wurde verschoben am 20.02.2019 08:35

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2 Antworten
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#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich glaube, Sie sind in der falschen Abteilung gelandet. Hier ist ein Forum, in welchem Laien über rechtliche Fragestellungen diskutieren. In keinem Falle gibt es hier konkrete Rechtsberatung von Anwälten und schon gar nicht gibt es E-Mail Beratungen. Von daher ist das hier völlig falsch. Da sollten Sie sich bei [link=http://frag-einen-anwalt.de ]Frag-einen-anwalt.de[/link] anmelden, dort können Sie für kleines Geld rechtliche Auskunft erhalten.

Sollten Sie doch hier im Forum sein wollen, dann sind Sie hier in der Abteilung Arbeitsrecht auch falsch. Ich beantrage die Verschiebung in die korrekte Rubrik. Es bleibt allerdings dabei, E-Mail-Beratung wird hier nicht geleistet.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6503x hilfreich)

:forum:

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