Beleidigung oder nur heiße Luft?

20. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Leini12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung oder nur heiße Luft?

Hallo,

Sohnemann hat sich in einem Internet-Forum in Rage diskutiert. Nun kam er heute aufgelöst zu Hause an, da ihm mit dem Anwalt gedroht wurde.

Konkret ging es im folgende Aussage:

Zitat:
Am peinlichsten zur Zeit sind aber ehrlich gesagt die Herren XY und YZ. Ich weiß nicht so genau warum, aber die beiden erinnern an die Affen in der Wilhelma. Aber gut, sind ja Sponsoren, die dürfen das.


Die Antwort war folgende:
"Wenn ich aber nochmal eine Beleidigung als Affe lesen muss behalte ich mir rechtliche Schritte vor. Also löschen oder es geht zum Anwalt".

Der Beitrag wurde inzwischen von ihm gelöscht. Mich würde jetzt aber trotzdem interessieren, ob das wirklich eine strafbare Beleidigung darstellt?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Mich würde jetzt aber trotzdem interessieren, ob das wirklich eine strafbare Beleidigung darstellt? Gewiß doch. Gedroht wurde aber nicht mit einer Anzeige, sondern einer Unterlassungsklage - das dürfte Sohnemann viel empfindlicher treffen als eine Anzeige, denn derlei kostet ordentlich Geld.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Solitärboy
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Es gibt noch einen weiteren Punkt. Schauen Sie mal, es gibt doch auch eine Netiquette im Internet. Die bedeutet, das man einen höflichen und respektvollen Ton gegenüber anderen Menschen einzuhalten hat. Die Netiquette ist rechtsverbindlich. Verstöße können zur Sperre führen und auch zur kostenpflichtigen Abmahnung, sollte derjenige sich neu anmelden und sich weiter daneben benehmen. Und ein Abmahnverfahren kann auch teuer werden.

Ganz abgesehen davon, dass ich finde, dass man nicht Jura studiert haben muss, um zur Erkenntnis zu kommen, dass es eine Beleidigung ist, mit Affen in einem Zoo verglichen zu werden, könnte es Geld sparen helfen, wenn man Sohnemann nahelegt, sich künftig höflich und respektvoll gegenüber anderen Menschen zu verhalten.

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Solitärboy):
Die Netiquette ist rechtsverbindlich. Verstöße können zur Sperre führen und auch zur kostenpflichtigen Abmahnung, sollte derjenige sich neu anmelden und sich weiter daneben benehmen. Und ein Abmahnverfahren kann auch teuer werden.


@Solitärboy
Oh, das ist ja interessant! Wo finde ich denn die gesetzliche Regelung, die sich explizit auf die Netiquette bezieht und wo im Bußgeldkatalog die von Ihnen avisierten Folgen?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Solitärboy):
Die Netiquette ist rechtsverbindlich.


? Nö ... aber ... man könnte sie als AGB des Betreibers der Plattform sehen, man hat diesen zugestimmt bei der Anmeldung und sich daran zu halten. Macht man das nicht wird sanktioniert. ... man ist im WWW nicht so anonym wie man es gerne möchte, schlägt man zu sehr über Stränge, hat das "virtuelle Fehlverhalten" auch Auswirkungen auf das "reale" Leben, das geht zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bis hin zu einem Strafverfahren.

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#5
 Von 
Solitärboy
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Genau. Danke für die Erörterung, AltesHaus!

@ fb367463-2: Ein Abmahnverfahren steht nicht im Bußgeldkatalog. Das ist die zivilrechtliche Ebene.

Ich meine die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Einhaltung man anerkennt, wenn man sich in einem Forum anmeldet. Im allgemeinen wird sich dabei auch auf die Netiquette bezogen, was bedeutet, dass man sich zu einem höflichen und respektvollen Ton dem Gegenüber verpflichtet. Ich habe jedenfalls noch nie eine Ausnahme gefunden, deswegen habe ich etwas vereinfacht geschrieben, dass die Netiquette rechtsverbindlich sei.

Wenn man bei der Anmeldung in einem Forum der Einhaltung der Netiquette zugestimmt hat und jemand dennoch wiederholt gegen einen höflichen Ton verstößt, kann das rechtliche Folgen haben, die vom Forumsbetreiber ausgehen. Und das wird in der Regel viel teurer als ein Strafverfahren wegen Beleidigung, bei dem man vielleicht noch hoffen kann, dass es eingestellt wird.

-- Editiert von Solitärboy am 21.02.2019 10:23

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#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Solitärboy):
Wenn man bei der Anmeldung in einem Forum der Einhaltung der Netiquette zugestimmt hat und jemand dennoch wiederholt gegen einen höflichen Ton verstößt, kann das rechtliche Folgen haben, die vom Forumsbetreiber ausgehen.
Echt? Also der Forumsbetreiber verhängt die Strafen... Ist ja krass. Und warum sind die höher, wenn ich jemanden im Forum beleidige oder gegen den höflichen Ton verstoße als wenn ich jemanden auf der Straße beleidige oder dort gegen den höflichen Ton verstoße? :???:

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Echt? Also der Forumsbetreiber verhängt die Strafen... Ist ja krass.

Nö.
Aber wenn strafrechtlich relevante Inhalte verbreitet werden, hat der Forumsbetreiber den gleichen Unterlassungsanspruch wie die beleidigte Person selbst. So wie sich niemand beleidigen lassen muss, muss sich ein Forumsbetreiber nicht bieten lassen, dass sein Forum für Straftaten genutzt wird.
Theoretisch kann den Autor der Beleidigung also Ärger von zwei Seiten drohen (vom der beleidigten Person und vom Forumsbetreiber), was die Kosten für den Autor der Beleidigung in die Höhe treibt.
In der Praxis scheint das aber eher unwahrscheinlich zu sein.

Zitat:
Und warum sind die höher, wenn ich jemanden im Forum beleidige oder gegen den höflichen Ton verstoße als wenn ich jemanden auf der Straße beleidige oder dort gegen den höflichen Ton verstoße?

Für eine Unterlassungsklage ist das egal.
Für die strafrechtliche Würdigung ("Anzeige") spielt es schon eine Rolle, wo die Beleidigung gefallen ist. Bei einer Beleidigung auf der Straße, die außer Täter und Opfer niemand mitbekommen haben, ist die Wahrscheinlichkeit einer Einstellung wegen Geringfügigkeit wesentlich größer, als bei einer Beleidigung im Internet, die möglicherweise hunderte anderer Internetnutzer mitbekommen haben - und die im Internet ja auch länger sichtbar ist als ein gesprochenes Wort auf der Straße.
Für eine Bestrafung (im strafrechtlichen Sinne) kommt es durchaus auf die Außenwirkung einer Beleidigung an - und damit auf die Frage, vor wie vielen Personen die Beleidigung gefallen ist und wie lange die Beleidigung zu sehen war.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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