Installateur stellt Rechnung ohne eine Leistung erbracht zu haben

21. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Grack44
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Installateur stellt Rechnung ohne eine Leistung erbracht zu haben

Ich habe folgendes Problem und brauche da einen Rat:

Ich habe in meiner Wohnung eine Gasetagenheizung. Diese sollte eigtl. 1x jährlich von einem Installateur gewartet werden. Mein Vermieter hat diesbzgl. einen für das gesamte Haus beauftragt. So weit so gut. Dieser Mensch ist bei mir noch nie zu einer Wartung erschienen, stellt diese aber meinem Vermieter in Rechnung. Mein Vermieter wiederum stellt mir diese Kosten dann über die Betriebskostenabrechnung in Rechnung. Ich bin natürlich nicht gewillt für eine nicht erbrachte Leistung zu zahlen. Ich habe den betreffenden Installateur angerufen und zur Rede gestellt, wie es sein kann dass mir eine Wartung in Rechnung gestellt wird die nie erfolgt ist. Er behauptet diese durchgeführt zu haben, was ich aber zu 100% ausschließen kann. Meiner Meinung nach müßte er sich doch, wenn er vor Ort gewesen ist, die erbrachte Leistung von mir quittieren lassen (so kenne ich es jedenfalls von anderen Handwerkern), denn ansonsten könnte ja jeder daherkommen und behaupten etwas in meiner Wohnung gemacht zu haben. Wie ist da die Rechtslage? Muss ich das nun wirklich bezahlen, nur weil er das behauptet? Ist der Installateur nicht in der Beweispflicht?

Es ist übrigens nicht das erste Mal dass dies in der Form vorgekommen ist (bereits seit 5 Jahren in Folge). Meinem Vermieter habe ich diesen Umstand bereits mehrmals angezeigt.

Probleme mit dem Gewerbe?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Es gibt sicherlich in diesem Forum Leute, die das rechtssicher einschätzen können.

Zur Frage mit der erforderlichen Unterschrift. Schon mal im Restaurant für einen servierten Teller unterschreiben müssen? Eine Unterschrift zu haben ist klar besser, jedoch nicht bei jedem Vorgang erforderlich.

Im besagten Fall gibt es zwischen Ihnen und dem Installateur keinen Vertrag noch eine Rechnung an Sie.

Hingegen gibt es eine solche in Abrechnungsform von Ihrem Vermieter. Was der Installateur selbigem verrechnet und ob das bezahlt wird, ist für Sie zunächst sekundär.

Somit würde ich den Vermieter gerichtsfest anschreiben und die Umstände darlegen bzw. der Nebenkostenabrechnung bzgl. der entsprechenden Position widersprechen.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Grack44):
Ich habe in meiner Wohnung eine Gasetagenheizung.


In der A) nicht frei zugänglichen Wohnung? Oder B) in einem Raum außerhalb der Wohnung, der auch bei Abwesenheit erreichbar ist?

Falls A) die Forderung zurückweisen.

Fehlt bei der Fallbeschreibung noch die eine oder andere Kleinigkeit? Zum B. die, dass man am festgelegten Termin nicht vor Ort war und somit selbst schulhaft gehandelt hat?

Berry

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10685 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Falls A) die Forderung zurückweisen.


Und alternativ Anzeige wegen Hausfriedensbruch, wenn der Handwerker weiterhin behauptet in Ihrer Wohnung gewesen zu sein. ;)

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#4
 Von 
Grack44
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Grack44):
Ich habe in meiner Wohnung eine Gasetagenheizung.


In der A) nicht frei zugänglichen Wohnung? Oder B) in einem Raum außerhalb der Wohnung, der auch bei Abwesenheit erreichbar ist?

Falls A) die Forderung zurückweisen.

Fehlt bei der Fallbeschreibung noch die eine oder andere Kleinigkeit? Zum B. die, dass man am festgelegten Termin nicht vor Ort war und somit selbst schulhaft gehandelt hat?

Berry


Die Gastherme befindet sich innerhalb meiner Wohnung und ist somit nicht frei zugänglich.

Wann der Installateur da gewesen sein soll konnte er mir auf Anhieb nicht sagen. Nur dass er sich angeblich sehr gut an mich erinnern könnte und dass das auch für seinen Mitarbeiter gilt (was für mich ziemlich unerheblich ist). Auf Nachfrage von mir dass es ja ein schriftliches Dokument geben müsste womit sich seine Behauptung beweisen ließe, wurde nur darauf verwiesen dass ich von ihm direkt keine Rechnung bekommen würde und es deshalb nicht notwendig sei. Ich finde es ungewöhnlich für einen Handwerker, der die erbrachte Leistung gegenüber einem dritten (meinem Vermieter) im Zweifel nachweisen muss, auf so ein Dokument zu verzichten. Passt aber natürlich ins Bild wenn man vor hat zu bescheißen.

-- Editiert von Grack44 am 21.02.2019 15:43

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32127 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Grack44):
Die Gastherme befindet sich innerhalb meiner Wohnung und ist somit nicht frei zugänglich.
Da man zur Wartung also in die Wohnung muss, wird sich der Installateur beim Mieter anmelden müssen. Schriftlich, telefonisch, wie auch immer... iaR wollen die möglichst das ganze Haus mit einem Ortstermin erledigen.
Unwahrscheinlich, dass er das schon seit 5 Jahren gemacht hat, und du seit 5 Jahren immer nicht anwesend warst, nie einen 2. Termin ausgemacht hast---die Therme also offenbar seit 5 Jahren NICHT gewartet wurde. Aber 5x die Wartung abgerechnet wurde.
Zitat (von Grack44):
Meinem Vermieter habe ich diesen Umstand bereits mehrmals angezeigt.
Hoffentlich schriftlich?

ICH würde die Forderung aus der BK-Abrechnung ablehnen. Schriftlich und nachweisbar dem Vermieter gegenüber.
Zitat (von Grack44):
Passt aber natürlich ins Bild wenn man vor hat zu be*******n.
Ja,passt, wenn es so ist...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Grack44
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Grack44):

Unwahrscheinlich, dass er das schon seit 5 Jahren gemacht hat, und du seit 5 Jahren immer nicht anwesend warst, nie einen 2. Termin ausgemacht hast---die Therme also offenbar seit 5 Jahren NICHT gewartet wurde. Aber 5x die Wartung abgerechnet wurde.




Genau das ist aber der Fall! Die Therme wurde seit 5 Jahren nicht gewartet und diese nicht erfolgten Wartungen wurden 5x in Rechnung gestellt, die ich allesamt schriftlich abgelehnt habe. Die Wartung wurde meines Wissens nur in 2017 schriftlich angekündigt, aber auch da ist bei mir kein Installateur aufgetaucht.



-- Editiert von Grack44 am 22.02.2019 14:54

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32127 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Grack44):
Genau das ist aber der Fall!
Ja. Schon klar. Da macht jemand wohl Beschiss.

Es bleibt dabei: Das brauchst du nicht zahlen.
Aber du solltest vom Vermieter nun eine Wartung verlangen, mit Gas ist nicht zu spaßen.

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