Tochter hat Lehrer im Internet beleidigt

21. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Bluemchen19820
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Tochter hat Lehrer im Internet beleidigt

Hallo an Alle,

habe folgendes Problem. Meine Tochter 13 Jahre alt besucht 8 Kasse und hat auf Instagramm auf einer "Beichtseite" etwas übles über einen Lehrer geschrieben.
Und zwar hat sie reingeschrieben, dass sie glaubt dass der besagte Lehrer an einem Tourett Syndrom leidet, weil er ständig im Unterricht mit den Fingern schnippt um die Schüler auf sich aufmerksam zu machen. Und dass sie sich öfters im Unterricht erschrocken hat, weil der Hr.Lehrer schon mehrmals unerwartet auf Ihren Tisch mit der Hand gehauen hat. (Den Lehrer wurde in Ihrem Beitrag namentlich genannt.)
Heute hat sie einen Brief von der Schule mitgebracht, in dem steht dass die Dienstaufsicht informiert wurde.
Die Polizei wurde eingeschaltet und es wurden alle rechtliche Schritte eingeleitet. Weitere Informationen folgen in Kürze nach erfolgter Auswertung.

Mit welchen Konsequenzen muss meine Tochter und wir als Eltern rechnen ?? Bringt es etwas, wenn Sie zu dem Lehrer geht und sich bei Ihm entschuldigt ?

Vielen Dank .

LG Bluemchen19820

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Bluemchen19820):
Mit welchen Konsequenzen muss meine Tochter und wir als Eltern rechnen ?? Bringt es etwas, wenn Sie zu dem Lehrer geht und sich bei Ihm entschuldigt ?


Entschuldigen ist immer gut.

Wieso die Dienstaufsicht eingeschaltet wurde ist mir schleierhaft. Gab es den schon ein Gespräch mit der Schulleitung?

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Zitat:
Und zwar hat sie reingeschrieben, dass sie glaubt dass der besagte Lehrer an einem Tourett Syndrom leidet, weil er ständig im Unterricht mit den Fingern schnippt um die Schüler auf sich aufmerksam zu machen. Und dass sie sich öfters im Unterricht erschrocken hat, weil der Hr.Lehrer schon mehrmals unerwartet auf Ihren Tisch mit der Hand gehauen hat. (Den Lehrer wurde in Ihrem Beitrag namentlich genannt.)



Dass sie sich erschrickt, wenn der Lehrer auf den Tisch haut, ist eine Tatsache, völlig ok. und so "übel" liest sich das gar nicht, wenn der Internet-Text in etwa der hier geschilderten Ausdruckweise entspricht. Oder hat sie das beleidigend formuliert!?

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#3
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

War der Lehrer identifizierbar? Sprich hat sie "Hr. Müller ist doof" oder "Hr. Petrus Ungabungala von der Klasse 9c Reichenhallgesamtschule ist doof" geschrieben?

Wie genau kommt man darauf, dass die Tochter das veranlasst hat? Ich kenne solche Seiten in der Form, dass ein "anonymer" Seitenbetreiber diese Postings verfasst.

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Dass die Tochter das geschrieben hat, scheint ja Fakt zu sein:

Zitat:
Meine Tochter 13 Jahre alt besucht 8 Kasse und hat auf Instagramm auf einer "Beichtseite" etwas übles über einen Lehrer geschrieben.

und namentlich ist er genau identifiziert
Zitat:
Den Lehrer wurde in Ihrem Beitrag namentlich genannt


es geht der TE um die möglichen Folgen.

Ich sehe hier überhaupt nichts verfolgungswürdiges, es sei denn, die Postings wurden hier nicht der Realität entsprechend wiedergegeben.

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#5
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Rechtlich wird da wohl wenig kommen. Die Dame ist ja auch erst 13.
Sich entschuldigen sollte sie eher auch nicht. Um Entschuldigung bitten wäre da angebrachter.
Von der Schule kann durchaus noch etwas kommen. Die meisten Schulen sind ihren Schülern gegenüber inzwischen sehr streng was Äußerungen im Netz angeht. nur so lernen die Schüler, dass das Verhalten im Netz Auswirkungen auf die Realität hat. Vermutlich wird es eine Standpauke geben (die Sie ihr als Eltern vermutlich schon gehalten haben) und der Rest hängt dann an der Schulleitung. Vom Verhalten Ihrer Tochter wird auch viel abhängen.


Offtopic: Wäre ich ihr Lehrer würde ich sie ein Referat über das Tourette Syndrom ausarbeiten lassen. Wer meint Krankheiten als Beleidigung verwenden zu müssen, der sollte zumindest wissen was das genau Ist, damit er sie nicht im Flaschen Kontext benutz wie die junge Dame hier.

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#6
 Von 
guest-12304.02.2022 23:25:13
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 29x hilfreich)

Da die Tochter mit 13 delinktunfähig ist, wird eine etwaige Straftat überhaupt nicht verfolgt, fertig.

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Deliktsunfähig sind Kinder bis zum 7. vollendeten Lebensjahr (§ 828 Abs. 1 BGB ).

Bedingt deliktsfähig sind Kinder vom 7. bis zum 18. Lebensjahr (§ 828 Abs. 3 BGB a.F.)

Was Sie meinen ist die Strafmündigkeit.

Das deutsche Strafgesetzbuch schreibt für die Strafmündigkeit das vollendete 14. Lebensjahr vor (§ 19 StGB ). Dabei benutzt das Gesetz selbst den Begriff „Strafmündigkeit" nicht, sondern spricht von Schuldunfähigkeit des Kindes.

Personen, die zur Tatzeit jünger als 14 Jahre sind (also „Kinder" im Sinne des Gesetzes), können somit nicht bestraft werden. Das Familiengericht kann jedoch außerhalb des Strafverfahrens bestimmte Maßnahmen anordnen.

Wichtiger Unterschied.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

In der bisherigen Umschreibung des Eintrags der Tochter sehe ich auch nichts beleidigendes. Könnte sich vielleicht ändern, wenn man ihn im Wortlaut kennt.

So oder so ist die Tochter aber nicht strafmündig (bzw. "schuldunfähig", um ganz genau zu sein), so das strafrechtlich nichts passieren kann.

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#9
 Von 
Bluemchen19820
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
War der Lehrer identifizierbar? Sprich hat sie "Hr. Müller ist doof" oder "Hr. Petrus Ungabungala von der Klasse 9c Reichenhallgesamtschule ist doof" geschrieben?


Ja, sie hat den Lehrer namentlich genannt.

Zitat (von Guruhu):
Wie genau kommt man darauf, dass die Tochter das veranlasst hat? Ich kenne solche Seiten in der Form, dass ein "anonymer" Seitenbetreiber diese Postings verfasst.


Es stimmt, der Beitrag wurde anonym veröffentlicht. Jedoch will die Schule mit Hilfe von der Polizei herausfinden von wem die "Kurzposts" kamen. Und die Lehrer haben vor, dann auch jeden Schüler, der einen Beitrag verfasst oder mit einem "like" kommentiert hat anzuzeigen.
Meiner Tochter tut das alles sehr leid und sie hat Angst, dass sie von der Schule fliegen könnte.

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#10
 Von 
Bluemchen19820
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Dass sie sich erschrickt, wenn der Lehrer auf den Tisch haut, ist eine Tatsache, völlig ok. und so "übel" liest sich das gar nicht, wenn der Internet-Text in etwa der hier geschilderten Ausdruckweise entspricht. Oder hat sie das beleidigend formuliert!?


Die Seite wurde in der Zwischenzeit gelöscht/gesperrt, so dass ich den Original- Beitrag nicht lesen kann.
Aber lt. meiner Tochter hat sie es ungefähr so verfasst.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Bluemchen19820
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Dass sie sich erschrickt, wenn der Lehrer auf den Tisch haut, ist eine Tatsache, völlig ok. und so "übel" liest sich das gar nicht, wenn der Internet-Text in etwa der hier geschilderten Ausdruckweise entspricht. Oder hat sie das beleidigend formuliert!?


Nein, sie hat es so, wie geschildert, rein geschrieben. Originaltext kann ich leider nicht mehr lesen, da die Seite mittlerweile gesperrt wurde.

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#12
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Diese Beichtseiten sind ein Problem und ich nehme mal an, der Beitrag ihrer Tochte stand zusammen mit schlimmeren Beiträgen auf dieser Beichtseite. Es ist dann normal, dass alle Kommentatoren und "Liker" erfasst werden.

Die Bemerkung der Tochter war nicht so schlimm, stimmt. Aber bei der Lehrperson kann sie ganz anders ankommen. Und daher ist die Reaktion der Schule richtig.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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