P Konto Freibetrag überschritten....

22. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Esra71
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
P Konto Freibetrag überschritten....

Hilfe, ich beziehe monatlich 649 Euro und hatte wegen Jahresanfang für kommende Rechnungen und Auto Reparatur Geld angespart! Dann kam eine Pfändung rein von der ich noch nichts wusste und hätte Geld für Heizöl auf mein Konto gezahlt damit ich es online an den Lieferanten überweisen kann das Geld ist von meiner Mutter also hatte ich den Rahmen von 1133 Euro überschritten und das Geld wurde eingezogen!jetzt hat mir das Amt eine einmalige SonderZahlung von 598 Euro für 12 Monate vorgezahlt womit nein Konto wieder den Rahmen überschritten hat und das auch gesperrt ist!wie iste sagt können die auch einmalige Sonderleistungen pfändigen?ich wäre bei Hilfe so dankbar

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Esra71
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist keiner da der etwas Ahnung hat

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Esra71
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist keiner da der etwas Ahnung hat

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

1. wir sind alle Laien und nicht 24/7 online.

Bist du in der Inso oder handelt es sich um eine "normale" Kontopfändung?
Wenn Inso, welcher Verfahrensstand?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Was den Autohändler anbelangt, könne man im Rahmen der Verfügbarkeit Raten- bzw. Abschlagszahlungen vornehmen. Diese so gestalten, daß man eben nichts anspart. Und damit die Reparaturkosten bedienen.

Am Sonsten hat deine Mutter dir den Dienst erwiesen, Schulden zu begleichen. Wie schon gefragt wurde, weche Gläubiger werden bedient und ob du in der Privatinso steckst?

Was die gepfändete Zahlung des Amtes betrifft, ich gehe mal davon aus, es handelt sich um das JC, sofort zum Amt gehen. Die Pfändung anzeigen! Das ist eine zweckgebundene Leistung des Amtes im Rahmen der Zahlung für die KDU. Die Pfändung hierfür ist m.E. rechtswidrig. Für die Zukunft Direktzahlung vereinbaren. Selbiges gilt für die Miete. Da geht man schon mal einigem Ärger aus dem Wege.


-- Editiert von Spejbl am 24.02.2019 00:40

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Mal hier vorbeischauen.

https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/pfaendung-von-sozialleistungen/

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.899 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen