Bekanntes Produkt zu neuem Zweck

4. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kerwirth
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bekanntes Produkt zu neuem Zweck

Hallo,

ich möchte ein bereits vorhandenes Produkt (einer sehr bekannten Firma) für einen komplett anderen Zweck nutzen.
Die Verpackung bzw. den Anwendungsprozess könnte ich ändern, aber das Produkt an sich wäre das gleiche.
Ist dies möglich ? Bzw. was muss alles geändert werden um nicht gegen das Patentrecht zu verstoßen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Sie verkaufen das Produkt unter der korrekten Bezeichnung, entwerfen ein eigenes oder bitten den Hersteller um Erlaubnis.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Das Problem ist, daß, wenn das möglich wäre, ein patentiertes Produkt "für einen anderen Zweck" zu verkaufen, es zu unzähligen Umgehungsversuchen kommen würde.
Man könnte das patentgeschützte Messer des Konkurrenten als "Sportgerät" oder "Musikinstrument" verkaufen, obwohl man weiß, daß die meisten Käufer es als Messer verwenden werden. Das würde dir als Patentinhaber auch nicht gefallen. ;)

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#3
 Von 
Hans35
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 33x hilfreich)

Ob man ein Produkt einfach für einen anderen Zweck identisch nachbauen (oder importieren oder...) darf, hängt sicher vom Einzelfall ab. Bei einer Schraube wird das problemlos gehen, bei einem komplizierten technischen Gerät eher nicht.

Der Patentschutz kommt zusätzlich obendrauf. Wenn das Teil allerdings beim Patentinhaber gekauft oder mit dessen Zustimmung beschafft wird - und er damit seine Lizenzgebühr kassiert hat - , dann ist die Sache damit erledigt. Das Patentrecht ist dadurch "erschöpft". Das ist die einfachste und zu empfehlende Variante.

Wenn das nicht der Fall ist, hilft nur eines: Die Patentschrift beschaffen und genau lesen, was da drin steht. Da kommt es auf jedes Wort an. Geschützt ist nämlich nicht das Produkt des Konkurrenten als solches, sondern das, was in dessen Patentschrift steht.

Geht es z.B. um ein Medikament für eine bestimmte Krankheit und das steht so im Patentanspruch der Patentschrift drin, dann wäre die Verwendung dieses Medikaments für eine andere Krankheit schon nicht mehr von diesem Patent erfasst.

Allerdings ist der Patentschutz zumeist absolut. Das heißt, wenn da ein bestimmter Gegenstand im Patentanspruch beschrieben wird und keine bestimmte Verwendung angegeben ist, dann ersteckt sich der Schutz auf beliebige Verwendungen dieses Gegenstands, auch wenn diese mögliche Verwendung neu ist und der Patentinhaber gar nicht auf sie gekommen ist.

Es könnte aber auch sein, dass der Konkurrent sein Produkt gar nicht mehr so herstellt, wie in der Patentschrift angegeben. Dann "zieht" das Patent nicht mehr, wenn er kein neues Patent auf den geändeten Gegenstand hat.

Um das alles genau und richtig zu beurteilen, wirst du um fachkundige Hilfe durch einen Patentanwalt nicht herumkommen.

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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Ob man ein Produkt einfach für einen anderen Zweck identisch nachbauen (oder importieren oder...) darf [...] bei einem komplizierten technischen Gerät eher nicht.


Sag das mal den Herstellern von Komplett-PC's. ;) Wenn kein Patentschutz (oder Gebrauchsmuster etc.) besteht, darf man das.

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#5
 Von 
Hans35
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 33x hilfreich)

Gemäß § 4 Nr. 3 UWG stellt Nachahmung unter bestimmten (recht engen) Voraussetzungen einen unlauteren Wettbewerb dar. Das hat dann aber nichts mit dem Patentrecht zu tun und gehört daher nicht hierher.

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