GmbH an der Backe und Auszeit nehmen

4. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)
GmbH an der Backe und Auszeit nehmen

Ich bin GF Gesellschafter einer1 Mann Nebenjob GmbH und will ein oder zwei Jahre Auszeit nehmen. Die GmbH wechselt er nur Geld und ich werd nicht jünger. Die Firma auflösen dauert auch so lange und hinterher bräuchte ich Sie wieder. Auch kommt da etwas Geld rein und die Firma besitzt auch einige Werte.

Steuererklärungen kann ich aus der Ferne machen. Ich kann aber auf keine Fragen der Fiamts Antwort geben die mir per Post geschrieben wird. Ich habe weder Büro noch Wohnung in D. Und für E-Mail waren die bisher zu doof

Was passiert, wie verhindere ich Ärger

Jemand damit Erfahrung, Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Wenn Sie keine Geschäfte machen, dürfte eine Steuererklärung für die GmbH doch recht übersichtlich werden. Und Nachfragen kommen erst in Form einer BP..

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Ich kann aber auf keine Fragen der Fiamts Antwort geben die mir per Post geschrieben wird. Ich habe weder Büro noch Wohnung in D.

Die GmbH hat einen Geschäftssitz mit einer ladungsfähigen Anschrift, diese gibt man beim Finanzamt an.
Dann muss man halt nur noch organisieren, das eingehende Post zeitnah weitergeleitet wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):

Steuererklärungen kann ich aus der Ferne machen. Ich kann aber auf keine Fragen der Fiamts Antwort geben die mir per Post geschrieben wird. Ich habe weder Büro noch Wohnung in D. Und für E-Mail waren die bisher zu doof


Ja da stellt sich zunächst die Frage, in welchem Land ist die GmbH denn steuerpflichtig ist (ergibt sich auf Grund des Firmensitzes, Eintrag im zuständigen Handelsregister) und gleichzeitig ergibt sich daraus der Ort für die Steuerpflicht deiner Einkünfte.

Da der geschäftsführende Gesellschafter als angestellt zu sehen ist, steht die Frage nach der Steuerpflicht für dich als Natürliche Person. Wo bist du als nat. Person steuerpflichtig?

Erst mal Zuständigkeiten klären.

-- Editiert von Spejbl am 10.03.2019 21:57

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#4
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Oh je - hätte ich Zeit würde ich dir erklären wie oft du falsch liegst


Bitte Thema beenden

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32005 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Die GmbH wechselt er nur Geld
Uiii, klingt gar nicht gut. :bang:
Zitat (von DumitruKurier):
Ich habe weder Büro noch Wohnung in D.
Aber eine Geldwechsel-GmbH in Deutschland...? :augenroll:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Es gibt Postservices, die öffnen die Post, scannen diese ein und senden den Inhalt per Mail.
So könnte man zumindest das Risiko ablindern, dass einen wichtige Mitteilungen nicht erreichen.

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#7
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Und für E-Mail waren die bisher zu doof


Bei solchen Aussagen habe ich zwar eigentlich wenig Lust zu antworten, aber was soll's:

Wenn Du die schriftliche Einverständniserklärung zum Kontakt per E-Mail gibst, sollte das kein Problem sein. Ohne diese Einverständniserklärung darf das FA gar nicht mit Dir per E-Mail kommunizieren, sofern es um Sachverhalte geht, die evtl. unter das Steuergeheimnis fallen. Mit "doof" hat das nichts zu tun, sondern eher mit der Befolgung gesetzlicher Vorgaben.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Oh je - hätte ich Zeit würde ich dir erklären wie oft du falsch liegst

Bitte Thema beenden


Zuerst dumme Fragen stellen und dann pampig werden ...

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