Gerichtlicher Mahnbescheid und Inkassokosten-Wiederspruch

7. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Enachenn79
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Gerichtlicher Mahnbescheid und Inkassokosten-Wiederspruch

Hallo,

Ich habe einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten und stelle mir nun die Frage ob ich zum Teil (Inkassokosten) wiedersprechen soll bzw. ob die zulässig sind.

Vorrausgegangen ist eine Inkassoforderung der Universum Inkasso in Höhe von 233,63 Euro

Forderung der Universum Finance GmbH
vertreten durch die Universum Inkasso GmbH
Forderung aus Warenlieferung durch SuperVistaAG


Hauptforderung: 110,50
Mahngebühren: 48,06
Zinsen: 0,53
Geschäftsgebühr: 58,50
Auslagenpauschale: 11,70
Umsatzsteuer: 13,34
------------------------------------------
232,63

Die Hauptforderung ist soweit unbestritten und ich hatte denen ein Ratenzahlungsangebpt in Höhe von 20,00 Euro monatlich ab 1.7.2019 angeboten und dass ich nicht bereit bin, eine Ratenzahlungsvereinbarungsgebühr zu bezahlen.
Durch mein Angebot habe ich sämtlichen Inkassokosten ja eigentlich zugestimmt oder?

Zu meiner wirtschaftlichen Situation: Ich beziehe aus gesundheitlichen Gründen Hartz4 und das wird sich auch nicht mehr ändern, trotzdem wollte sich Universum Inkasso nicht auf meinen Vorschlag einlassen.


Nun habe ich den gerichtlichen Mahnbescheid erlassen, in dem steht, dass die Forderung seit dem 25.02. an den Antragsteller (Universum Inkasso) abgetreten wurde, vprheriger Gläugiger ( Universum Finance).


Hauptforderung: 110,00
Verfahrenskosten: 86,00
Nebenforderungen: Mahnkosten: 38,06 / Inkassokosten: 70,20
Zinsen: 1,53
---------------------------
306,29 Euro

Nun die Frage ob ich die Inkassokosten bezahlen muss, da die Forderung jetzt ja auf die Universum Inkasso übergegangen ist und ich gelesen habe, dass Inkassounternehmen dann keine Inkassokosten mehr berechnen dürfen.

Ich würde dann dem Mahnbescheid zum Teil wiedersprechen, und zwar was die 70,20 Euro Inkassokosten betrifft.


Ist das so in Ordnung? oder gibt es noch andere Tips zur Herangehensweise.

Schonmal Danke im Vorraus.


mfg
Marc Schröder









-- Editiert von Enachenn79 am 07.03.2019 22:17

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Mahngebühren: 48,06

Das klingt nach frei erfundenem Blödsinn. Maximal 1,50€ in etwa.

Zitat:
Umsatzsteuer: 13,34

Dürfte ebenfalls völliger Blödsinn sein. Die AG ist doch sicher vorsteuerabzugsberechtigt. Um welche Branche geht es da bei der Warenlieferung?

Zitat:
Durch mein Angebot habe ich sämtlichen Inkassokosten ja eigentlich zugestimmt oder?

Nö.
Wusste denn der Gläubiger auch von deinen Zahlungsproblemen? Also bevor das Inkasso dazu kam? Hattest du da erfolglos den Gläubiger um Ratenzahlung ersucht?

Die Inkassokosten dürften vor allem aufgrund des Factoring schon nicht erlaubt sein.

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#2
 Von 
Enachenn79
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Danke schonmal für die Antworten, es handelt sich bei der der Angelegenheit um brillen.de wo ich eine Brille finanziert habe.

Die Frage ist jetzt halt ob ich auf der sicheren Seite bin, wenn ich Teilwiederspruch gegen die Inkassokosten einlege, möchte ungern ein Gerichtsverfahren wo ich möglicherweise unterliege,

Im Gegensatz dazu steht dann halt ein Vollstreckungstitel der sich entweder auf diese knapp. 300 Euro beläuft oder halt 70 Euro weniger.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nochmals die Rückfrage: Hattest du schon vor Inkasso-Einschalten mit dem Gläubiger gesprochen wegen den Zahlungsproblemen?

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#4
 Von 
Enachenn79
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, es gab vorher schon einige Rückbuchungen bzw. es konnte nicht abgebucht werden, dort kamen dann immer Mahnungen die ich bezahlt hatte.

Dann konnte ich 2-3 Monate in Folge nicht zahlen bzw. wieder keine Abbuchung möglich bzw. Rücklastschrift weil ich das Geld brauchte, daraufhin kamen allerdings keine Mahnungen und dann direkt das Inkassoschreiben, daher sind die Mahnkosten wohl auch in Ordnung.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

48€ Mahnkosten sind NICHT in Ordnung. Das ist Blödsinn. Maximal Briefporto. 1€ bis 1,50€. Mehr gibt es für die nicht.

Man kann nun über die Inkassokosten natürlich streiten. Du kannst denen entweder komplett widersprechen oder sie nur für 18€ (Gebühr für Schreiben einfacher Art) akzeptieren.

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#6
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Also wenn ich Du wäre,
würde ich dem MB erst einmal komplett widersprechen.
Wenn Universum hier wirklich klagt müssen diese nämlich auch nachweisen dass Sie inhaber der Forderung sind.
Beim Aufkauf von Fordungspaketen ist das nämlich immer so ein Problem.
Gleichzeit würde ich zusehen dass ich das Geld für die HF zusammenbekomme und diese unter diesem Verwendungszweck an den Gläubiger überweise

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
Enachenn79
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Also ich habe jetzt erstmal nur den Inkassokosten (70,20) wiedersprochen, mal gucken was jetzt kommt.

Halte euch auf dem laufenden.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich finde es merkwürdig, dass du die 48€ Mahngebühren, die wirklich frei erfunden sind, akzeptierst. Aber gut, das ist deine Entscheidung.

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#9
 Von 
Enachenn79
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Es sind 38 Euro und da sind halt auch Rücklastschriftgebühren von 3 Beträgen drin usw. , da wollte ich jetzt nicht gegen Einspruch erheben-

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Auch 38€ ist etwa das 3fache dessen, was so erlaubt wäre bei 3 Rücklastschriften...

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