Rückbau in einer Halle nach Auszug, später erfolgter Verkauf der Halle

12. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
battlecore
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückbau in einer Halle nach Auszug, später erfolgter Verkauf der Halle

Hallo, selten bin ich hier. Zum Glück muss man ja sagen.

Ich hab da was kurioses. Und zwar hatte ich in einer Halle was gemietet für meine Autos. Im Rahmen diverser Arbeiten hatte ich auch eine kleine Kabine aus Holz und Rigips gebaut in der ich halt Dreck machen konnte und auch mal ein Teil lackieren.

Weil das ganze Grundstück mit Halle verkauft werden sollte bin ich dann rechtzeitig ausgezogen um dann nicht plötzlich mit vier wochen Frist vor dem Nichts zu stehen wenn plötzlich alles verkauft ist.

Nun bin ich aus der Halle seit Dezember raus, schriftlich gekündigt usw. Ein zweiter Mieter in der Halle hat meinen Teil der Halle dann weitergemietet und er war einverstanden das die Kabine da auch drin bleibt weil er die dann nutzen wollte. Schriftlich gibt es dazu nichts, nur die Absprache mit dem "Nachmieter" und der Vermieterin. Im Mietvertrag steht natürlich drin das die Halle immer im Ursprungszustand zu verlassen ist. Aber demnach hätte ich auch die gesamte elektrik ausbauen müssen die ich da hab installieren lassen weil da halt so gut wie nix war.

Nun ist das auch alles verkauft, der andere Mieter kann dort weiter drinbleiben. Der rief mich heute an und meinte das der neue Besitzer alles umbauen will und ich solle diese Kabine abreissen, oder er macht das und schickt mir die Rechnung.

Ich hab das pauschal abgelehnt weil die Vereinbarung so war das die drinbleibt und der neue Käufer ja alles so gekauft hat wie es ist.

Im Prinzip isses mir egal, wenn die Rechnung nicht übertrieben ist würd ich es auch bezahlen, selber abreissen kann ich nicht weil ich momentan wieder Rückenprobleme habe und sich das hinzieht.

Aber die Frage,
Kann der Käufer das überhaupt so verlangen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von battlecore):
weil die Vereinbarung so war das die drinbleibt

Also war die Vereinbarung nur, das die dann noch nicht von Alt-Mieter abgebaut wird und der Neu-Mieter sie noch nutzen kann.

Was genau wurde denn zum Thema "Eigentumsübergang" und "Rückbau" vereinbart?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
battlecore
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von battlecore):
weil die Vereinbarung so war das die drinbleibt

Also war die Vereinbarung nur, das die dann noch nicht von Alt-Mieter abgebaut wird und der Neu-Mieter sie noch nutzen kann.

Was genau wurde denn zum Thema "Eigentumsübergang" und "Rückbau" vereinbart?


Die mündliche Vereinbarung mit der ehemaligen Vermieterin war das ich das mit dem anderen Mieter (Er ist da auch schon länger eingemietet) absprechen soll. Der meinte dann das ich die Kabine drinlassen kann und er hat die auch schon für sich genutzt bevor ich ganz raus war aus der Halle.

Zum Thema Rückbau steht nur im Mietvertrag das ich die Halle in dem Zustand zurücklassen muss in dem ich sie gemietet habe. Allerdings hätte ich demnach auch nahezu die gesamte Elektrik und Beleuchtung demontieren müssen, es gab vorher nur eine 230V Steckdose sowie insgesamt 5 Leuchtröhren auf den ganzen 200qm.

Mit Eigentumsübergang ist die Kabine gemeint die der andere Mieter nun genutzt hat? Wie gesagt, das ist nur mündlich vereinbart.

Es gab am letzten Tag dann eine Begehung mit der alten Vermieterin und die hat alles für in Ordnung befunden. Schriftlich gibt es dazu aber auch nichts.

Wie gesagt kenne ich den neuen Besitzer nicht und ich habe von dem auch nichts gehört. Nur der andere Mieter hat mich angerufen und mir das so mitgeteilt. Ich hab auch keinerlei Vertrag mit dem oder dem anderen Mieter, auch nie gehabt.

-- Editiert von battlecore am 13.03.2019 16:30

-- Editiert von battlecore am 13.03.2019 16:31

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von battlecore):
Der meinte dann das ich die Kabine drinlassen kann und er hat die auch schon für sich genutzt bevor ich ganz raus war aus der Halle.

Das wäre eine Nutzungsüberlassenung, macht den Nachmieter zwar zum Besitzer, aber nicht zum Eigentümer.



Allerdings könnte es sein, das die Kabine schon mit dem Bau in das Eigentum des Vermieters über ging - kommt ganz darauf an, wie die Kabine dort mit der Immobilie verbunden wurde.



Zitat (von battlecore):
Nur der andere Mieter hat mich angerufen und mir das so mitgeteilt.

Hört sich erst mal nur so an, was suche er jemendem der ihm Geld "spendet"...



Zitat (von battlecore):
Ich hab auch keinerlei Vertrag mit dem oder dem anderen Mieter, auch nie gehabt.

Vermutlich doch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
battlecore
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von battlecore):
Der meinte dann das ich die Kabine drinlassen kann und er hat die auch schon für sich genutzt bevor ich ganz raus war aus der Halle.

Das wäre eine Nutzungsüberlassenung, macht den Nachmieter zwar zum Besitzer, aber nicht zum Eigentümer.



Allerdings könnte es sein, das die Kabine schon mit dem Bau in das Eigentum des Vermieters über ging - kommt ganz darauf an, wie die Kabine dort mit der Immobilie verbunden wurde.



Zitat (von battlecore):
Nur der andere Mieter hat mich angerufen und mir das so mitgeteilt.

Hört sich erst mal nur so an, was suche er jemendem der ihm Geld "spendet"...



Zitat (von battlecore):
Ich hab auch keinerlei Vertrag mit dem oder dem anderen Mieter, auch nie gehabt.

Vermutlich doch.


Die Kabine ist fest verschraubt eingebaut, mit einem der Holzstützpfeiler verbunden sowie mit einer Wand und halt dem Boden. Fest verschraubt halt, wie das eben so ist. Es ist ja eine Holzlattenkonstruktion, darauf ist dann Vertäfelung die mal teilweise in der Halle an einer Wand saß, der Vermieter (Vor ein paar Jahren verstorben, die Frau war zuletzt die Vermieterin aber aufgrund leichter Altersdemenz hat die Tochter alles gemacht) war einverstanden das ich die Vertäfelung entferne, dahinter war ein Fenster das endlich etwas mehr Licht in die Halle brachte. Auf der Vertäfelung ist dann Rigips drauf um eine glatte Fläche zu haben.

Der Gedanke das der andere Mieter eine Geldspende haben möchte kam mir auch sofort. Ich hatte das auch mal so mit anderen Leuten so durchgesprochen und die meinten das auch sofort.

Wieso könnte ich doch einen Vertrag mit dem neuen Besitzer oder dem anderen Mieter haben? Ist doch keine Ehe-ähnliche Gemeinschaft?? Meinst du weil er die Kabine schon genutzt hat während ich noch nicht ganz raus war aus der Halle? Gekündigt hatte ich zu dem Zeitpunkt schon und alles ausgeräumt bis auf etwas Kleinkram im Keller und ein paar Müllsäcke. Ich hatte übrigens kein einverständnis dazu gegeben, der andere Mieter hat sich ausgebreitet und die Schlösser der Tür gewechselt die zu meinem Teil der Halle führt. Es ist baulich getrennt in zwei Hallenteile und durch eine große Tür getrennt. Ich konnte also schon vor Ende des Mietvertrages nicht mehr in meinen Teil der Halle rein.

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