Postbank und RA Heyl

12. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Bfpd
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Postbank und RA Heyl

Guten Abend zusammen,

ich hatte vor ca. 8 Jahren während meiner Ausbildung ein Konto bei der Postbank, das Konto wurde aufgelöst. Es gab einen noch offenen Dispo von ca. €750.- der Betrag wurde am Tag der Auflösung beglichen mit meinem Ausbildungsgehalt und von meinen Eltern direkt in der Filiale. Leider habe ich keine Unterlagen der Postbank mehr. Der Fall war für mich erledigt schließlich wurde alles in der Filiale vor Ort beglichen. Danach auch 7 Jahre lang nichts gehört von der Postbank oder sonstigen Forderungen.

Jetzt fordert Herr Heyl von mir den oben genannten Betrag mit schreiben der Postbank und Zinsen sind es mittlerweile um die €1500.-.

Widerspruch habe Ich schon eingelegt da der Betrag bezahlt wurde.

Als Antwort habe ich nur das letzte Schreiben der Postbank erhalten und ein Datum bis wann alles bezahlt sein muss.


Was soll ich machen? Ist es verjährt? Ich zahle doch nicht 2x

-- Editiert von Moderator am 13.03.2019 18:33

-- Thema wurde verschoben am 13.03.2019 18:33

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32 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Gab es jemals eine Mahnung der Postbank? Bzw. was genau stand auf dem letzten Schreiben der Postbank? Ist euch das Schreiben zugegangen?
Hast du noch eine Gehaltsabrechnung o.ä., also irgendwas, was nachweist, dass zumindest dieses Geld noch auf das Konto eingezahlt wurde?

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#2
 Von 
Bfpd
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

im letzten Brief/Mahnung der Post steht, dass die Inkasso Firma Accreddis den Fall übernommen hat und alles weitere über die Inkasso Firma läuft. Aber weder von der Postbank noch von Accreddis oder RA Heyl habe ich bis Okt/Nov. 2018 jemals Briefe/Mahnungen erhalten.

Umzüge wurden immer gemeldet seit dem und auch immer in der Region kein Ausland oder weit weggezogen.

Gehaltsabrechnungen aus der Zeit müsste Ich eigentlich noch in den Unterlagen haben.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Gehaltsabrechnungen aus der Zeit müsste Ich eigentlich noch in den Unterlagen haben.

Das würde ich als erstes prüfen. Denn wenn auf deinem Gehaltszettel steht, dass es an die Bank überwiesen wurde und die das schon mal falsch verrechnet haben, kann man denen mit dem Argument "Habt ihr wohl Geld verschwinden lassen, vielleicht informiere ich besser die BaFin über diesen Vorfall" ziemlich gut auf die Füße treten. Nicht unwahrscheinlich dass sie dann ganz aufhören.

Ansonsten würde ich das Argument Verjährung in den Mund nehmen und klarstellen, dass man nie auch nur irgendeinen Brief erhalten hat. Soll das Inkasso erst mal nachweisen, dass korrekt in Verzug gesetzt wurde und dass gemahnt wurde. Wenn die keine Briefe versandt haben bzw. immer an falsche Adressen können die den Verzug nicht nachweisen.

Die Zahlung deiner Eltern war in Bar? Oder per Überweisung?

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#4
 Von 
Bfpd
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

auf der Gehaltsabrechnung steht zwar nicht auf welches Konto es überwiesen wurde, aber ich hab den Nachweis das Geld in der Zeit vedient wurde.

Auch die Behauptung von unbenutzt verzogen stimmt nicht da ich zur Zeit in der die Mahnung verschickt wurde an der angegebenen Adresse gewohnt habe.

Verjährung hat er direkt abgewiesen da bei Kontokorrentabrechnungen für 13 Jahre gehemmt ist.

Die Zahlung meiner Eltern war bar direkt vor Ort um eben den Fall schnellst möglich zu erledigen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Bfpd):
auf der Gehaltsabrechnung steht zwar nicht auf welches Konto es überwiesen wurde,

Das ist Pech



Zitat (von Bfpd):
aber ich hab den Nachweis das Geld in der Zeit vedient wurde.

Irrelevant



Zitat (von Bfpd):
Die Zahlung meiner Eltern war bar direkt vor Ort um eben den Fall schnellst möglich zu erledigen.

Oh, man hat Zeugen für die Zahlung? Das könnte hilfreich sein.

Dann sollten die beiden Zeugen das mal schnell zu Papier bringen, damit man das dem Anwalt mit entsprechendem Schreiben zusenden könnte.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hat vielleicht der Arbeitgeber noch Infos, wohin das überwiesen wurde? Mitunter könnte es sein, dass er das bis zu 10 Jahre aufheben muss wegen Betriebsprüfungen u.ä.

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#7
 Von 
Bfpd
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zeugen wäre bei der Post nur der am Schalter. Wir sind nicht vor 10 Jahren da hingegangen mit einem Auflauf von Zeugen wer hätte gedacht das sowas dabei rauskommt?.

Ich habe keine Mahnung, keinen Titel oder sonstiges jemals erhalten ich zahle für die fehler der Postbank doch nicht alles doppelt

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Bfpd):
das Konto wurde aufgelöst.


Keine mir bekannte Bank löst Konten auf, auf denen noch ein negativer Saldo steht, normalerweise bleibt das solange "im Bestand", bis eine 0 drauf ist und dann wird gelöscht. :???:
Anstatt mich mit dem Inkassoanwalt rum zu ärgern würde ich mal bei der Postbank anfragen.

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#9
 Von 
Bfpd
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Kontostand wurde beglichen und im gleichen zug gekündigt bzw. aufgelöst.


Die Postbank verweist mich auf den Anwalt und hat dazu nichts mehr zu sagen.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Bfpd):
ich zahle für die fehler der Postbank doch nicht alles doppelt

Warum ist eigentlich immer der Gläubiger schuld, wenn der Schuldner seine Unterlagen nicht entsprechend aufbewahrt hat?



Zitat (von spatenklopper):
Keine mir bekannte Bank löst Konten auf, auf denen noch ein negativer Saldo steht, normalerweise bleibt das solange "im Bestand", bis eine 0 drauf ist und dann wird gelöscht.

Die buchen das nach gewisser zeit wohl intern um, jedenfalls einige Banken.



Zitat (von Bfpd):
Wir sind nicht vor 10 Jahren da hingegangen mit einem Auflauf von Zeugen

Na, das macht wohl keiner. Aber gut möglich, dass die 2 die da waren schon reichen. Muss man halt versuchen.


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#11
 Von 
Bfpd
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Bfpd):
ich zahle für die fehler der Postbank doch nicht alles doppelt

Warum ist eigentlich immer der Gläubiger schuld, wenn der Schuldner seine Unterlagen nicht entsprechend aufbewahrt hat


Ich bin ganz ehrlich wenn ich meine Schuld bezahle und die Postbank sich fast 10 Jahre sich nicht meldet und alles für mich geklärt war dann entsorge ich diese Dokumente. Es ist schließlich alles bezahlt worden und es ist von der Postbank nichts mehr gekommen erst jetzt wieder von Herr Heyl

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde erst mal auf die Verjährung setzen. Und parallel weiter recherchieren, beispielsweise beim Arbeitgeber... Du brauchst irgendwas an der Hand, denen nachzuweisen, dass sie Unfug fordern. Dann dürfte man das abwehren können. Ansonsten wird es extrem schwierig, sollte das mit der Verjährung nicht klappen.

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#13
 Von 
Bfpd
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich würde erst mal auf die Verjährung setzen. Und parallel weiter recherchieren, beispielsweise beim Arbeitgeber... Du brauchst irgendwas an der Hand, denen nachzuweisen, dass sie Unfug fordern. Dann dürfte man das abwehren können. Ansonsten wird es extrem schwierig, sollte das mit der Verjährung nicht klappen.


Mein alter Arbeitgeber hat dazu leider nichts mehr gespeichert, weil ich da schon lange nicht mehr arbeite und das Geschäft jetzt einen neuen Besitzer hat.


Spielt es eigentlich keine Rolle das weder Mahnung mich erreicht hat (Begründung letzte Mahnung wegen unbekannt verzogen, obwohl ich dort noch gewohnt habe) noch das Irgendeine Art von Vollstreckung oder sonstiges jemals auf meinem Tisch lag?

10 Jahre nichts kein Ton und jetzt plötlich kommt ein Anwalt und will Geld. Was soll ich machen?

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich würde erst mal auf die Verjährung setzen.

Und ich zusätzlich auf die schriftliche Aussage der Zeugen.


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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Spielt es eigentlich keine Rolle das weder Mahnung mich erreicht hat

Ohne Mahnung kein Verzug, ohne Verzug keine 10 Jahre Hemmung, ohne 10 Jahre Hemmung ist es verjährt...

Insofern: Ja, das spielt eine Rolle, vor allem auch, wenn die Zustellung der Mahnung nicht erfolgt ist bzw. klar erklärt werden kann, dass sie nicht ankam wegen Umzug.

Zitat:
10 Jahre nichts kein Ton und jetzt plötzlich kommt ein Anwalt und will Geld. Was soll ich machen?

Also: Die Zeugen schriftlich bestätigen lassen, dass sie das bezahlt haben damals bei Kontoauflösung. Diese Aussage vorerst behalten. Soweit wie möglich noch mal weiter recherchieren. Vielleicht auch mal die neuen Kontoauszüge des neuen Kontos. Sprich: Ab wann ging der Lohn aufs neue Konto und ist klar beweisbar, dass der alte Betrag woanders hinging. Alles an Sachinfos zusammentragen, was du irgendwo noch findest. Aber erst mal nur für dich.

Auf jeden Fall den Anwalt anschreiben. Ich würde das so formulieren: "Werter Anwalt. Eine Forderung von vor 8 Jahren ist verjährt. Eine Mahnung oder ähnliches habe ich nie erhalten. Ich befinde mich daher ganz grundsätzlich auch nicht in Verzug und die Hemmung der Forderung kommt hier nicht zum Tragen. Darüber hinaus scheint ihre Mandantin aber auch entfallen zu sein, dass das Konto seinerzeit bei Kündigung ausgeglichen wurde. Es gibt keine offene Forderung. Gerne können sie versuchen, dies einzuklagen, ich werde mich dann vor Gericht mit Hilfe von beweisen und Zeugenaussagen zur Wehr setzen und zudem stelle ich mal in den Raum, dass der Versuch, Geld verschwinden zu lassen und dann längst beglichene Forderungen erneut zu stellen, eher an einen Betrugsfall erinnert, denn an seriöses Geschäftsgebaren. Sicherlich dürfte dies auch ein Fall sein, der die BaFin interessiert."

Dann abwarten, wie sie reagieren. Ich bin halt ein Freund von überdeutlichen Worten. Starke Position zeigen. Mehr kannst du nicht tun. Denke dran: Das kann kompliziert werden, je weniger Beweise du hast.

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#16
 Von 
Bfpd
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von mepeisen):
Ich würde erst mal auf die Verjährung setzen.

Und ich zusätzlich auf die schriftliche Aussage der Zeugen.


Laut Anwalt für 13 Jahre gehemmt.



0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Na und? Nur weil ein Anwalt das behauptet, muss es nicht stimmen. Der Verzug muss nachgewiesen werden.

Ein Dispo für sich alleine ist nicht gehemmt und verjährt trotzdem nach 3 Jahren zum Jahresende.

-- Editiert von mepeisen am 20.03.2019 15:49

Signatur:

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#18
 Von 
Bfpd
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt 2 Monate später kommt wieder eon Brief mit der Forderung wie als wäre nichts gewesen.

Soll ich es wieder widerrufen?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Eine Quittung über die Zahlung haben die Eltern damals nicht erhalten.

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#20
 Von 
Bfpd
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist 8 Jahre her das eine Quittung haben wir keine oder Sie ist über die Jahre auch in die Tonne gekommen, weil wie gesagt alles geklärt war und von der Post nie etwas gekommen ist

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Hast du die vor 2 Monaten angeschrieben und eine Antwort erhalten? Wenn ja geht das Verfahren nach Fristablauf des Antwortschreibens normal weiter.

Hast du zwischenzeitlich mal mit einem RA gesprochen wie dieser die Sache mit der Verjährung sieht?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Bfpd
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Also,
ich greife das jetzt hier auch mal mit auf.
Mir wäre das zu blöde.
Wenn Du die Daten zusammengetragen hast wie empfohlen würde ich diese noch einmal aufbereiten.
Auch noch einmal mit Deinem alten Arbeitgeber sprechen deswegen.
Die Aussage, dass er keine Daten mehr hat kann so nicht richtig sein, denn er hat 10 Jahre Aufbewahrungspflicht für seine geschäftlichen Unterlagen, sprich er muss die Kontoauszüge noch haben, zumindest ist er rechtlich verpflichtet diese vorzuhalten.

Wenn ich du wäre, dann würde ich meinem alten AG mitteilen, dass die PB suggeriert, dass das betreffende Gehalt nicht auf dem Konto eingegangen ist, und deswegen eine Restschuldsumme vorhanden ist.
Man würde nur ungern einen Rechtsanwalt mit der Klärung der Situation beauftragen, da dieser nur weitere Kosten verursachen würde, welche unnötig sind, das der AG ja eh eine Aufbewahrungspflicht der alten Kontoauszüge hat.

Ich weiss es wird hier bereits deutlich schärfer im Tonfall.

RA Heyl würde ich noch einmal schreiben: Alle relevanten Unterlagen nach RDG §11a mit einer einer Frist von 14 Tagen ab Briefdatum fordern dort auch die letzten Kontoauszüge mit einschließen. Bei fruchtlosem Ablauf der Frist mit neg. Feststellungklage drohen.
Ich würde parallel auch bereits mit der BaFin Kontakt aufnehmen und dort den Sachverhalt genauso schildern wie hier und anmerken, dass die Postbank hier das Inkassospielchen spielt und keinerlei Unterlagen zur angeblichen Forderung beibringt. Um Klärung bitten.
Wenn bei der Bank der erste Brief der BaFin ankommt, werden die sich mit Sicherheit bewegen.

Dann einen Tag nach Ablauf der Frist bei Heyl einen Anwalt aufsuchen und die Sachlage besprechen. Denn Mepeisen hat vollkommen Recht. Hemmung greift mangels Verzug hier nicht. Diesen Anwalt dann mit der Feststellungsklage beauftragen. Die Kosten mus im Falle des Obsiegens der Gegner tragen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
Wenn ich du wäre, dann würde ich meinem alten AG mitteilen, dass die PB suggeriert, dass das betreffende Gehalt nicht auf dem Konto eingegangen ist, und deswegen eine Restschuldsumme vorhanden ist.
Man würde nur ungern einen Rechtsanwalt mit der Klärung der Situation beauftragen, da dieser nur weitere Kosten verursachen würde, welche unnötig sind, das der AG ja eh eine Aufbewahrungspflicht der alten Kontoauszüge hat.


Soweit ja alles richtig, nur steht zu befürchten das der alte AG sich in dieser Sache bestenfalls selbst durch Nachschauen absichert und sonst nichts weiter unternimmt (wenn er richtig überwiesen hat).

Außerdem: Dispo ist ein Kredit dessen Rückzahlungspflicht erst mit Fälligstellung beginnt.
Die Fälligstellung habe ich scheinbar überlesen, da hier von Verjährung gesprochen wird.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Bfpd
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):

RA Heyl würde ich noch einmal schreiben: Alle relevanten Unterlagen nach RDG §11a mit einer einer Frist von 14 Tagen ab Briefdatum fordern dort auch die letzten Kontoauszüge mit einschließen.


Die Auszüge habe ich, da stehe ich laut Postbank mit ca. €800.- im Minus. Aber wei gesagt wurde der Betrag mit dem Ausbildungslohn und ein Teil vor Ort von meinen Eltern beglichen. Die Postbank hat also einen fehler gemacht und behauptet es ist nicht bezahlt und das fordert der RA Heyl von mir. Meine Eltern /Mutter war an dem Tag dabei um den noch offenen Betrag zu begleichen. Einzahlungsbeleg habe ich nach der Zeit keine mehr sondern nur meine Mutter und mich als Zeugen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

ok dann anders wird auf den Auszügen auch der Eingang des Gehaltes aufgezeigt?, oder die Einzahlung?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Außerdem: Dispo ist ein Kredit dessen Rückzahlungspflicht erst mit Fälligstellung beginnt.
Die Fälligstellung habe ich scheinbar überlesen, da hier von Verjährung gesprochen wird.

-->
Zitat:
das Konto wurde aufgelöst.

Spätestens, wenn man der Bank bzw. dem Anwalt nachweist, dreist zu lügen, was noch offene Beträge angeht, spätestens dann glaubt einem doch niemand mehr, dass damals das Konto noch weiter Bestand hatte. Oder anders: Wenn die BaFin dieser Lüge dann nachgeht, wohin das Geld verschwunden ist, dürften die es nicht mehr wagen, jemals vor Gericht zu ziehen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Bfpd
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
ok dann anders wird auf den Auszügen auch der Eingang des Gehaltes aufgezeigt?, oder die Einzahlung?


Wie gesagt nach 7-8 Jahren habe ich keine Belege nur noch meine Mutter als Zeugin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Ich glaube wir reden aneinander vorbei.
Die schreibst:

Zitat:
Die Auszüge habe ich, da stehe ich laut Postbank mit ca. €800.- im Minus. Aber wei gesagt wurde der Betrag mit dem Ausbildungslohn und ein Teil vor Ort von meinen Eltern beglichen


Meine Frage, ist auf diesen Auszügen der Zahlungseingang vermerkt von Gehalt sowie Einzahlung?

Oder hast Du eine nur einen Auszug der Forderung und keine Kontoauszüge?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Bfpd
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Mittlerweile hat er mir einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken lassen den ich "insgesamt" wwidersprochen habte.

Jetzt will er von mir das ich diesen Widerspruch zurücknehme und die Schuld anerkenne aus seiner sicht ist das nur ein aufschieben der Schuld und er könne so oder so nicht verstehen warum ich das nicht zahle.

0x Hilfreiche Antwort

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