Frage zu Individuelles Beschäftigungsverbot

13. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
germanman91
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)
Frage zu Individuelles Beschäftigungsverbot

Hallo zusammen,

könnt ihr mir sagen ob der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot bei Bekanntwerden der Schwangerschaft ausstellen kann?

Hintergrund ist das meine Ehefrau ist in einem Risikoberuf (bei Schwangerschaft) als Tänzerin arbeitet.

Die Frauenärztin wollte dies nicht selbst mit Attest ausstellen und verwies auf den Arbeitgeber der dies machen sollte.

Ist das korrekt? Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von germanman91):
Die Frauenärztin wollte dies nicht selbst mit Attest ausstellen und verwies auf den Arbeitgeber der dies machen sollte.
Richtig.
Eine Ärztin kann kein Beschäftigungsverbot attestieren. Sie beschäftigt doch keine Tänzerin.
Das macht der AG.
Die Ärztin kann Arbeitsunfähigkeit attestieren.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
germanman91
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von germanman91):
Die Frauenärztin wollte dies nicht selbst mit Attest ausstellen und verwies auf den Arbeitgeber der dies machen sollte.
Richtig.
Eine Ärztin kann kein Beschäftigungsverbot attestieren. Sie beschäftigt doch keine Tänzerin.
Das macht der AG.
Die Ärztin kann Arbeitsunfähigkeit attestieren.


Verstehe, vielen Dank für die Klarstellung. Also sollte meine Frau ihren Arbeitgeber informieren der das Beschäftigungsverbot verhängen kann. Wie viel Geld bekommt die dann genau (habe gelesen den vollen Netto Verdienst) wie ohne Verbot und bekommt der Arbeitgeber das Geld woandersher (KK?) wieder zurück?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Ganz richtig war die Antwort nicht. ein Arzt kann sehr wohl ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Allerdings nur, wenn das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind aus medizinischer Sicht durch Arbeiten im allgemeinen gefährdet wäre.
Ein Beschäftigungsverbot aufgrund des Berufes muss der AG erteilen. dazu muss er eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und prüfen, ob er einen Mutterschutzgerechten Arbeitsplatz anbieten kann oder nicht. Wenn nicht, dann muss er das BV erteilen.
Er kann deiner Frau also auch einen anderen Job im Unternehmen geben, wenn der sich mit der Schwangerschaft vereinbaren lässt.

Und ja, sie bekommt ihren vollen Lohn und der AG bekommt das Geld von woanders wieder.

-- Editiert von calimero2010 am 13.03.2019 10:07

2x Hilfreiche Antwort

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