EOS DID - Telekom Forderung, Ankündigung Hausbesuch

13. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Passob
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
EOS DID - Telekom Forderung, Ankündigung Hausbesuch

Hallo zusammen.

Ich hab ein kleines Problem und seh mich mittlerweile vor lauter Fragezeichen, was denn nun zu tun sei, bzw. wie genau ich ein Schreiben zum Beispiel formulieren sollte.

Folgender Sachverhalt:
Ich bekomme seit einiger Zeit wieder regelmäßig Post von EOS DID, da ich angeblich noch eine Forderung bei der Telekom (Stand heute i.H.v. 87,34 EUR) zu begleichen hätte.

Das ist aber im Grunde auch alles was auf diesen Schreiben steht: Forderung Telekom Deutschland GmbH von zzt. EUR xxx (Betrag immer ein wenig höher mit jedem neuen Schreiben wenn ich mich recht erinnere)

Mein Problem: ja, ich war Kunde bei der Telekom und ja, ich hatte auch in der Vergangenheit schon Schreiben von EOS, da ich bei der Telekom in Verzug war (das ist sowohl im Zeitraum von 2004 - 2008 als auch von 2011 - 2013 vorgekommen). Allerdings sind sämtliche Forderungen bei der Telekom beglichen (und ja, auch die Forderungen von Drittanbietern, ich habe immer bewusst die Rechnung bezahlt, nicht die Summe der Mahnung der Telekom) und ich bin seit Anfang 2014 kein Kunde mehr. Es gab seinerzeit sogar mal ein Inkassoschreiben, wo die Forderung drauf stand, abzgl. der geleisteten Zahlung (die an die Telekom erfolgte) und somit nur noch die Gebühren versucht wurden, einzutreiben. Leider weiß ich nicht, ob ich dieses Schreiben noch habe, da es wie gesagt schon einige Jahre her ist.

Da ich nach o.g. Schreiben nie was bezahlt oder mich gerührt habe, war dann auch Ruhe - bis eben vor einigen Monaten wieder Briefe eintrafen. Telefonate gab es wohl auch (die erreichten aber nicht mich, sondern meine Eltern), allerdings ist die Nummer mittlerweile in der Fritz.Box blockiert, da sprechen mit denen ja eh nicht hilft und ich auch absolut keine Ahnung habe, was die wohl einfordern - es kann sich in meinen Augen nur um deren Gebühren handeln.

Heute kam dann allerdings mal was Neues für mich per Post - die Ankündigung eines Hausbesuches eines Außendienstmitarbeiters. Ihr könnt euch sicher vorstellen, das ich absolut keine Lust habe, hier irgendwelche Eintreiber vor der Tür stehen zu haben. Geschweige denn, werde ich irgendwas unterschreiben (die Beiräge mit den weißen Unterschriftfeldern hab ich gelesen).

Ich habe wie gesagt überhaupt keine Aufschlüsselung oder Idee, wie sich diese Forderung zusammen setzt, noch weiß ich aus welchem Jahr diese herrührt. Da mir jetzt aber ja wohl "Besuch" ins Haus steht - muss ich mich nun wohl dann doch mal mit denen in Verbindung setzen.

Wie gehe ich dabei am besten vor? Und wie unterbinde ich am besten im Keim jede weiteren Schritte von denen, außer halt Briefe, wenn die doch so gerne schreiben. Einen Titel gibt es im übrigen nicht! Ich hatte bis zuletzt gehofft, das die wie auch beim letzten Mal einfach Ruhe geben - allerdings scheint aussitzen nun nicht mehr zu reichen.

Grüße

Post vom Inkassobüro?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2403 Beiträge, 714x hilfreich)

Wenn die Forderung vor 2016 entstand und nicht tituliert wurde ist sie verjährt.
Genau das würde ich dem IB auch mitteilen.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Textvorschlag: "Wertes Inkasso. Ich habe keine Ahnung, was sie wollen. Ich bin seit vielen Jahren kein Telekom-Kunde mehr und etwaige mit unbekannte damalige Forderungen sind grundsätzlich verjährt. Ihre Mitarbeiter erhalten zudem von mir absolutes Hausverbot. Telefonische Kontaktaufnahme verbiete ich ebenfalls. Sollten Sie sich nicht an dieses Verbot halten, werde ich mich zu wehren wissen (Beschwerde beim Aufsichtsgericht, Anzeige usw.)"

Sollte doch noch jemand auftauchen vom Inkasso, gehe raus auf die Strasse (nicht in die Wohnung lassen). Lasse dir seinen Ausweis zeigen und fotografiere ihn mit dem Handy ab. Dann sage ihm, dass es bereits ein Hausverbot gibt und du nun direkt die Polizei anrufst, damit sie ihn zum einen zum Gehen bewegen und zum anderen eine Strafanzeige aufnehmen wegen Hausfriedensbruch.

Nicht mit den Leuten diskutieren. Einfach stur diese Sache durchziehen. Der wird dann ganz schnell verschwunden sein und du kannst "in Ruhe" die Strafanzeige erstatten.

Niemand muss Inkassos bei sich reinlassen und an ein Hausverbot haben sich diese Pappenheimer auch zu halten.

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#3
 Von 
Passob
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Zwei Sachen - das Schreiben dann per Einwurf Einschreiben verschicken nehm ich an. Bringt es was, dieses vorab auch per Fax oder Mail zuzusenden?

Und wegen der unbekannten Forderung - die Verjährung besteht auf jeden Fall, weil nichts tituliert wurde, richtig? Also, das über die Jahre hinweg immer Mal Post vom Inkasso kam spielt bei der Verjährungsfrist keine Rolle? Möchte denen in meinem Schreiben halt ungern irgendeine "Angriffsfläche" bieten, mit der Sie mir dann ab sofort auf die Nerven gehen können. :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Zwei Sachen - das Schreiben dann per Einwurf Einschreiben verschicken nehm ich an. Bringt es was, dieses vorab auch per Fax oder Mail zuzusenden?

So würde ich es machen, ja. Man kann es auch vorab per Mail und Fax senden. Ja.

Zitat:
die Verjährung besteht auf jeden Fall, weil nichts tituliert wurde, richtig?

Es ist erst mal weit und breit kein gegen-Argument in Sicht. Typische Gegenargumente wären jahrelange Verhandlungen (die es ja nicht gab) oder Teilzahlungen (die es ja nicht gab) oder schriftliche Schuldeingeständnisse (die es auch nicht gab, oder?)

Inkasso-Briefe für sich genommen, die zudem unbeantwortet bleiben, ändern an der Verjährung exakt gar nichts. Die einzige indirekte Auswirkung, die Inkassobriefe haben können, sind Verbraucherkredite. Da können Inkassobriefe den Verzug auslösen bzw. nachweisen und damit zieht eine zehnjährige Hemmung. Aber bei Telekom-Forderungen aus einem Vertrag handelt es sich erst mal nicht um verbraucher-Darlehen. Oder hattest du von denen einen Kredit bekommen ;-)

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Passob
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
jahrelange Verhandlungen (die es ja nicht gab) oder Teilzahlungen (die es ja nicht gab) oder schriftliche Schuldeingeständnisse (die es auch nicht gab, oder?)


Richtig, schriftlich haben die von mir überhaupt nichts bis heute und gezahlt hab ich immer nur an die Telekom direkt, auch immer nur die Rechnungssummen plus evtl. Mahngebühren der Telekom.

Zitat:
Inkasso-Briefe für sich genommen, die zudem unbeantwortet bleiben, ändern an der Verjährung exakt gar nichts.


Das ist gut zu wissen. Hab Deinen Textvorschlag jetzt einfach mal übernommen und das Schreiben soeben per Fax vorab versendet und per Post geht es dann heut auch noch raus. Mal schauen was als nächstes passiert.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Richtig, schriftlich haben die von mir überhaupt nichts bis heute und gezahlt hab ich immer nur an die Telekom direkt, auch immer nur die Rechnungssummen plus evtl. Mahngebühren der Telekom.

Nur um das nochmal klarzustellen: Seit Anfang 2014 gab es keine einzige Zahlung mehr von dir, richtig?

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#7
 Von 
Passob
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Korrekt. Der letzte Vertrag mit der Telekom lief im März / April 2014 aus, da wurden zuletzt auch nur noch die Grundgebühren bezahlt, da Vertrag nicht mehr genutzt wurde.

Das Inkasso hat aber von mir nie Geld erhalten, zumindest nicht dieses und nicht für diese Forderung - es tauchte halt irgendwann mal ein Brief auf, in dem irgendeine angebliche Forderung der Telekom stand - ohne Aufschlüsselung oder sonstigen Infos. Deshalb hab ich auch nie reagiert bis jetzt.

Und ich hab seit 2013/2014 auch keinen Kontakt mehr zu anderen Inkassos oder ähnlichem. Also, nur EOS DID versucht halt irgendeine Forderung einzuholen, die ich mir noch nicht mal wirklich erklären kann.


-- Editiert von Passob am 14.03.2019 14:01

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Dann ist es verjährt.

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