Pfändung in der Ehe mit Gütertrennung

13. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
b674
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung in der Ehe mit Gütertrennung

Hallo,

sind Gegenstände die der Frau gehören pfändbar, wenn: EineGütertrennung nach der Ehe beim Notar gemacht wird? Oder benötigt es keine Gütertrennung? - Sprich Haushaltsgeräte, Möbel und Unterhaltungselektronik wenn Rechnungen auf Ihren Namen vorliegen? Oder ist es generell nicht möglich?

Kann meine Frau für Schulden die vor und während der Ehe gemacht wurden heran gezogen werden? Oder lässt man Sie komplett in Ruhe und Sie muss auch keine Angaben machen, wie zbsp. Eidesstattliche Versicherung etc. ?

Ich habe schulden aus Selbstständigkeit und mache mir sorgen um meine Frau. Für mich ist wichtig, dass das Einkommen meiner Frau und Ihre Sachen unberührt bleiben, sowie das meiner Kinder.

Vielen Dank.






-- Editiert von b674 am 13.03.2019 19:28

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von b674):
sind Gegenstände die der Frau gehören pfändbar, wenn: EineGütertrennung nach der Ehe beim Notar gemacht wird?

Da meines Wissens nach eine Gütertrennung nach der Ehe nicht vereinbart werden kann sondern nur davor bzw. während, dürfte das nichts bringen. Mit etwas Pech hat man dann eher Probleme wegen einer Vollstreckungsvereitelung.


Die Behauptung "Gegenstände gehören der Frau" müsste dann bei Pfändung bzw direkt danach auch erst mal durch geeignete bewiesen werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
b674
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich ist nach EHESCHLIEßUNG gemeint, also während der Ehe :)

Rechnungen, Kaufverträge sind vorhanden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Für eine mögliche Pfändung ist es völlig egal, ob man im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt oder Gütertrennung vereinbart hat. Auch bei der Zugewinngemeinschaft gilt die Vermögenstrennung (§ 1364 BGB ).

Die Dinge, die eindeutig Deiner Frau oder Deinen Kindern gehören können daher nicht auf Basis einer Vollstreckung gegen Dich gepfändet werden.

Zitat:
Kann meine Frau für Schulden die vor und während der Ehe gemacht wurden heran gezogen werden?


Nein.

Zitat:
Oder lässt man Sie komplett in Ruhe und Sie muss auch keine Angaben machen, wie zbsp. Eidesstattliche Versicherung etc. ?


Naja, in Zweifelsfällen wird sie belegen müssen, dass es sich um ihr Eigentum handelt. Ansonsten muss sie keine Angaben machen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kleine Ergänzung: Ein Gerichtsvollzieher muss Eigentumsverhältnisse nicht prüfen. Der kann ganz grundsätzlich alles mitnehmen, was sich in der Wohnung befindet und nicht in der Sache bereits unpfändbar ist. Selbst wenn man eine Rechnung vorlegt mit Namen der Frau, kann er das mitnehmen. In so einem Fall muss die Frau Drittwiderspruchsklage bei Gericht einlegen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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