DHL + GFKL

13. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)
DHL + GFKL

Hallo Leute,

ich habe einen Vertrag mit DHL, im Jan. war mein Konto nicht gedeckt und die Abbuchung ging zurück. Da ich im Jan. + Feb. nicht da war habe ich das nicht kontrolliert. Nun hat DHL gemahnt und auch gleich GFKL beauftragt. Die wollen noch die üblichen Inkassokosten haben. Ich habe die Forderung an DHL bezahlt ohne Inkassokosten. Jetzt sagt DHL das Sie die Inkassokosten noch haben wollen bevor Sie wieder Leistung erbringen. Ich bin aber nicht erpicht darauf irgendwelche Kosten zu übernehmen die nicht notwendig sind. Was habe ich da für eine Möglichkeit?

Gruß ré

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von recki):
Was habe ich da für eine Möglichkeit?

1. Zahlen und akzeptieren das Marktmacht das Recht ausstechen kann
2. Sein Recht durchsetzen und sich schon mal einen neue Dienstleister suchen um DHL zu ersetzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

ich benötige den Account nicht unbedingt, das ist nicht das Problem ;-)

Gruß ré

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Du bist als Verbraucher unterwegs oder als Unternehmer?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo Mepeissen,

in dem Fall als Unternehmer.

Gruß ré

-- Editiert von recki am 14.03.2019 08:43

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Sei dir bewusst, dass hier die üblichen verbraucherlastigen Argumente gegen Inkassogebühren nicht zwangsläufig funktionieren.

Signatur:

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#6
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo mepeissen,

welches Argument habe ich auf meiner Seite?

Gruß ré

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Das Problem ist, dass das mit dem Überfallinkasso womöglich eher ein Verbraucheraspekt ist. Keine Ahnung, müsste man mal mit Jäckle durchdiskutieren :-)

Ich würde hier ansonsten auf meinen üblichen Textbaustein verweisen:
---
Wertes Inkasso.
Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich bestreite, dass sie jemals eine Rechtsdienstleistung erbringen. Stattdessen handelt es sich bei Ihrer Tätigkeit um echtes/unechtes Factoring im Sinne des BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 17/17 .
Es steht Ihnen frei, mir durch Vorlage des vollständigen mit Gläubiger geschlossenen Vertragswerkes, eines ausführlichen Tätigkeitsnachweises und eines Kontoauszuges, dass die Inkassokosten in meinem Fall vom Gläubiger bezahlt wurden, das Gegenteil nachzuweisen.


-- Editiert von mepeisen am 14.03.2019 13:45

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#8
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo mepeissen,

danke für die Info, ich werde das mal so schreiben.

Gruß ré

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von recki):
ich benötige den Account nicht unbedingt, das ist nicht das Problem ;-)

In solchen Fällen pflege ich dann bei unberechtigten Forderungen die Klingen zu kreuzen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

das habe ich auch vor...

Gruß ré

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