Wie als Privatverkäufer Versand beweisen?

13. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
BlueOnion
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie als Privatverkäufer Versand beweisen?

Hallo zusammen!

Ich verkaufe momentan mehrere Artikel auf eBay mit Versand in die EU, deren Wert bereits mehrere hundert Euro beträgt. Da ich wenig erfahren bin in diesen Angelegenheiten habe ich ein bisschen Angst davor, am Ende vielleicht einem Betrüger aufzusitzen, der am Ende behaupten könnte, kein oder ein leeres Paket erhalten zu haben um das Geld von PayPal wieder zurückzuerhalten. Hört man ja immer wieder mal - vor allem hier im Forum.

Nun ist es ja so, dass man als Privatverkäufer lediglich nachweisen muss, den Artikel an das Versandunternehmen übergeben zu haben. Das restliche Versandrisiko trägt dann der Käufer. Verstehe ich das richtig?

Mir ist allerdings nicht ganz klar, wie man das beweisen können soll. Es geht ja nicht nur um den Einlieferungsbeleg, sondern auch darum, dass der Artikel, um den es sich handelt auch tatsächlich im Paket gewesen ist. Das kann man doch immer behaupten, dass der Verkäufer das Paket vor dem Versand nochmal geöffnet und den Artikel durch etwas anderes ersetzt hat. Selbst wenn man das unter Zeugen verpackt hat.

Ich wollte also mal fragen, wenn ich den gesamten Prozess - vom Einpacken der Ware in den Karton bis zum Einlegen in die nahe gelegene Packstation mit einer GoPro Videokamera dokumentiere, ohne Schnitte und ohne die Kamera jemals von den Paketen wegzurichten bis alles in die Packstation eingelegt wurde, ob das als stichfester Versandnachweis standhalten kann?

Wobei man ja dann auch wieder behaupten könnte, man hätte das Video nachbearbeitet und gefälscht.

Ich bin ehrlichgesagt etwas ratlos. Das ist die beste Möglichkeit die mir einfällt. Zeugen habe ich momentan nicht in meinem Umfeld zur Verfügung. Und selbst wenn, kann man ja später behaupten, wir hätten uns abgesprochen, da sämtliche Zeugen entweder Freunde oder Familie wären.

Irgendein Rat von den Experten hier?

Ich will einfach nur alles richtig machen.

Vielen Dank und schöne Woche!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Irgendein Rat von den Experten hier?
Experten findest du nebenan kostenpflöichtig ;)

Einen Rat habe ich dir aber trotzdem ;)

Zitat:
PayPal
Lass die Finger von diesem unnützen und Gesetzeprellenden Verein!!!!!!!!!!!!!

Dann gibts auch erst gar keine probleme mit dem K, dass angeblich nichts angekommen ist oder irgendwelche Inhalte verschwunden sind...



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#2
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Lass die Finger von diesem unnützen und Gesetzeprellenden Verein!!!!!!!!!!!!!
Dann gibts auch erst gar keine probleme mit dem K, dass angeblich nichts angekommen ist oder irgendwelche Inhalte verschwunden sind...


Und wenn du es partout nicht vermeiden kannst oder willst (was ich durchaus nachvollziehen kann) lass dir das Geld per Paypal schicken und überweise es auf dein Bankkonto. Die Ware kannst du dann versenden, sobald das Geld "physisch" in deinem Besitz ist.
Wobei es anscheinend einen Haken gibt: Manche Leute erzählen, dass Paypalguthaben manchmal eine gewisse Frist gesperrt sei. Ich jedenfalls habe diese Erfahrungen noch nie gemacht.

Dies Prozedere gibt auch keine 100%ige Sicherheit. Möglich, dass Paypal einem das Konto ins negative Saldo setzt, jedoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass dann seitens Paypal mehr als böse E-Mails und Droh-Inkasso-Briefe kommen erfahrungsgemäß zu vernachlässigen.

-- Editiert von Guruhu am 14.03.2019 11:22

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#3
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Einfach kein Paypal anbieten. In Zeiten von SEPA sind europäischen Überweisungen ja kein Problem und gehen auch schnell. Damit verlierst du vielleicht ein paar Potentielle Kunden aber sortierst wahrscheinlich alle Betrüger aus.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Und das Paket nicht in der Packstation sondern in der Filiale abgeben, dann bekommt man (zumindest bei uns) einen Beleg mit Gewichtsangabe.

Berry

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Manche Leute erzählen, dass Paypalguthaben manchmal eine gewisse Frist gesperrt sei. Ich jedenfalls habe diese Erfahrungen noch nie gemacht.


Ich schon....
Geld wird für bis zu 180 Tage "eingefroren", oder (wenn man Glück und Paypal Lust hat) früher auf Meldung des Käufers freigegeben.
Ich hatte meins dann nach knapp 4 Wochen......

Zitat (von BlueOnion):
Ich wollte also mal fragen, wenn ich den gesamten Prozess - vom Einpacken der Ware in den Karton bis zum Einlegen in die nahe gelegene Packstation mit einer GoPro Videokamera dokumentiere, ohne Schnitte und ohne die Kamera jemals von den Paketen wegzurichten bis alles in die Packstation eingelegt wurde, ob das als stichfester Versandnachweis standhalten kann?


Ware unverpackt mit in den Paketshop nehmen, da Marke und Karton kaufen und vor den Augen des Postbediensteten einpacken. ;)

Davon abgesehen würde das Paypal im Falle eines Falles eh nicht interessieren, die haben ganz eigene Methoden zur Entscheidungsfindung, welche mit dem BGB selten konform sind.....



-- Editiert von spatenklopper am 14.03.2019 13:52

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#6
 Von 
BlueOnion
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antworten :)

Also kein PayPal? Hab immer gedacht, das sei so das Standard Zahlungsmittel auf eBay und wenn man das nicht anbietet will das keiner kaufen. Hab ja selber auch noch nie schlechte Erfahrungen damit gemacht und benutze es regelmäßig seit vielen Jahren. Naja bei den bestehenden Angeboten kann ich es jetzt sowieso nicht mehr ändern.

Zitat:
Ware unverpackt mit in den Paketshop nehmen, da Marke und Karton kaufen und vor den Augen des Postbediensteten einpacken. ;)

Weiß nicht genau ob das als Scherz gemeint war, aber ich glaube kaum, dass sich ein Postbeamte später an sowas erinnern wird geschweige denn Lust dazu hätte irgendwas auszusagen :D

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von BlueOnion):
Weiß nicht genau ob das als Scherz gemeint war, aber ich glaube kaum, dass sich ein Postbeamte später an sowas erinnern wird geschweige denn Lust dazu hätte irgendwas auszusagen :D
Nun, gerade weil du eventuell der einzige bist, der ein solches durchaus "weltfremdes" an den Tag legt könnte er sich eventuell dran erinnern. Aber ein Verlassen darauf gibt es natürlich nicht. Am Ende ist der Versandverkauf eben ein Stück weit Risiko, welches sich zwar sinnvoll minimieren, aber nicht ganz ausschließen lässt.
Wie man so schön sagt: Zur Überzeugung des Gerichts darlegen: Da kann ein Zeuge, ein Video, ein Beleg mit Gewicht und sonstige Umstände durchaus ausreichen. Aber: Ein Restrisiko bleibt bestehen.

Zum Thema Paypal: Muss man halt für sich persönlich abwägen. Ich als Verkäufer biete es an, handele aber nach meinem beschriebenen Schema. Bisher ging es immer gut, was natürlich kein Garant für die Zukunft ist.
(gerade aber wegen der oftmals negativen Erfahrungen schmeiße ich Kleinkram lieber weg, bzw. verschenke ihn am Sperrmülltag, ehe ich ihn verkaufe)
Ich als Käufer benutze Paypal liebend gerne. Wenn man wirklich an einen Betrüger gerät kann man durchaus den Käuferschutz nutzen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Betrüger den Klageweg bestreitet, nachdem man Gesetzeswiedrigerweise das Geld zurückerlangt hat, halte ich für überschaubar gering. Aber auch hier: Ein Restrisiko bleibt bestehen.

Wirklich sicher in der Hinsicht ist eben nur die physische Übergabe gegen Bargeld. Wo jedoch wieder andere Risiken lauern können.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Idealerweise in dem man sich den Zustand bei Übergabe an den Versanddienstleister sowie die Übergabe durch einen Notar / Sachverständigen beglaubigen lässt.

Alternativ dokumentiert man den Zustand bei Übergabe an den Versanddienstleister fotografisch in Anwesendheit eines Zeugen, der dann die Zustandbeschreibung genau wie die unveränderte Übergabe an den Versanddienstleister auch noch persönlich unterschreibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von BlueOnion):
Weiß nicht genau ob das als Scherz gemeint war, aber ich glaube kaum, dass sich ein Postbeamte später an sowas erinnern wird geschweige denn Lust dazu hätte irgendwas auszusagen :D


Wirklich ernst war das nicht gemeint und in einer Hauptpost wäre man wohl auch maximal Gesprächsstoff für die nächsten 5 Minuten.
In kleinen Filialen hingegen könnte es nicht nur sein, dass man sich an Dich erinnert, sondern die Wahrscheinlichkeit, dass der Mitarbeiter sogar den Inhalt mit auf der Quittung bestätigt nicht utopisch.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Tag,
nur mal am Rande: sind Sie noch privater Verkäufer? Ich lese

- mehrere Artikel
- Versand in die EU
- bereits mehrere hundert Euro

Falls Sie dennoch privat verkaufen, habe ich folgende Tipps:
- kein paypal anbieten
- Verpackung und Versand durch andere Person (=möglicher Zeuge) vornehmen lassen
- Versand erst nach vollständiger Zahlung
- keine überflüssige Kommunikation

Viele Grüße
Nervin

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