Mietbürgschaft der Eltern

14. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.03.2019 12:14:01
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietbürgschaft der Eltern

Hallo,
möchte eine Wohnung an einen jungen Studenten vermieten. Mein Ziel war es, mit den Eltern den Mietvertrag abzuschließen. Doch die möchten eine Mietbürgschaft unterschreiben. Kann ich das so annehmen oder entstehen mir daraus Nachteile? Möchte dem jungen Mann gerne die Wohnung vermieten, möchte aber auch sicher sein, jeden Monat die Miete zu bekommen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,
ich habe irgendwo mal ein Urteil gefunden, wo es um so einen Fall ging und das so ausfiel, dass es offensichtlich bei der Vermietung an die Eltern die niemals in der Wohnung gewohnt haben als Übersicherung galt und der Vermieter das Nachsehen hatte.

Bei der Bürgschaft ist halt wie ganz normal die Begrenzung auf 3 Nettokaltmieten gegeben, außer die Eltern bieten von sich aus mehr an, aber auch das hinterher so durchzubringen halte ich für fragwürdig.

Als Vermieter musst du einfach akzeptieren, dass Du ein gewisses unternehmerisches Risiko trägst.

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)

Die Wohnung an den Studenten vermieten und die Eltern als Bürgen verwenden.
Haus & Grund hat dafür Vordrucke. Natürlich zuerst überprüfen ob die Eltern die Miete bezahlen können.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Wenn der Student Mieter ist und die Eltern Bürgen, dann ist diese Bürgschaft eine Mietsicherheit. Damit fällt sie unter § 551 BGB und ist somit der Höhe nach begrenzt. Auch wäre es dann nicht mehr möglich, zusätzlich eine weitere Kaution zu fordern. Wenn eine Kaution von 3 MM und eine Bürgschaft vom Vermieter gefordert wird, so ist in der Regel die Bürgschaft unwirksam.

Es gibt Gerichte die eine Ausnahme annehmen, wenn die Eltern von sich aus die Bürgschaft anbieten. Wesentlich ist dabei soweit ich weiß, dass dies freiwillig von den Eltern und nicht vom Mieter selber angeboten wird. Unter diesen Umständen kann die Bürgschaft auch in unbeschränkter Höhe wirksam sein. Aber ich betone das kann. Es kann auch sein, dass ein Gericht das im Zweifelsfall anders sieht oder dass du am Ende die Freiwilligkeit der Bürgschaft nicht beweisen kannst.

Von daher würde ich eigentlich empfehlen, die Eltern mit als Mieter (gemeinschaftlich mit dem Studenten) aufzunehmen. Das ist übrigens für die Eltern eigentlich besser als eine Bürgschaft. Denn bei einer wirksamen Bürgschaft haften die Eltern zwar, aber sie haben kaum Rechte. Als Mitmieter haben die Eltern Rechte. U.a. das Recht vom eigenen Sohn die Kündigung des Mietverhältnisses zu verlangen, wenn sie nicht mehr haften wollen.

Vielleicht sprichst du nochmal mit den Eltern und versuchst deren Vorbehalte herauszubekommen. Nur weil sie im Mietvertrag mit drinstehen, müssen sie z.B. keine Zweitwohnungssteuer bezahlen und sich auch nicht in der Wohnung anmelden. Manchmal ist das der Irrglaube. Man kann im Mietvertrag durchaus vereinbarn, dass nur der Student einzieht und nur dieser der Ansprechpartner des Vermieters ist. Grundsätzlich bin ich aber der Meinung, dass Eltern als Mitmieter für alle Seiten besser ist als Eltern als Bürgen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

In der Tat ist die Haftung der Bürgen auf drei Monatsmieten begrenzt.
Ohne gesonderte Vereinbarung gilt das noch nicht mal auf erste Aufforderung, d.h. du müsstest deinen Mieter gegebenenfalls erst mal auf Zahlung verklagen und dürftest dann erst mit einem errungen Titel bei den Eltern vorsprechen. Die Gerichtskosten sind dann schon mal sicherlich deine und da der Prozess auch erst sinnvoll ist, wenn mindestens zwei Mieten ausstehen, ist da ein hohes Kostenrisiko im Vergleich zu "Eltern als Mieter".

Es spricht erst mal nichts dagegen, dass die Eltern die Wohnung mieten und sie dann entweder ihrem Kinde weitervermieten oder als eine Unterhaltsform zur Verfügung stellen. Wenn die Eltern das partout nicht wollen, würde ich vorsichtshalber auch mal nachfragen, wieso nicht. Da sollte man schon hellhörig werden ...

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