Hallo in die Runde! Habe gerade Post von einem Anwalt bekommen, mit einer angeblichen Forderung von 2014. Es handelt sich um eine Stromrechnung von 128,41 Euro. Im Schreiben steht auch weiterhin das angeblich Tesch Inkasso zuvor beauftragt war diesen Betrag einzutreiben. Weder vom Inkasso noch von der Forderung wüsste ich was.
Meine Frage wäre nun, laut dem Verjährungsstand wäre die Forderung doch seit Ende 2017 hinfällig, oder? Welcher Paragraph genau kommt hier zum tragen?
Für Tipps und Hinweise wäre ich dankbar.
LG Hummelbaby
Forderung Stromrechnung von 2014 / Verjährung???
14. März 2019
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Frage vom 14. März 2019 | 17:00
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung Stromrechnung von 2014 / Verjährung???
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 14. März 2019 | 17:59
Von
Status: Lehrling (1094 Beiträge, 838x hilfreich)
Hallo,
insofern kein Vollstreckungsbescheid zu der Forderung vorliegt, kannst Du die Forderung zurückweisen und Einrede der Verjährung geltend machen. Am besten schriftlich per Einwurfeinschreiben.
-- Editiert von hausfrau66 am 14.03.2019 18:01
#2
Antwort vom 14. März 2019 | 19:38
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Rückmeldung. Es liegt keine Vollstreckung oder ein Titel vor... LG
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