Erstattung der Nebenkosten durch Verrechnung

14. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
susi-hh80
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstattung der Nebenkosten durch Verrechnung

Hallo,

mein Vermieter hatte mir zum 01.02.2019 die Nebenkostenabrechnung für 2018 zugestellt.
Aus dieser ergab sich ein Guthaben in Höhe von ca. 90,00 Euro.
Mit diesem Schreiben forderte mich der Vermieter auch auf diese 90,00 Euro mit der Miete für AUGUST 2019 zu verrechnen.
Diesem widersprach ich und forderte mit Frist zum 10.03.2019 die Überweisung der 90,00 Euro auf mein Konto.
Leider ist mein Vermieter diesem nicht nachgekommen.
Ist der Vermieter mit jetzt im Verzug?
Kann der Vermieter einfach den Weg der Erstattung aussucht?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von susi-hh80):
Hallo,

Mit diesem Schreiben forderte mich der Vermieter auch auf diese 90,00 Euro mit der Miete für AUGUST 2019 zu verrechnen.


Die Miete für August 2019 ist noch gar nicht fällig. Wir schreiben ja erst März 2019.

Andere Frage. Könnte es sein, daß du noch Mietschulden hast? Vielleicht August 2018 und der Vermieter hier nur einem Schreibfehler unterlag? Wurdest du schon gemahnt, diesen Rückstand auszugleichen ?

Dann allerdings wäre es schon angezeigt, erst ein mal den Mietrückstand auszugleichen. Wenn der Vermieter dir in einem solchen Falle anbietet, das Guthaben zu verrechnen, ist das O.K.

Dann kannst du auch dankbar sein, daß er da Kulanz zeigte in sofern, als daß er da nicht weitere Maßnahmen betrieb und auch, daß er keine Zinsen, Verspätungszuschläge & co in Rechnung stellt.

-- Editiert von Spejbl am 14.03.2019 17:34

-- Editiert von Spejbl am 14.03.2019 17:37

Signatur:

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von susi-hh80):
Ist der Vermieter mit jetzt im Verzug?


30 Tage nach Zugang ist er das Automatisch.

Guthaben aus NK-Abrechnung ist unverzüglich vom Vermieter zu erstatten.

Deiner Forderung ist er nicht nachgekommen.

Dann darfst Du selbst mit der nächsten Vorauszahlung verrechnen.

Teile ihm das nachweisbar mit und gut ist.

Zitat (von Spejbl):
Andere Frage. Könnte es sein, daß du noch Mietschulden hast?


Wenn Mietschulden bestehen würden könnte der VM das Guthaben sofort damit verrechnen.

Von daher macht es absolut keinen Sinn warum erst im August mit der Miete verrechnet werden soll und nicht sofort.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Von daher macht es absolut keinen Sinn warum erst im August mit der Miete verrechnet werden soll und nicht sofort.


Ich vermute einen Tippfehler so dass es August 2018 heißen würde, die Frage ob Mietrückstände bestehen ist relevant.

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