Kündigung Mietvertrag und Einverständnis vom Ex-Ehemann

14. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Herzenswunsch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Mietvertrag und Einverständnis vom Ex-Ehemann

Guten Abend,
was muss eine Kündigung des Mietvertrags enthalten, der 1986 geschlossen wurde (Einheitsmietvertrag)
Ich und mein Ex-Mann haben diesen damals unterschrieben.
Nach der Scheidung in 2010 sind wir beide weiterhin dort wohnen geblieben (Reihenhaus).
2014 habe ich dann eine kleine bezahlbare Wohnung gefunden und bin ausgezogen.

Jetzt gab es aber Probleme mit der Mietzahlung des Ex, fristlose Kündigung, Räumungsklage. Diese Schreiben
habe ich auch erhalten, da ich ja den Mietvertrag damals unterschrieben habe.
Nachdem der Ex den offenen Mietbetrag bezahlt hat, wurde die Kündigung wieder zurückgenommen.

Ich würde gerne wissen, auf wann ich den Mietvertrag kündigen muss.
Kann ich dann auf diesem Schreiben unten rechts einfach hinzufügen:

Herr Ex ist mit der Kündigung von Frau Ex einverstanden und Pünktchen ......für seine Unterschrift??

Der Schriftverkehr des Vermieters ging über Haus und Grund.
Fir haben mir geschrieben, dass sie aufgrund meiner finanziellen Situation (klrinr Erwerbsminderungsrente)
bereit sind, mich aus dem Mietvertrag zu entlassen, Vorassetzung ist meine schriftliche Kündigung und das
schriftliche Einverständnis von Herrn Ex.


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Herzenswunsch):
Ich würde gerne wissen, auf wann ich den Mietvertrag kündigen muss.


Das hätte schon 2014 geschehen müssen ...

Zitat (von Herzenswunsch):
Der Schriftverkehr des Vermieters ging über Haus und Grund.
Fir haben mir geschrieben, dass sie aufgrund meiner finanziellen Situation (klrinr Erwerbsminderungsrente)
bereit sind, mich aus dem Mietvertrag zu entlassen, Vorassetzung ist meine schriftliche Kündigung und das
schriftliche Einverständnis von Herrn Ex.


Das ist Quatsch, eine Kündigung ist nur möglich, wenn beide kündigen. Sie müssen aus dem MV entlassen werden und Ihr EX muss seine Zustimmung zu Ihrer Entlassung aus dem MV geben.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Herzenswunsch):
Ich würde gerne wissen, auf wann ich den Mietvertrag kündigen muss.
Kann ich dann auf diesem Schreiben unten rechts einfach hinzufügen:

Herr Ex ist mit der Kündigung von Frau Ex einverstanden und Pünktchen ......für seine Unterschrift??



Ich würde schreiben

Herr EX ist mit der Entlassung von Frau EX aus dem MV vom .... ab dem (wichtig Datum, solange halten SIe ja auch noch den Hals für die NK hin) einverstanden. Datum/Unterschrift .... das sollte ausreichend sein.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Herzenswunsch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich greife meinen Beitrag wegen Kündigung/Entlassung aus dem alten Mietvertrag nochmals auf.

Wie hier im März geschrieben, habe ich meinem Exmann ein Kündigungsschreiben an den Vermieter zukommen lassen, worauf er sein Einverständnis zu meiner Entlassung/Kündigung Mietvertrag durch seine Unterschrift geben sollte und dieses Schreiben dann an mich zurückschickt, damit ich es an den Vermieter weiterleite.

Die drei Monate Kündigungsfrist sind Ende Juni vorbei und ich habe - wie erwartet - keinerlei Reaktion auf mein Schreiben erhalten.

Die Post hat er per Einwurf-Einschreiben erhalten, ich habe in der Nachforschung nachgeschaut.

Wäre nett, wenn ihr mir Tipps hättet wie ich jetzt am besten vorgehe.

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Hallo "Herzenswunsch",

sofern für Ihren Ex-Mann eine Mitwirkungspflicht am Kündigungsausspruch besteht (seine Belange dürfen dem nicht entgegenstehen), ist er auch verpflichtet, eine entsprechende Erklärung abzugeben.

Wenn er sich wie in Ihrem Fall weigert, bleibt Ihnen nichts anders übrig, als Ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Es wäre dann auf Abgabe einer Willenserklärung zu klagen.

Eine andere Möglichkeit wäre, dass die Parteien die Wirkungen einer Teilkündigung erzielen. Dazu müssen sie den Vertrag einvernehmlich abändern. Das erfordert eine Einigung aller Vertragspartner. Diese Einigung muss nicht notwendigerweise in einem Vertrag erfolgen, möglich sind auch mehrere zweiseitige Verträge. So kann sich der Vermieter mit Ihnen über Ihr Ausscheiden aus dem Mietverhältnis verständigen und mit dem verbleibenden Mieter eine Zustimmungsvereinbarung schließen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Herzenswunsch):
Die drei Monate Kündigungsfrist sind Ende Juni vorbei

Nö, die haben noch gar nicht begonnen - denn die Zustimmung der zweiten Vertragspartei fehlt...



Zitat (von AntoineDF):
Wenn er sich wie in Ihrem Fall weigert, bleibt Ihnen nichts anders übrig, als Ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Es wäre dann auf Abgabe einer Willenserklärung zu klagen.

Korrekt.
Und das sollte man dann auch ziemlich zügig machen.



Zitat (von AntoineDF):
So kann sich der Vermieter mit Ihnen über Ihr Ausscheiden aus dem Mietverhältnis verständigen

Das dürfte problematisch werden - Verträge zu Lasten Dritter sind in der Regel nicht wirksam und der Vermieter wird wohl kaum die Folgen so eines Konstruktes tragen wollen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47493 Beiträge, 16808x hilfreich)

Hast Du denn in Deinem Schreiben an den EX die von AltesHaus in Antwort#2 vorgeschlagene Formulierung verwendet?

Deine eigene Formulierung ist nämlich rechtlich falsch und missverständlich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Herzenswunsch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ja ich habe genau so geschrieben:

"Herr EX ist mit der Entlassung von Frau EX aus dem MV vom .... ab dem (wichtig Datum, solange halten SIe ja auch noch den Hals für die NK hin) einverstanden. Datum/Unterschrift ".

Ich habe natürlich die richtigen Daten eingesetzt und inzwischen ist die 3-monatige Kündigungsfrist auch schon wieder Ende Juni vorbei.

Was sollte ich denn jetzt am besten machen. Der nächste Kündigungstermin ist doch erst wieder Ende September
und so komme ich nie aus dem Mietvertrag, auch weil er nie auf was antwortet.

Ich habe letztes Jahr schon mal Kosten an einen Rechtsanwalt bezahlt weil der EX seine Miete 2mal nicht bezahlt hat, dann kam die fristlose Kündigung und Räumungstermin. Dann hat er bezahlt und alles war hinfällig.

0x Hilfreiche Antwort

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