Wechsel in Transfergesellschaft während Elternzeit

15. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
wintersun123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wechsel in Transfergesellschaft während Elternzeit

Hallo liebes Forum,

ich wäre eigentlich noch bis Dezember in Elternzeit.
Nun ist es aber so, dass mein Arbeitgeber gerade massiv Stellen abbaut, da sie zu einem anderen Standort in Europa verlagert werden. Laut Interessensausgleich ist meine Stelle davon auch betroffen und fällt definitiv weg.

Ich habe nun Post von meinem Arbeitgeber erhalten und den Wechsel in eine Transfergesellschaft ab April angeboten bekommen und soll einen Dreiseiten-Vertrag unterschreiben. Die Fristen sind sehr kurzfristig, ich habe nur eine Woche zum Unterschreiben, also auch kaum Möglichkeiten, um eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen oder den Vertrag einem ANwalt vorzulegen.

Ist das alles so überhaupt erlaubt?
Welche negativen Aspekte gibt es juristisch, wenn ich dem Wechsel in die TG zustimmen würde?

Da sehr massiv Stellen abgebaut werden, befürchte ich, dass es die Firma zum Ende meiner Elternzeit vielleicht schon gar nicht mehr gibt. Noch ist Geld da, von daher wäre eine ABfindung und die TG vielleicht nicht das schlechteste. Was sagt ihr aus juristischer Sicht dazu?

Danke schon mal für eure HIlfe!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Wenn schon ein Interessenausgleich gegeben ist, ist doch vermutlich auch ein Betriebsrat vorhanden. Das wäre die erste Anlaufstelle für deine Fragen.
Zum Beantworten muss aber auch klar sein,
1. welche Rechte du eigentlich hast: Wenn z.B. in deinem derzeitigen Arbeitsvertag kein Standort vereinbart ist ,dann wird dein Arbeitgeber dir zum Ende der Elternzeit vermutlich die Adresse am neuen Standort mitteilen, wo du dich zum Dienstantritt einfinden sollst.
Wenn ein Standort vereinbart ist, folgt eine Änderungskündigung: neuer Standort order Kündigung.
Was du dann an Abfindung aushandeln kannst, kann dir hier auch niemand sagen.
2. was du denn eigentlich willst: Möglichst eine Abfindung und gut isses oder die Chance, dich aus einem ungekündigten Arbeitsvertrag heraus woanders zu bewerben oder noch etwas anderes?

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Das kurzfristige Angebot des Arbeitgsgebers hat natürlich den Sinn, dass Sie keine Zeit haben, das Angebot zu prüfen.Sie sollen unter Druck gesetzt werden und somit möglichst nicht sachlich, sondern emotional auf den Druck reagieren.
Selbstverständlich sollten Sie dem Druck nicht einfach nachgeben. Im ersten Schritt mal den BR kontaktieren, was meint der? Sollte nicht richtungsweisend sein, aber eine erste Info.
Dann dem AG mitteilen, dass Sie so eine wichtige Entscheidung nicht ohne juristischen Rat treffen werden.

Mal ganz pragmatisch, welche Veränderung bringt denn der Vertrag? Was steht denn drin? Was ändert sich?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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