Inkassobescheid, obwohl ich unschuldig bin.

15. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
go510882-27
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkassobescheid, obwohl ich unschuldig bin.

Schönen guten Tag,

ich habe soeben einen Inkassobescheid erhalten indem ich aufgefordert werde 130€ , für das angebliche Schwarzfahren in Halle (Saale) , zu bezahlen.
Das Problem ist, dass ich nie in Saale gewesen bin und dementsprechend auch nicht schwarz gefahren bin und diese Forderung gegen mich unrechtmäßig ist.

Scheinbar hat jemand meine Daten den Kontrollören_Innen oder Polizisten_Innen angegeben, sodass dieser Bescheid an mich adressiert wurde.

Mein (ausländischer) Name wurde hierbei falsch herum angegeben (Vorname und Nachname vertauscht), was dafür spricht, dass kein Ausweisdokument vorlag. Mein Geburtsdatum hingegen wurde korrekt angegeben. Ich habe Freunde, die Bezeugen könnten, dass ich mich zum Tatzeitpunkt in Hamburg befand. Ich habe einen geistig verwirrten Bruder, welcher diese Tat begangen haben könnte und sich derzeit in Behandlung befindet, welche vermutlich im Besitz eines abgelaufenen Semestertickets von mir ist, und sich damit eventuell ausgewiesen haben könnte. Ich habe aktuell keinen Kontakt zu ihm, sodass ich zunächst auf dieser vermutung sitzen bleibe.

Das Inkassounternehmen behauptet, dass ich in der Nachweispflicht wäre zu beweisen, dass ich dies nicht gewesen sein kann indem ich hieb und stichfeste Beweise wie Stechkarten meines Arbeitsplatzes vorlege, welche ich nicht habe. Schriftliche Zeugenaussagen würden nicht akzeptiert werden, sodass ich keine Kooperationsmöglichkeit mit dem Inkassodienst sehe.

Wie ist hier die Rechtslage? Vielen herzlichen Dank für Ratschläge im Voraus!


-- Editiert von go510882-27 am 15.03.2019 13:44

-- Editiert von go510882-27 am 15.03.2019 13:49

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das Inkassounternehmen behauptet, dass ich in der Nachweispflicht wäre zu beweisen, dass ich dies nicht gewesen sein kann indem ich hieb und stichfeste Beweise wie Stechkarten meines Arbeitsplatzes vorlege, welche ich nicht habe. Schriftliche Zeugenaussagen würden nicht akzeptiert werden, sodass ich keine Kooperationsmöglichkeit mit dem Inkassodienst sehe.


Es ist genau anders herum. Das Inkassobüro muss nachweisen, dass Du der richtige Schuldner bist. Ich würde denen auch nichts von einem verwirrten Bruder erzählen. Einmal schriftlich die Forderung zurückweisen, da es sich bei Dir nicht um die gesuchte Person handelt.

Zitat:
Mein (ausländischer) Name wurde hierbei falsch herum angegeben (Vorname und Nachname vertauscht), was dafür spricht, dass kein Ausweisdokument vorlag.


Eine Vertauschung der Vor- und Nachnamen kommt durchaus oft vor und stellt m.E. keinen Hinderungsgrund dar, dass Du es doch gewesen sein kannst.


-- Editiert von hausfrau66 am 15.03.2019 14:28

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Einmal schriftlich die Forderung zurückweisen, da es sich bei Dir nicht um die gesuchte Person handelt. Genau. Und falls dann ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, gegen diesen Einspruch einlegen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go510882-27
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Alles klar, vielen lieben Dank für die Hilfe. :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Kleiner Tipp: pass auch noch auf, dass nicht vielleicht noch eine Anzeige wegen Leistungserschleichung rein kommt.
Ist zwar unwahrscheinlich, aber manchmal schießen die Verkehrsbetriebe zu schnell...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Testvorschlag, wie ich es schreiben würde:
"Wertes Inkasso. Ich habe Zeugen, dass ich mich an dem Tag etwa 400km entfernt aufgehalten habe und nie in Halle war. Ich muss hier ansonsten gar nichts beweisen. Sie sind es, der zweifelsfrei zu beweisen hat, dass ich in dieser Bahn in Halle schwarz gefahren sein soll. Gerne können wir das vor Gericht ausdiskutieren. Von mir erhalten sie keinen Cent. Wenn sie den Fall nicht binnen 14 Tagen als erledigt erklären, werde ich aktiv gegen Sie vorgehen: negative Feststellungsklage, Beschwerde beim Aufsichtsgericht und Strafanzeige wegen Nötigung und Verdacht, frei erfundene Forderungen eintreiben zu wollen. Ich hoffe, ich habe mich klar ausgedrückt."

Ich halte es immer für wichtig, die passenden Signalwörter zu verwenden. Masseninkasso funktioniert nach Datentöpfen. Du musst in den Datentopf "Lässt sich nicht verarschen, beißen wir uns die Zähne aus". Dann verschwinden die auch ganz schnell.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go510882-27
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen lieben Dank für den Vorschlagstext mepeisen. :)
Ich werde dann versuchen meinem Widerspuch den notwendigen Ausdruck zu verleihen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Turner01
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ich bins wieder (diesmal unter einem anderen Account),

ich möchte mich nochmals für eure Hilfe bedanken. :)

Ich habe nun nach meinem Schreiben an die Inkassofirma, ein Schreiben der beauftragten Anwältin erhalte. In diesem wurde mir nahe gelegt ein Vergleichsangebot in Höhe von 50€ anzunehmen. In dem Schreiben schreibt die Anwältin, dass die gemachten Angaben (Name, Adresse und Geburtdatum) ausreichen, um mich nach "hiesiger Aufassung" eindeutig zu identifizieren, insbesindere weil ich diese bei meinem Telefongespäch bestätigt habe. Anbei lag auch eine Fassung der aufgenommen Daten der KontrollörInnen, welche natürlich nach "Selbstauskunft" geschehen sind ohne Ausweiskontrolle bzw. detaillierteren Daten.

Wie sollte man sich nun verhalten? Ignorieren?

Herzlichen Dank im Voraus. :)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Was für ein Telefongespräch?

Ich würde mit den Zeugen, die bestätigen, dass du an dem Tag ganz woanders warst, zur örtlichen Polizei gehen. Strafanzeige gegen Unbekannt. Dabei würde ich offen lassen, ob A) die Kontrolleurin das frei erfunden hat, B) das Inkasso das frei erfunden hat oder C) jemand bewusst falsche Daten angegeben hat (Identitätsmissbrauch).
Gut wäre auch, wenn du irgendeinen anderweitigen Nachweis liefern kannst über deinen Aufenthalt ganz woanders.

Wenn es kein Telefongespräch gab, dann auch dies deutlich machen. In den Raum stellen, dass die auch dieses Telefongespräch frei erfunden haben. Oder dass derjenige, der es wirklich war, da am Telefon ebenfalls gelogen hat. Im übrigen könnte diese Nummer mit irgendwelchen erfundenen Telefongesprächen auch seitens Anwältin Betrug/Nötigung sein. Das würde ich auch so in der Anzeige mitteilen.

Man lies ja immer wieder mal, dass Kontrolleure solche Fälle erfinden, um ihr karges Gehalt mit "Fangprovisionen" aufzubessern. Wie auch immer die dann an deine Daten gekommen sein sollen.

Der Anwältin würde ich nur ganz wenig schreiben:
"Werte Anwältin. Herzlichen Glückwünsch. Ich war soeben bei der Polizei und habe Strafanzeige erstattet. Ich werde nun wie angekündigt eine negative Feststellungsklage vorbereiten lassen. Ich diskutiere nicht und lasse mich nicht einschüchtern."

Ob du diesen Weg mit der negativen Feststellungsklage gehst, sei dahin gestellt. Aber als Randnotiz: Wieso wohl machen die dir ein so günstiges Vergleichsangebot? Weil die genau wissen, dass die vor Gericht zu 99,99999% verlieren werden. Die versuchen noch irgendwie wenigstens ein bisschen Geld rauszuschlagen...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#9
 Von 
Turner01
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort mepeisen.
Ich hatte, als ich den ersten Brief bekam, die Inkassofirma angerufen, um zu erfragen worum es gehen soll. Hierbei hatte ich mein Geburtsdatum bestätigt, welches die vorliegen hatten.

Wie sich herausgestellt hat, war es tatsächlich mein geistig verwirrter Bruder, welcher sich einen "Jux" daraus machte den Kontrolleuren meine Daten anzugeben. Deshalb würde ich ungern diese Anzeige stellen, zumal er sich aktuell in Behandlung befindet bzw. institutionalisiert ist.

Als Beweislage hätte ich neben den Zeugen auch eine Googletracking-Übersicht meineses Handys, welches den Bewegungsverlauf des Tages aufzeigen würde.

Wie würdet ihr in diesem Fall reagieren? Trotzdem der Anwaltin dein Schreiben übermitteln ohne den Passus mit der Anzeige?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Gut. Deine Sache.

Dann halt einfach nichts tun. Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, diesem widersprechen. Kommt es vor Gericht, die gegenteiligen Zeugenaussagen und Beweise vorlegen. Das sollte es gewesen sein.

Ich würde dann aber auch der Anwältin nichts weiter schicken. Du hast bereits widersprochen und erklärt, dass du ganz woanders warst. Fertig.

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