Hallo. Wir sind ausgezogen und haben kürzlich die Abrechnung unsere Kaution erhalten. Darauf stehen sogar die Zinsen, die sich ergeben haben, aber es wird darauf hingewiesen, dass diese "bei der Auszahlung nicht berücksichtigt werden." Was soll das denn? Das ist doch nicht rechtens? Es wurde bereits ein Betrag als Sicherheit abgezogen für die nächste BK-Abrechnung und die festgestellten Makel wurden bereits behoben und von der Kaution abgezogen. Kann mir das jmd. erklären?
VG
Kaution ohne Zinsen?
15. März 2019
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Frage vom 15. März 2019 | 14:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution ohne Zinsen?
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#1
Antwort vom 15. März 2019 | 14:44
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
Geht es evtl. um Wohnraum in einem Studentenwohnheim?
Wenn besteht keine Pflicht des VM die Kaution verzinst anzulegen.
Davon abgesehen bei den derzeitigen Zinsen lohnt es nicht wegen der paar Cent zu streiten.
#2
Antwort vom 15. März 2019 | 15:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich hab doch geschrieben, dass es Zinsen gab und die sogar ausgewiesen wurden. Es sind nicht nur ein paar Cent, wir haben sehr lange dort gewohnt. Das ist aber auch unerheblich, da ich gefragt hatte, ob das rechtens ist, keine Zinsen zu zahlen, unter der Begründung, dass wir nicht die volle Kaution erhalten.
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#3
Antwort vom 15. März 2019 | 15:40
Von
Status: Unbeschreiblich (31998 Beiträge, 5631x hilfreich)
Schau mal, was du geschrieben hast
Zitatdass diese "bei der Auszahlung nicht berücksichtigt werden." :
WARUM, das verrätst du erst jetzt...
Wahrscheinlich hat der Vermieter die Zinsen mit den anderen Abzügen (BK und Mängel) verrechnet.
Das wäre rechtens.
#4
Antwort vom 15. März 2019 | 17:43
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatKann mir das jmd. erklären? :
Klar, der Vermieter sollte erklären können was er damit meint.
Zitatob das rechtens ist, keine Zinsen zu zahlen, unter der Begründung, dass wir nicht die volle Kaution erhalten. :
Logischerweise ja.
Natürlich könnte man auch die Zinsen auszahlen und dann halt im Gegenzug mehr von der Kaution abziehen, jedenfalls für die welche es gerne etwas aufwändiger mögen.
#5
Antwort vom 15. März 2019 | 19:02
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatWahrscheinlich hat der Vermieter die Zinsen mit den anderen Abzügen (BK und Mängel) verrechnet. :
Wahrscheinlich hat ... ist nichts was rechtlichen Bestand hat.
Du interpretierst ziemlich oft irgendwas.
#6
Antwort vom 15. März 2019 | 19:11
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
ZitatHallo. Wir sind ausgezogen und haben kürzlich die Abrechnung unsere Kaution erhalten. Darauf stehen sogar die Zinsen, die sich ergeben haben, aber es wird darauf hingewiesen, dass diese "bei der Auszahlung nicht berücksichtigt werden. :
OK und was sagt die Abrechnung noch so?
Kaution zzgl. Zinsen abzgl. ...??
#7
Antwort vom 15. März 2019 | 20:21
Von
Status: Unbeschreiblich (31998 Beiträge, 5631x hilfreich)
Das liegt nur daran, das Fragesteller ziemlich oft nur ansatzweise schreiben, was Fakt ist.ZitatDu interpretierst ziemlich oft irgendwas. :
ZitatWahrscheinlich hat der Vermieter die Zinsen mit den anderen Abzügen (BK und Mängel) verrechnet :
Wenn das so wäre, wäre es rechtens.
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