Kaution ohne Zinsen?

15. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Spira
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution ohne Zinsen?

Hallo. Wir sind ausgezogen und haben kürzlich die Abrechnung unsere Kaution erhalten. Darauf stehen sogar die Zinsen, die sich ergeben haben, aber es wird darauf hingewiesen, dass diese "bei der Auszahlung nicht berücksichtigt werden." Was soll das denn? Das ist doch nicht rechtens? Es wurde bereits ein Betrag als Sicherheit abgezogen für die nächste BK-Abrechnung und die festgestellten Makel wurden bereits behoben und von der Kaution abgezogen. Kann mir das jmd. erklären?
VG

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Geht es evtl. um Wohnraum in einem Studentenwohnheim?
Wenn besteht keine Pflicht des VM die Kaution verzinst anzulegen.

Davon abgesehen bei den derzeitigen Zinsen lohnt es nicht wegen der paar Cent zu streiten.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
Spira
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab doch geschrieben, dass es Zinsen gab und die sogar ausgewiesen wurden. Es sind nicht nur ein paar Cent, wir haben sehr lange dort gewohnt. Das ist aber auch unerheblich, da ich gefragt hatte, ob das rechtens ist, keine Zinsen zu zahlen, unter der Begründung, dass wir nicht die volle Kaution erhalten.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Schau mal, was du geschrieben hast

Zitat (von Spira):
dass diese "bei der Auszahlung nicht berücksichtigt werden."

WARUM, das verrätst du erst jetzt...

Wahrscheinlich hat der Vermieter die Zinsen mit den anderen Abzügen (BK und Mängel) verrechnet.
Das wäre rechtens.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Spira):
Kann mir das jmd. erklären?

Klar, der Vermieter sollte erklären können was er damit meint.



Zitat (von Spira):
ob das rechtens ist, keine Zinsen zu zahlen, unter der Begründung, dass wir nicht die volle Kaution erhalten.

Logischerweise ja.
Natürlich könnte man auch die Zinsen auszahlen und dann halt im Gegenzug mehr von der Kaution abziehen, jedenfalls für die welche es gerne etwas aufwändiger mögen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wahrscheinlich hat der Vermieter die Zinsen mit den anderen Abzügen (BK und Mängel) verrechnet.


Wahrscheinlich hat ... ist nichts was rechtlichen Bestand hat.

Du interpretierst ziemlich oft irgendwas.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Spira):
Hallo. Wir sind ausgezogen und haben kürzlich die Abrechnung unsere Kaution erhalten. Darauf stehen sogar die Zinsen, die sich ergeben haben, aber es wird darauf hingewiesen, dass diese "bei der Auszahlung nicht berücksichtigt werden.


OK und was sagt die Abrechnung noch so?

Kaution zzgl. Zinsen abzgl. ...??

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Du interpretierst ziemlich oft irgendwas.
Das liegt nur daran, das Fragesteller ziemlich oft nur ansatzweise schreiben, was Fakt ist.
Zitat (von Anami):
Wahrscheinlich hat der Vermieter die Zinsen mit den anderen Abzügen (BK und Mängel) verrechnet

Wenn das so wäre, wäre es rechtens.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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