Inkassogebühren von 50%

15. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
jjanssens
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassogebühren von 50%

Hallo,

erstens entschuldige ich mich für mein Deutsch: es ist nicht meine Muttersprache.

Wir bestellen oft bei REWE und letzte Mal ist etwas schiefgegangen: statt mit Paypal zu bezahlen haben wir auf Rechnung gewählt. Genau auf der Moment sind wir umgezogen und so haben wir die Anmahnung nicht mitbekommen. Obwohl E-Mail oder Telefon von uns bekannt ist hat REWE uns nicht kontaktiert und ein Inkassobüro weitergegeben: die bekannte EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH.

Über die Schuld gibt es kein Zweifel: ich muss eine Rechnung von €142.64 bezahlen. Die "Inkassovergütung (inkl. evtl. angefallener Ermittlungskosten)" von €70,20, oder fast 50% des Betrags, finde ich unverschämt. Wenn ich es richtig verstehe - Jura in eine Fremdsprache ist nicht einfach - muss ich ein Gegenrechnung schicken mit ein Betrag das übereinstimmt mit der Einwand für die Firma, durchschnitt 1.3%.

Stimmt diese Information überhaupt und wie gehe ich weiter? Dank im Voraus für ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,

-- Editiert von jjanssens am 15.03.2019 14:27

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Rechnung habt ihr aber erhalten? Bei uns liegt die beim Einkauf immer dabei und sie wird zudem per Mail versendet. Was steht auf der Rechnung? Steht da etwas von "In 30 Tagen sind sie in Verzug"?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jjanssens
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, eine Rechnung haben wir erhalten per E-Mail. "Bitte Überweisen Sie diesen Betrag innerhalb der nächsten 14 Tage unter Angabe der Rechnungsnummer XXXXXXXXXXXXXX auf das unten angegebene Konto." Auf der Moment habe ich das mir aber nicht angeschaut da wenn man es mit Paypal bezahlt mann ähnliche E-Mail empfangt und ich kein Lust habe jeder Bestellbestätigung zu lesen.
Aber wie gesagt: über die Schuld gibt es kein Zweifel. Ich habe auch keine Probleme mit irgendwelche Anmahnungskosten. Ich bin nur nicht einverstanden mit die unverhältnismäßige Inkassokosten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Die Inkassokosten sind bis 500€ gleich. Ob allerdings eine 1,3 Gebühr gerechtfertigt ist ist fraglich.

Wenn du keine Lust hast Bestellbestätigungen zu lesen solltest du nicht bestellen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Bitte Überweisen Sie diesen Betrag innerhalb der nächsten 14 Tage unter Angabe der Rechnungsnummer XXXXXXXXXXXXXX auf das unten angegebene Konto.

Das vermag keinen Verzug auszulösen. Hauptforderung bezahlen und dem Inkasso schreiben, dass man mangels Verzug die Inkassokosten zurückweist.

Zitat:
Wenn du keine Lust hast Bestellbestätigungen zu lesen solltest du nicht bestellen.

Schlecht geschlafen?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12308.04.2019 10:31:14
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von jjanssens):
Ja, eine Rechnung haben wir erhalten per E-Mail. "Bitte Überweisen Sie diesen Betrag innerhalb der nächsten 14 Tage unter Angabe der Rechnungsnummer XXXXXXXXXXXXXX auf das unten angegebene Konto." Auf der Moment habe ich das mir aber nicht angeschaut da wenn man es mit Paypal bezahlt mann ähnliche E-Mail empfangt und ich kein Lust habe jeder Bestellbestätigung zu lesen.
Aber wie gesagt: über die Schuld gibt es kein Zweifel. Ich habe auch keine Probleme mit irgendwelche Anmahnungskosten. Ich bin nur nicht einverstanden mit die unverhältnismäßige Inkassokosten.


Lesen ist ne gute Sache kann einem ne Menge Ärger sparen
Ich denke aber auch das 50% zuviel sind
Würde ich dem Inkasso auch schreiben

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich denke aber auch das 50% zuviel sind

Auch 1% ist zuviel. Kein Verzug = 000€ Gebühren. Ganz einfach.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.350 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen