Hallo zusammen,
ich vermiete eine Wohnung von den Hauptmieter. Mit eine Dame habe ich eine Untermietvertrag unterschrieben, sie vermietet ein möbliertes Zimmer ("möbliertes" steht aber nicht in dem Vertrag). Der Vertrag ist zeitlich begrenzt, und ist für ein Jahr. Es steht Kündigungsfrist in dem Vertrag: 1 Monat nach der Monat in welchem die Kündigung angegeben würde. Der Vertrag würde nach den Hauptmieter geschickt und er hat zugesagt. Der Vertrag endet am Ende April.
Die Frage ist: wenn ich will, dass sie am Ende des Vertrags auszieht, musste ich ihr noch eine Kündigung geben, oder muss sie automatisch ausziehen wenn der Vertrag zu Ende ist?
VG,
Zeitbefristete Untermietverhaeltnis - Kündigung am Ende des Vertrags
15. März 2019
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Frage vom 15. März 2019 | 14:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitbefristete Untermietverhaeltnis - Kündigung am Ende des Vertrags
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#1
Antwort vom 15. März 2019 | 15:02
Von
Status: Unbeschreiblich (32007 Beiträge, 5632x hilfreich)
Dann ist Ende April auch das Ende der Mietzeit.ZitatDer Vertrag ist zeitlich begrenzt, und ist für ein Jahr. :
Dann brauchst du keine Kündigung mehr geben.
Sie muss am 30. April ausziehen.
#2
Antwort vom 15. März 2019 | 15:10
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
ZitatDann ist Ende April auch das Ende der Mietzeit. :
Dann brauchst du keine Kündigung mehr geben.
Sie muss am 30. April ausziehen.
Zitat, sie vermietet ein möbliertes Zimmer ("möbliertes" steht aber nicht in dem Vertrag). :
ZitatDer Vertrag ist zeitlich begrenzt, und ist für ein Jahr. :
Anami ... sehen Sie da keine Schwierigkeiten (wenn es die Dame darauf anlegen würde)?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. März 2019 | 15:36
Von
Status: Unbeschreiblich (32007 Beiträge, 5632x hilfreich)
wenn--- ich weiß nicht, ob. Und wenn, dann weiß ich jetzt nicht, was das dann wäre. Jetzt sehe ich keine Schwierigkeiten.Zitatwenn es die Dame darauf anlegen würde :
-- ob sie die Möbel mitnimmt?
---ob sie länger bleiben will?
Zunächst lese ich aus dem EP mit Müh und Not heraus, es ist ein Untermietvertrag 1 Zimmer ohne Möblierung auf 1 Jahr befristet ist und der TE braucht deshalb keine extra-Kündigung zum 30. 4. an die Untermieterin geben.
Zitatich vermiete eine Wohnung von den Hauptmieter. :
Zitatsie vermietet ein möbliertes Zimmer :
Ich habe daraus verstanden: Der TE ist Hauptmieter. Der TE vermietet für 1 Jahr 1 Zimmer an eine Untermieterin. Der Vermieter hat zugesagt.
Irgendwas mir Unbekanntes haben Hauptmieter und Untermieterin wegen der Möblierung ausgemacht. Ausserhalb des Mietvertrages.
#4
Antwort vom 15. März 2019 | 15:37
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich vermute sie wird selbst nicht ausziehen. Die Atmosphäre ist seit Monaten sehr schlimm und ich habe sie schon mehrmals gesagt dass ich will das sie auszieht. Aber habe ich ihr keine schriftliche Kündigung gegeben (weil wie? per Post nach meine eigene Addresse schicken? Dann werde ich wohl den Brief selbst zu unterschrieben von den Postman bekommen.. absurd). Ich möchte wissen, ob aus der Sicht des Gesetzes, sie muss jetzt ausziehen, oder hat sie irgendwelche Rechte, um noch zu bleiben.
VG
#5
Antwort vom 15. März 2019 | 15:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:wenn--- ich weiß nicht, ob. Und wenn, dann weiß ich jetzt nicht, was das dann wäre. Jetzt sehe ich keine Schwierigkeiten.Zitatwenn es die Dame darauf anlegen würde :
-- ob sie die Möbel mitnimmt?
---ob sie länger bleiben will?
Zunächst lese ich aus dem EP mit Müh und Not heraus, es ist ein Untermietvertrag 1 Zimmer ohne Möblierung auf 1 Jahr befristet ist und der TE braucht deshalb keine extra-Kündigung zum 30. 4. an die Untermieterin geben.
Zitatich vermiete eine Wohnung von den Hauptmieter. :Zitatsie vermietet ein möbliertes Zimmer :
Ich habe daraus verstanden: Der TE ist Hauptmieter. Der TE vermietet für 1 Jahr 1 Zimmer an eine Untermieterin. Der Vermieter hat zugesagt.
Irgendwas mir Unbekanntes haben Hauptmieter und Untermieterin wegen der Möblierung ausgemacht. Ausserhalb des Mietvertrages.
Ich bin der Vermieter. Ich miete die Wohnung von den Hauptmieter und vermiete ein Zimmer davon an den Untervermieter. Der Vertrag ist zwischen mir und den Untervermieter, aber nicht ohne Kenntnis des Hauptmieters. Es gibt meine Möbel in dem vermieteten Zimmer, aber das steht nicht in dem Vertrag, weil ich wusste nicht das es uberhaupt relevant ist.
#6
Antwort vom 15. März 2019 | 15:49
Von
Status: Unbeschreiblich (32007 Beiträge, 5632x hilfreich)
sie muss ausziehen. Ihr Mietverhälnis endet. Besser wäre, man schreibt gleich, was los ist. Dann müssten User hier nicht erst großartige Szenarien basteln... was könnte noch alles sein?ZitatIch vermute sie wird selbst nicht ausziehen. :
Ich denke, du hast ihr 1 Zimmer in deiner Mietwohnung vermietet??Zitatper Post nach meine eigene Addresse schicken? :
Dann schreibst du an Frau X , c/o Kaltewinter... Adresse.
Dann kriegt Frau X diesen Brief auch.
#7
Antwort vom 15. März 2019 | 17:15
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Zitatwenn--- ich weiß nicht, ob. Und wenn, dann weiß ich jetzt nicht, was das dann wäre. Jetzt sehe ich keine Schwierigkeiten. :
Ich denke AltesHaus will auf eine mögliche Unwirksamkeit der Befristung hinweisen.
Berry
#8
Antwort vom 15. März 2019 | 17:50
Von
Status: Unbeschreiblich (119668 Beiträge, 39759x hilfreich)
ZitatDann ist Ende April auch das Ende der Mietzeit. :
nö, eher der Anfahng der echten Probleme, wnen die Dame nicht kooperativ ist.
ZitatDann brauchst du keine Kündigung mehr geben. :
Das muss er sowieso nicht, da eine (persönliche) Übergabe nicht vorgeschrieben ist
ZitatSie muss am 30. April ausziehen. :
Das ist eine eher gewagte Theorie.
ZitatDer Vertrag ist zeitlich begrenzt, und ist für ein Jahr. :
Wortlaut der Klausel?
ZitatEs steht Kündigungsfrist in dem Vertrag: 1 Monat nach der Monat in welchem die Kündigung angegeben würde. :
Das widerspreicht sich schon elementar. Ein korrekt befristeter Mietvertrag benötigt gar keine Kündigungsfrist.
#9
Antwort vom 15. März 2019 | 17:54
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatDann ist Ende April auch das Ende der Mietzeit. :
Irrtum sprach der Igel und stieg von der Bürste.
Laut TE geht aus dem Vertrag nicht hervor das es ein möbliertes Zimmer innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist.
Dann wäre eine Befristung ohne Angabe eines von 3 zulässigen Gründen unwirksam.
Siehe BGB § 575 und § 549
#10
Antwort vom 15. März 2019 | 17:55
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
ZitatIch denke AltesHaus will auf eine mögliche Unwirksamkeit der Befristung hinweisen. :
So ist es ...
#11
Antwort vom 15. März 2019 | 17:59
Von
Status: Unbeschreiblich (32007 Beiträge, 5632x hilfreich)
O.K. Verstehe.
Dann warten wir, bis sich der TE mit dem Wortlaut des Mietvertrages hier wieder meldet.ZitatLaut TE geht aus dem Vertrag nicht hervor das es ein möbliertes Zimmer innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist. :
Als Igel frage ich dann:
Lesen wir überhaupt, was in dem Mietvertrag steht?
#12
Antwort vom 15. März 2019 | 18:27
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatAls Igel frage ich dann: :
Lesen wir überhaupt, was in dem Mietvertrag steht?
Ware Worte, die für beide Seiten ziemlich oft zutreffen.
#13
Antwort vom 15. März 2019 | 19:02
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
ZitatDer Vertrag ist zwischen mir und den Untervermieter, aber nicht ohne Kenntnis des Hauptmieters. Es gibt meine Möbel in dem vermieteten Zimmer, aber das steht nicht in dem Vertrag, weil ich wusste nicht das es uberhaupt relevant ist. :
Jo so ist es halt wenn man einfach mal nen Vertrag aufsetzt ohne Kenntnis von irgendwas.
Nach den bisherigen Darlegungen halte ich die Befristung für unwirksam.
#14
Antwort vom 15. März 2019 | 19:04
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatNach den bisherigen Darlegungen halte ich die Befristung für unwirksam. :
Signatur:
Ich auch.
Und jetzt?
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