Moin
ZitatGuten Tag :
Ich habe durch eine Crowdfunding einen Totalverlust durch die Insolvenz der Firma erlitten.
Per E-mail versuchte ich eine Verlustbescheinigung vom Insolvenzverwalter der
insolventen Firma eine Verlustbescheinigung zu bekommen.
Der Insolvenzverwalter antwortete mir, da ich den erlitten Verlust sowieso nicht steuerlich geltend machen kann
ist es nicht gewillt mir eine Verlustbescheinigung auszustellen.
Da sich das durch ein BFH Urteil VIII R 13/15 geändert hat liegt der Insolvenzverwalter leider falsch.
Ich habe den Insolvenzverwalter darauf hingewiesen.
Leider habe ich bisher keine Antwort bekommen.
Meine Frage:
Habe ich als Gläubiger der Insolventen Firma das Recht vom Insolvenzverwalter eine Verlustbescheinigung
zu fordern b.z.w muss man da einen anderen Weg gehen?
Gruß
Klaus Harrer
Leider hat mir die Crowdfunding erklärt, dass der Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Dies habe ich auch meinem Finanzamt mitgeteilt und das es noch eine Zeit dauern wird.
Seitdem habe ich nichts mehr vom Finanzamt gehört. Heißt, ich habe gar keine Abrechnung meiner Steuererklärung von 2017 gekommen.
Ich würde trotz des fehlenden Nachweises der Insolvenz der Firma, Geld für 2017 zurückbekommen.
Meine Frage ist, muss ich jetzt eine Lohnsteuererklärung für 2017, ohne die geltend machend des
Verlustes durch die Insolvenz der Firma zu meinem Finanzamt schicken, damit ich eine steuerliche Abrechnung für das Jahr 2017 zu bekommen?
Gruß
Klaus Harrer