Kostenausgleich bei Zählerverwechslung

15. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
chrism21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenausgleich bei Zählerverwechslung

Hallo liebe 123recht.de-Gemeinde,

ich könnte zu folgendem Sachverhalt eure Einschätzung dringend gebrauchen:
Zwei Wohnungen auf derselben Etage (unsere sowie eine kleinere, die gewerblich genutzt wird) wurden gleichzeitig neu bezogen nach Sanierung des Gebäudes. Nach ca. anderthalb Jahren kommt heraus, dass die beiden Stromzählernummern, die von Vermieterseite ausgegeben wurden, vertauscht wurden. Dies wurde auch vom Netzbetreiber bestätigt. Dabei hatten wir irrtümlich weniger Strom bezogen bzw. bezahlt, da unser eigentlicher Verbrauch höher war als die der Nachbarwohnung. Diese hatte entsprechend mehr Strom bezogen bzw. bezahlt als eigentlich verbraucht.
Dadurch ergibt sich folgende Lage: Wir hatten bei Stromanbieter A einen günstigeren Tarif und haben Betrag X zu wenig bezahlt. Unsere Nachbarn hatten bei Stromanbieter B einen teureren Tarif und wurden aufgefordert, einen Betrag Y zu bezahlen, der höher als unser Fehlbetrag X ist.
Ich habe unseren Anbieter auf die Zählerverwechslung aufmerksam gemacht und um nachträgliche Korrektur unseres Rechnungsbetrags gebeten, aber ohne Erfolg. Laut den Stromanbietern sind die Folgen der Verwechslung privatrechtlich, also mieterintern zu klären.
Würden wir nun aber Betrag Y an unsere Nachbarn erstatten, würden wir unter ihrem teureren Tarif leiden, da wir ohne Zählerverwechslung nur Betrag X gezahlt hätten.

Weiß jemand, wie die Rechtslage in diesem Fall wohl aussieht?
Ist der Vermieter als Verursacher der Verwechslung (falsche Nummern bei Wohnungsübergabe mitgeteilt) verantwortlich?

Ich wäre sehr dankbar für Eure Einschätzungen!

Viele Grüße
chrism21

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Nach meiner Auffassung gelten für die Ansprüche des Nachbarn gegen Euch die Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung. Danach müsst ihr dem Nachbarn den Betrag zahlen, den Ihr durch die Zählerverwechslung eingespart habt (§ 818 BGB ), also Betrag X. In Bezug auf die weitere Kosten durch den teureren Stromtarif des Nachbarn seid Ihr nicht bereichert. Dies Differenz zwischen Betrag X und Y müsste der Nachbar wohl vom Vermieter als Schadenersatz einfordern, weil Ihr diesbezüglich nicht bereichert seid.

-- Editiert von hh am 15.03.2019 20:05

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
chrism21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh,

vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort!
In meinen Augen ist das auch die einzig logische Auflösung...

Es kommt übrigens noch ein weiteres Problem hinzu:
Da die Nachbarn den Betrag Y immer noch nicht überwiesen haben (der Sachverhalt liegt inzwischen schon etwas länger zurück) und einigen Schriftverkehr mit ihrem Stromanbieter unterhalten haben, was inzwischen laut ihren Angaben in einer Klage ihres Stromanbieters gegen sie gemündet ist, haben sich viele weitere Gebühren angehäuft.
Auch diese Gebühren hätten die Nachbarn von uns gerne zusammen mit dem Betrag Y von uns.
Dabei können wir ja nichts dafür, dass sie damals den Betrag nicht überwiesen haben und danach dann mit uns über eine Rückerstattung gesprochen haben, oder?!

0x Hilfreiche Antwort

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