Mahnung nachdem dem Bankeinzug widersprochen wurde.

16. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
go510928-88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung nachdem dem Bankeinzug widersprochen wurde.

Hallo zusammen,
Ich habe folgenden Fall:
meine Freundin hat in einem Geschäft ein Buch (11.50€) gekauft und es mit Karte bezahlt.
Ein paar Tage später hat sie diese 11,50€ versehentlich von der Bank zurückgefordert, da sie fälschlicherweise dachte dass es der offene Betrag aus einer anderen stornierten Bestellung bei selbigem Geschäft war. (Das Geld hat sie bisher allerdings auch nicht wieder bekommen)

Nun hat sie 2 Monate später die erste Mahnung vom Inkasso bekommen die jetzt ca. 75€ von ihr fordern. (Eine vorherige erneute Zahlungsaufforderung gab es nicht)

Im Internet finde ich leider keine Beispiele für diesen Fall.

Wir würden uns freuen wenn jemand einen Rat hat wie wir jetzt vorgehen sollen.
Meine Idee wäre nur die 11,50€ + Aufwandskosten (6€) zu zahlen.

Oder sollte sie tatsächlich 75€ zahlen da es sonst nur noch höher wird...?

Bringt es etwas mit dem Inkassobüro dazu zu telefonieren?


Vielen Dank im Vorraus!

Gruß
Chris

Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie viel hätte sie denn zurück bekommen müssen? War das stornierte Geschäft mehr oder weniger als 11,50€? Und dass es storniert wurde, kann sie beweisen?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
go510928-88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kosten vom stornierten Buch waren ca 26€.
Sie hat die Stornierung per E-Mail geschickt da sie es online bestellt hat, dementsprechend gibt es die noch.

Ich befürchte dass diese Rechnung dem Inkasso aber erstmal egal ist.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7249 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Ich befürchte dass diese Rechnung dem Inkasso aber erstmal egal ist.


Das Inkasso hat nur einen Auftrag bekommen. Es geht um die zurückgebuchte Forderung. Vielleicht macht man einfach mal einen Termin im Geschäft und klärt die Sache. Momentan laufen da zwei Dinge parallel und werden auf Dauer auch nur noch komplizierter

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120331 Beiträge, 39875x hilfreich)

Zitat (von go510928-88):
Eine vorherige erneute Zahlungsaufforderung gab es nicht

Wozu auch? Man hat seine Zahlungsverweigerung ja deutlich genug kommuniziert.



Zitat (von go510928-88):
Sie hat die Stornierung per E-Mail geschickt da sie es online bestellt hat, dementsprechend gibt es die noch.

Ich vermisse den Teil, wo man den Zugang der Stornierung nachweisen kann?



Zitat (von cirius32832):
Vielleicht macht man einfach mal einen Termin im Geschäft und klärt die Sache. Momentan laufen da zwei Dinge parallel und werden auf Dauer auch nur noch komplizierter

Das erscheint mir am sinnvollsten.
Oder man schildert die Sachlage in einem Brief.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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