Hallo zusammen,
Ich habe folgenden Fall:
meine Freundin hat in einem Geschäft ein Buch (11.50€) gekauft und es mit Karte bezahlt.
Ein paar Tage später hat sie diese 11,50€ versehentlich von der Bank zurückgefordert, da sie fälschlicherweise dachte dass es der offene Betrag aus einer anderen stornierten Bestellung bei selbigem Geschäft war. (Das Geld hat sie bisher allerdings auch nicht wieder bekommen)
Nun hat sie 2 Monate später die erste Mahnung vom Inkasso bekommen die jetzt ca. 75€ von ihr fordern. (Eine vorherige erneute Zahlungsaufforderung gab es nicht)
Im Internet finde ich leider keine Beispiele für diesen Fall.
Wir würden uns freuen wenn jemand einen Rat hat wie wir jetzt vorgehen sollen.
Meine Idee wäre nur die 11,50€ + Aufwandskosten (6€) zu zahlen.
Oder sollte sie tatsächlich 75€ zahlen da es sonst nur noch höher wird...?
Bringt es etwas mit dem Inkassobüro dazu zu telefonieren?
Vielen Dank im Vorraus!
Gruß
Chris
Mahnung nachdem dem Bankeinzug widersprochen wurde.
16. März 2019
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Frage vom 16. März 2019 | 00:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung nachdem dem Bankeinzug widersprochen wurde.
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 16. März 2019 | 05:33
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Wie viel hätte sie denn zurück bekommen müssen? War das stornierte Geschäft mehr oder weniger als 11,50€? Und dass es storniert wurde, kann sie beweisen?
#2
Antwort vom 16. März 2019 | 09:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Kosten vom stornierten Buch waren ca 26€.
Sie hat die Stornierung per E-Mail geschickt da sie es online bestellt hat, dementsprechend gibt es die noch.
Ich befürchte dass diese Rechnung dem Inkasso aber erstmal egal ist.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. März 2019 | 11:42
Von
Status: Schlichter (7249 Beiträge, 1526x hilfreich)
Zitat:Ich befürchte dass diese Rechnung dem Inkasso aber erstmal egal ist.
Das Inkasso hat nur einen Auftrag bekommen. Es geht um die zurückgebuchte Forderung. Vielleicht macht man einfach mal einen Termin im Geschäft und klärt die Sache. Momentan laufen da zwei Dinge parallel und werden auf Dauer auch nur noch komplizierter
#4
Antwort vom 16. März 2019 | 16:27
Von
Status: Unbeschreiblich (120331 Beiträge, 39875x hilfreich)
ZitatEine vorherige erneute Zahlungsaufforderung gab es nicht :
Wozu auch? Man hat seine Zahlungsverweigerung ja deutlich genug kommuniziert.
ZitatSie hat die Stornierung per E-Mail geschickt da sie es online bestellt hat, dementsprechend gibt es die noch. :
Ich vermisse den Teil, wo man den Zugang der Stornierung nachweisen kann?
ZitatVielleicht macht man einfach mal einen Termin im Geschäft und klärt die Sache. Momentan laufen da zwei Dinge parallel und werden auf Dauer auch nur noch komplizierter :
Das erscheint mir am sinnvollsten.
Oder man schildert die Sachlage in einem Brief.
Und jetzt?
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