Auto verkauft Käufer will Auto zurück geben

16. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
jan2472
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto verkauft Käufer will Auto zurück geben

Hallo, undzwar habe ich heute mein auto verkauft Laufleistung 260.000, Bj 2003 für 8200 Euro, Auto hatte Mängel wie Querlenker und Ölverlust sowie etwas am Getriebe wie sich rausstellte. Es fing so an dass der Käufer zum Bahnhof kam (450km) ich ihn abholte und er ca 15km bis Nachhause zu mir fuhr wo er das Auto testete und testen konnte, Stadtverkehr,Landstraße Bundesstraße. Es lief alles gut bis auf den letzten 5km da hatte der Käufer mal Vollgas gegeben und dann zeigte das Auto eine Getriebestörung an, habe ihn dann mal gebeten das Auto an und aus zu machen da ich gehört habe das sowas schonmal vorkommen kann. Aus und an gemacht war die Störung weg, er gab wieder vollgas und das Auto zog voll durch wie es sollte.Zuhause bei mir schaute er sich das Auto genau an auch Motorgeräusch und alles, kannte sich anscheind relativ gut aus. Allerdings machte ihm die Getriebestörung zu schaffen die vorher nicht erwähnt war (Ölverlust sowie Querlenker wurden im vohinein erwähnt) deswegen rufte er eine BMW Werkstatt an und erkundigte was die Fehlermeldung sein kann dort sagten sie ihm dass es wohl ein defektes Steuergerät sei und das meist so der Anfang sei,so hat er mir das weiter gesagt und wollte mit dem Preis handeln. Nach einiger Zeit ging ich dann runter, da er begründete; wenn ich Pech hab muss ich das getriebe neu machen nun gut waren auch noch andere Kleinigkeiten wie bei jedem alten Fahrzeug halt vorallem nach 15 Jahren. Fuhr los und 4 stunden später bekam ich eine Antwort, es sei schlimmer geworden mit den Getriebestörungen und er müsse schon öfter rangefahren sein und das Fahrzeug an und ausgeschaltet haben und es klappert wohl (vorher als ich es hatte war nichts an klappern oder sonstiges, er war auch 500km gefahren mit dem Auto am stück). Nun will er dass ich das Auto zurück nehme, mit klapperndem Motor usw, also nicht so wie ich es ihm verkauft habe.

Als kaufvertrag wurde der ADAC Kaufvertrag genommen mit dem ausschluss der Sachmängelhaftung, wo unter Sondervereinbarungen Geschrieben wurde : ,,Ölverlust,Getriebestörung,Käufer lässt noch Werkstatt prüfen" genau so wurde es formuliert, das mit dem ,,Käufer lässt noch Werkstatt prüfen" hat der Käufer hintergeschrieben, mit Komma also abtrennung und jeglichen Bezug zu anderem, weshalb ich das auch anfangs nicht nachvollziehen konnte da ihm das ja nichts bringt. Jetzt ist die Frage, bringt dieser satz die Sachmängelhaftung irgendwie durchainander ? Meine er wusste ja davon, hat selbst angerufen mir erklärt was es sein kann und genau deswegen sind wir auch vom Preis runter und es hat ja kein Bezug auf irgendwas bzw konsequenzen. Er droht mir nun mit Anwalt oder ich könne das Fahrzeug abholen bzw Kostenvoranschlag beim BMW und ich soll alle Reperaturen bezahlen. Das klappern des Motors usw begründet er damit, ich bzw der vorbesitzer hätten das Auto besser durchchecken sollen und sonst wäre es bei mir beim fahren passiert.

Wie sieht das nun rechtlich aus ? Wie sollte ich am besten vorgehen ?

Danke im Voraus.

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23 Antworten
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#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13693 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

wie so oft, sein Auto sein Problem.

Er hat bewusst ein Fahrzeug mit Getriebeproblemen gekauft, damit kann er diesen Mangel nicht mehr verwenden.
Und für alles andere (klappernder Motor etc.) gilt gekauft wie gesehen, er müsste dir beweisen, dass du von den Mängeln wusstest und sie trotzdem verschwiegen hast.

Zitat:
Das klappern des Motors usw begründet er damit, ich bzw der vorbesitzer hätten das Auto besser durchchecken sollen und sonst wäre es bei mir beim fahren passiert.
Mag ja sein das es in kurzer Zeit auch dir passiert wäre, Mängel treten meist ganz plötzlich auf, trotzdem sein Pech.

Zitat:
Käufer lässt noch Werkstatt prüfen
Nonsens. Wenn dann hätte er vor Vertragsschluß prüfen lassen müssen, oder nur unter Vorbehalt kaufen dürfen - derart möchte ich den Vertrag bzw. diesen Zusatztext aber nicht interpretieren.

Stefan

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119459 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von jan2472):
,,Käufer lässt noch Werkstatt prüfen"

Im etwas Pech, könnte das von einem Gericht als Vorbehalt des Käufers ausgelegt werden.



Zitat (von reckoner):
wie so oft, sein Auto sein Problem.

Eben.

Man könnte jetzt einfach erst mal die Kommunikation einstellen und abwarten ob und was kommt.
Ganz risikolos ist das zwar nicht, aber besser als wenn man als Laie noch unbedachte Aussagen trifft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
jan2472
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, hatte mit ihm erst ausgemacht dass ich das auto morgen holen würde habe mich aber beratschlagen lassen und sehe es auch nicht ein warum ich ein kaputtes auto holen soll vorallem wie er probegfeahren ist, total rücksichtslos den motor getreten und alles auch mitten in der Stadt da würd ea mich nicht wundern wenn er es auf der autobahn auch genacht hat und es einfach zu viel des guten war und jetzt defekt ist. Meine wenn vorher es war hätte er es ja nicht genommen. Werde dann jetzt wohl die kommunikation einstellen ihm sagen dass es nichts wird vorallem soll ich noch auf eigene kosten 8 stunden fahren.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119459 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
aber besser als wenn man als Laie noch unbedachte Aussagen trifft.

Und schon passiert ...



Zitat (von jan2472):
Werde dann jetzt wohl die kommunikation einstellen ihm sagen dass es nichts wird

Na das würde ich dann lieber bleiben lassen ...



Zitat (von jan2472):
hatte mit ihm erst ausgemacht dass ich das auto morgen holen würde

Was genau hat man denn da kommuniziert (Wortlaut)?


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
jan2472
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hatte gesagt dass ich das auto zurücknehme und morgen einer mit dem trailer vorbeikommen will und das dann zu dem komme. Muss ich das denn halten ? Meine haben ja nichts auf papier oder so...

Wie soll ich denn vorgehen ?

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#6
 Von 
jan2472
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist das denn verpflichtend was über Whatsapp geschrieben wird ? Meine wir haben nichts auf papier wo meine unterschrift drauf ist oder sonst irgendwas, ist ja beim autokauf auch so dass es erst gekauft ist wenn man eine Unterschrift drunter hat und nicht wenn man es irgendwie schreibt. Wird das überhaupt gewertet ?

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Man kann jede Kiste sogar ohne Unterschrift verkaufen. Ich geb' Ihnen mein Auto, Sie geben mir 50 Euro und schon ist der Verkauf über die Bühne gegangen.

Und klar ist der WhatsApp Chat ein Beweis - sogar mit Ihrer Handynummer und so weiter. Sie können nicht hin und her machen, wie Sie wollen, Sie werden sich am Zugesagten messen lassen müssen. Sie haben dem Käufer zugesagt, das Ding zurück zu nehmen und abzuholen - das war es dann. Holen Sie das Auto ab und denken Sie nächstes Mal vorher nach bzw fragen Sie vorher nach.

Wie viele Autos verkaufen Sie denn noch, nur mal so aus Interesse gefragt. Wenn man Sie nämlich als Händler einstufen könnte, wirds gleich nochmal interessanter. :)

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"Valar Morghulis"

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#8
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Und Sie wollen kein Händler sein? Vor drei Monaten verkaufen Sie einen uralten Wagen, bei dem Ihnen der Käufer Tachomanipulation vorwirft. Jetzt einen Wagen mit defektem Getriebe.

Sorry ... aber für mich hört sich das nach "gewerblichem" Abzocker an.

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13693 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Okay, hatte mit ihm erst ausgemacht dass ich das auto morgen holen würde
Damit habt ihr den Kauf rückgängig gemacht.

Zitat:
habe mich aber beratschlagen lassen und sehe es auch nicht ein warum ich ein kaputtes auto holen soll
Falsche Reihenfolge. Man holt sich erst Rat ein, und macht danach Zusicherungen (oder eben nicht).

Zitat:
total rücksichtslos den motor getreten und alles auch mitten in der Stadt da würd ea mich nicht wundern wenn er es auf der autobahn auch genacht hat und es einfach zu viel des guten war und jetzt defekt ist.
Sorry, aber einen Motor kann man so nicht kaputt kriegen, der hält auch Dauerbetrieb mit Maximaldrehzahl aus (solange man Temperatur, Öldruck u.s.w. beachtet).
Eine Bekannte von mir sagt auch immer, dass sie nie mehr als 120 fährt um den Motor zu schonen - totaler Quatsch.

Zitat:
vorallem soll ich noch auf eigene kosten 8 stunden fahren.
Und warum hast du das dann zugesagt?

Stefan

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#10
 Von 
jan2472
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das war alles eher so ne kurzschlussreaktion...

Also der Kaufvertrag wurde somit rückgewickelt und ich muss nun das auto zurücknehmen ?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
jan2472
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein ich bin weder Händler noch sonstiges in dem bereich, tichtig habe 2 Autos gehabt alle angemeldet und paar monate gefahren nun wenn ich was anderes will sollte doch nichts gegensprechen den zu verkaufen oder sehe ich das falsch ? Ja richtig was kann ich dafür wenn der vorbesitzer ohne mein vorwissen an dem Auto den Tacho zurückdreht ?

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119459 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von jan2472):
Also der Kaufvertrag wurde somit rückgewickelt und ich muss nun das auto zurücknehmen ?

So sieht es aus.
Kommt wie gesagt darauf an, was genau man denn da kommuniziert (Wortlaut) hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
jan2472
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, wenn ich denn jetzt beim abholen ein kaufvertrag mache wo drinnen steht dass ich das auto zurücknehme aber in dem zustand wie er es gekauft hat, hätte ich im nachinein Schadensersatzanspruch drauf,weil jetzt z.b der motor klackert (habe ein video wo er sagt dass es bei ihm aufgetreten ist) sehe es nähmlich nicht ein dass er das auto kauft es anscheind kaputt fährt und ich es dann zurück hole und dann noch zusätzlich dazu kosten übernehmen soll.

Im kaufvertrag den ich mitnehme steht drinnen : ,,Käufer nimmt auto im gleichen befinden wie vor dem Verkauf zurück,basiert auf Kaufvertrag vom 15.03.2019"

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von jan2472):
Käufer nimmt auto im gleichen befinden wie vor dem Verkauf zurück,basiert auf Kaufvertrag vom 15.03.2019"
Naja, du hast doch hier grad erklärt, dass das Auto jetzt in ganz anderem Befinden ist.

Und du willst jetzt auf eigene Kosten mit nem Trailer das Auto abholen und einen Kaufvertrag machen? Und ihm die Kaufsumme zurückgeben?
Und dann Schadenersatz...geltend machen?

Also manchmal....
:bang:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
jan2472
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

In dem ersten Kaufvertrag steht, dass das auto ölverlust hat weil es feucht war und die getriebestörung die aufgetaucht ist, das akzeptiere ich auch dafür mach ich den käufer ja nicht schadenspflichtig aber es klappert jetzt was vorher definitiv nicht war was auch mein Vater bezeugen kann der dabei war und ich weiß nicht was noch alles da hinterherkommt und will das von der Werkstatt prüfen und wenn da was ist ein schadensanspruch geltend machen oder wie soll man anders vorgehen ?

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#16
 Von 
jan2472
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Also falls das falsch rüberkommt, es sollte im 2. kaufvertrag wo ich der käufer bin ausgedrückt werden dass abgemacht ist dass ich das auto in dem zustand zurücknehme wie es verkauft wurde und der verkäufer dafür dann aufkommen wird wenn sich was rausstellt was bei ihm passiert ist.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119459 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von jan2472):
wenn ich denn jetzt beim abholen ein kaufvertrag mache

Ich glaube nicht, das der Käufer sich darauf einlassen wird ...



Zitat (von jan2472):
Im kaufvertrag den ich mitnehme steht drinnen : ,,Käufer nimmt auto im gleichen befinden wie vor dem Verkauf zurück,basiert auf Kaufvertrag vom 15.03.2019"

Dann ist das kein Kaufvertrag, sondern ein Aufhebungsvertrag.

Im übrigen impilziert diese Formulierung, das gerade keine Verschlechterung stattgefunden hat währen der Käufer das KfZ bei sich hatte.



Zitat (von jan2472):
wenn da was ist ein schadensanspruch geltend machen

Wenn man dem Käufer nachweisen kann, dass diese durch sein Verschulden entstanden ist, wäre Schadenersatzansprüche möglich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
jan2472
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie müsste ich das denn ausdrücken bzw formulieren, dass er für schadenserdatzansprüche geltend gemacht werden könnte bei schäden die bei ihm stattgefunden haben ?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
jan2472
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber ich müsste es ja eigentlich nicht abholen, wäre ja seine sache oder bin ich dazu wo verpflichtet ?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119459 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von jan2472):
bin ich dazu wo verpflichtet ?

Das wurde schon mehrfach beantwortet. Und da man Rückfragen partout nicht beantworten mag ...



Zitat (von jan2472):
Wie müsste ich das denn ausdrücken bzw formulieren, dass er für schadenserdatzansprüche geltend gemacht werden könnte bei schäden die bei ihm stattgefunden haben ?

Für solche Formulierungen einen Rechtsanwalt fragen. Laien ist eine derartige Formulierung von Verträgen per Gesetz nicht gestattet.

Wobei ich Zweifel habe, dass der Käufer tatsächlich so dumm wäre, eine solche Vereinbarung zu unterschreiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ich versuche es mal mit einfachen Worten:

Du hast der Rückabwicklung des Kaufvertrages bereits zugestimmt,

du hast Dich mit der Abholung vor Ort beim Käufer einverstanden erklärt.

Wenn Du jetzt beim Käufer mit einem Rückkaufvertrag ankommst, lacht der sich schlapp.

Etwas anderes könnte sich noch ergeben, wenn man den genauen Wortlaut der Texte kennt, aber den behälst Du ja trotz mehrfacher Nachfrage für Dich.

Ungeachtet dessen würde mich mal interessieren, was Du mit diesem Teilsatz

Zitat (von jan2472):
Käufer lässt noch Werkstatt prüfen
ausdrücken willst.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
jan2472
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe euch die Chat aussagen mal per Nachricht geschickt

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Ja, genau. Dafür ist ein Forum da, um PNs durch die Gegend zu schicken. Alle haben mitgeholfen und sollten daher auf dem gleichen Stand sein.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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