Königliche Post

16. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
mitzi 777
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Königliche Post

Hallo miteinander, mein Sohn bekam Königs -Inkasso Post mit dem Hinweis ,daß es einen Vollstreckungstitel beim Amtsgericht Hagen gibt , nachdem ich um Zusendung dessen bat bekam ich ein ' bekanntes ' Blatt wo das Aktenzeichen mehr als merkwürdig aussieht. AZ sehen anders aus ,ohne dem Titel wäre die Sache (Vodafone ) verjährt ( 3 Jahre) Auch an ein gerichtliches Mahnschreiben kann ich mich nicht erinnern .Den komischen Titel werde ich dem Amtsgericht zuschicken -anders ist Kontakt kaum möglich - und mir die Zeit nehmen alles genau zu prüfen ! Im Netz habe ich den gleichen ,wortgleichen Wisch gefunden !! Anzeigen das Pack !!? Laßt euch nicht irre machen und den gesunden Verstand einschalten b.z.w. informiert euch wie AZ aussehen -die Vollstreckungstitel haben eine ganz andere Schriftform !! Grüße Mietze

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Warum postet man das wirre Geschreibsel gleich 2x?



Zitat (von mitzi 777):
Den komischen Titel werde ich dem Amtsgericht zuschicken -anders ist Kontakt kaum möglich - und mir die Zeit nehmen alles genau zu prüfen !

Beim zuständigen Gericht nachfragen und sich erstmal eine Titelkopie besorgen.
Das muss dann allerdings der Sohn selber machen, oder verfügt man über eine entsprechende Vollmacht bezüglich juristischer Vertretung?



Zitat (von mitzi 777):
Im Netz habe ich den gleichen ,wortgleichen Wisch gefunden !!

Ja und? Glaubt man die Titel werden individuell von einem Texter formuliert?
Die sind von Computer automatisiert aus Textbausteinen zusammengesetzt.



Zitat (von mitzi 777):
ohne dem Titel wäre die Sache (Vodafone ) verjährt ( 3 Jahre)

Die Hauptforderung selbst ist also korrekt?
Im übrigen beträgt die Verjährung 3 Jahre zum Ende des Jahres in dem die Forderung entstanden ist.




-- Editiert von Harry van Sell am 16.03.2019 16:24

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ist es denn folgendes Formular? https://www.mahngerichte.de/dateien/bilder/vbgesamt.png
Wenn ja, ist das nicht merkwürdig.

Zitat:
und mir die Zeit nehmen alles genau zu prüfen

Gravierender Fehler. Wenn es zuvor einen Zustellfehler gab, also die Adresse nicht stimmt bzw. du zum Zustellzeitpunkt nicht mehr dort gewohnt hast, dann ist dieser Fehler nun geheilt. Ab dem Tag, wo du das Formular nun gesehen hast, hast du 14 Tage Zeit, dich zu wehren.

Danach ist es vorbei. Das nun auf die lange Bank zu schieben ist insofern Unsinn.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
mitzi 777
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute , danke für die Anteilnahme , der Link war richtig und das Formular wohl auch immer gleich , der
Anruf beim Amtsgericht Hagen heute hat ergeben ,daß es das Aktenzeichen gibt , mein Sohn hat diesen Mahnbescheid angeblich bekommen -es gibt bei mir keine Erinnerung daran und das ist mir komisch, weil ich alles Andere sauber aufhebe .Die Information gab es für mich einfach !
Die Verjährung das stimmt genau -ohne den Titel wäre es so !! Mein Sohn ist da leider in der Vogel Strauß -Haltung
- aussitzen ?? Wann begreift er, daß der Schuldenberg anders beseitigt werden muß .? Grüße Mietze

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn er den erhalten hat bzw. die Adresse richtig ist, wird man gegen den VB nichts mehr ausrichten können. Dann kann es maximal um Schadensbegrenzung gehen (unberechtigte weitere Gebühren des Inkassos ab Titel, sowie ggf. verjährte Zinsen).
Wenn dein Sohn weitere Schulden hat bzw. Schwierigkeiten, das zu bezahlen, wäre ein Gang zu einer Schuldnerberatung ggf. hilfreich. Du kannst ihm bei den Hausaufgaben helfen: Briefe sortieren usw.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Wie alt ist das Söhnchen denn?

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7250 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Wann begreift er, daß der Schuldenberg anders beseitigt werden muß .? Grüße Mietze


Das begreift er, wenn die Mama aufhört ihm den Hintern zu retten bzw. ihn die Mama in der Sache nicht mehr unterstützt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):

Das begreift er, wenn die Mama aufhört ihm den Hintern zu retten bzw. ihn die Mama in der Sache nicht mehr unterstützt


Oder erst dann, wenn Mama aufhört, alle zu beschimpfen, ohne den Sachverhalt zu prüfen.

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#8
 Von 
mitzi 777
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi , ich habe mir ja Mühe gegeben den Sachverhalt zu prüfen nicht ? Wenn es nicht so viel Lüge und Betrug geben würde und gerade Inkasso, s so einen verdreckten Ruf hätten -es wäre menschlich und das schlechte Gefühl
nicht so übermächtig .
Mein Sohn ist 24 J. und nicht alle Jungen Erwachsenen sind vollkommen -wichtig ist aber, daß wir uns im
VERURTEILEN und beim schmeißen mit Steinen uns daran erinnern müssen, daß schuldlos niemand ist und wir der Vergebung bedürfen ! Durch Gespräche mit Kollegen habe ich schon öfter gehört, daß mit ca 25 Jahren eine Wendung geschehen kann wo die Kinder die Bemühungen der Eltern schätzen plötzlich -warum Dieses oder Jenes passiert wissen wir nicht aber die lange Zeit bis zum Happy sein ist verdammt lang !! Grüße Mitzi

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von mitzi 777):
Durch Gespräche mit Kollegen habe ich schon öfter gehört, daß mit ca 25 Jahren eine Wendung geschehen kann wo die Kinder die Bemühungen der Eltern schätzen plötzlich -warum Dieses oder Jenes passiert wissen wir nicht aber die lange Zeit bis zum Happy sein ist verdammt lang !


Sorry, das kann auch mit 40 noch sein, wenn Mama dem Söhnchen weiterhin den Hintern abwischt.....

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