Finanzamt fordert Handwerkerrechnungen und Überweisungaufträge an

16. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
John7399
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 65x hilfreich)
Finanzamt fordert Handwerkerrechnungen und Überweisungaufträge an

Hallo,
nachdem ich meine Steuererklärung für das Steuerjahr 2018 abgegeben habe und dort Handwerkerleistungen von etwas mehr als 16.000 Euro (ich weiss, dass sowieso nur 6.000 Euro max. berücksichtigt werden können) angegeben habe, habe ich heute eine Rückfrage mit der Anforderung der Handwerkerrechnungen und Überweisungsaufträgen angefordert. Dazu habe ich nun ein paar Fragen.

1.) Was ist mit Überweisungsaufträgen gemeint? Reicht hier als Nachweis ein Kontoauszug und kann ich die restlichen Posten auf dem Kontoauszug schwärzen, die nichts mit der Bezahlung der Rechnung zu tun haben?

2.) Mir ist bei der Durchsicht jetzt noch aufgefallen, dass ich bei einer Rechnung den Arbeitslohn wie auf der Rechnung angegeben in der Steuererklärung berücksichtigt habe und mit 3% Skonto bezahlt habe. Hat das Auswirkungen, dass dieser Posten vollumfänglich nicht berücksichtigt wird oder dürfte das keine Probleme geben und der Betrag wird automatisch gekürzt? Bei einer anderen Rechnung habe ich einen Tippfehler bemerkt, und hatte neben Lohn auch noch Material i.H.v. 10 Euro netto berücksichtigt. Kürzt das Finanzamt selbstständig diesen Posten? Oder wird das Finanzamt wohl erneut Rückfragen stellen?

3.) Wenn ich direkt am Montag die Belege auf dem Postweg zum FInanzamt sende, wann denkt ihr ist aus Erfahrung die Bearbeitung durch und ich erhalte die Rückzahlung? Ist hier bis Ende März - Mitte April realistisch?

-- Editiert von John7399 am 16.03.2019 13:45

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1172x hilfreich)

Zitat:
1.) Was ist mit Überweisungsaufträgen gemeint? Reicht hier als Nachweis ein Kontoauszug und kann ich die restlichen Posten auf dem Kontoauszug schwärzen, die nichts mit der Bezahlung der Rechnung zu tun haben?

Würde ich bejahen.

Zitat:
2.) Mir ist bei der Durchsicht jetzt noch aufgefallen, dass ich bei einer Rechnung den Arbeitslohn wie auf der Rechnung angegeben in der Steuererklärung berücksichtigt habe und mit 3% Skonto bezahlt habe. Hat das Auswirkungen, dass dieser Posten vollumfänglich nicht berücksichtigt wird oder dürfte das keine Probleme geben und der Betrag wird automatisch gekürzt?

Automatische Kürzung

Zitat:
Bei einer anderen Rechnung habe ich einen Tippfehler bemerkt, und hatte neben Lohn auch noch Material i.H.v. 10 Euro netto berücksichtigt. Kürzt das Finanzamt selbstständig diesen Posten? Oder wird das Finanzamt wohl erneut Rückfragen stellen?

Bei den letzten beiden Fragen dürfte die Änderung ohnehin nicht als Folge habe, dass sich der zu berücksichtigende Betrag von 16.000 EUR auf weniger als den zulässigen Höchstbetrag i.H.v. 6.000 EUR reduziert, weshalb es zu keinen Rückfragen kommen sollte.

Zitat:
3.) Wenn ich direkt am Montag die Belege auf dem Postweg zum FInanzamt sende, wann denkt ihr ist aus Erfahrung die Bearbeitung durch und ich erhalte die Rückzahlung? Ist hier bis Ende März - Mitte April realistisch?

Das kann niemand beantworten, weil die Arbeitslast und -weise in jedem Amt unterschiedlich ist. Vielleicht hat der Bearbeiter auch gerade seinen Jahresurlaub angetreten.
Der April sollte jedoch realistisch sein, März ist dagegen eher unrealistisch.


-- Editiert von Cybert. am 16.03.2019 14:02

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
John7399
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 65x hilfreich)

Danke! Dann versende ich es Montag per Post.

Per Mail ist ja auch weiterhin nicht erlaubt, auch nicht bei Abgabe der Steuererklärung per Elster, da Originale eingereicht werden müssen, richtig?

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1172x hilfreich)

Zitat (von John7399):
Per Mail ist ja auch weiterhin nicht erlaubt, auch nicht bei Abgabe der Steuererklärung per Elster, da Originale eingereicht werden müssen, richtig?

Sie können grundsätzlich per Mail mit dem FA korrespondieren, nur umgekehrt gibt es wegen Sicherheitsbedenken Einschränkungen.
Evtl. besteht das FA aber auf papierhafte Nachweise, da ein Kontoauszug auch schnell gescannt und verändert werden könnte. :-)

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
John7399
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 65x hilfreich)

Ok, naja dann schicke ich es lieber gleich auf dem Postweg.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
John7399
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 65x hilfreich)

So alles geklappt! Steuerbescheid ist noch nicht eingegangen, aber die Rückzahlung ist bereits auf meinem Bankkonto eingegangen.

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