Nabend zusammen,
ich als betroffenes Mitglied darf zwar der Versammlung, auf der über meinen Ausschluss entschieden wird, beiwohnen aber nicht mit abstimmen. Wie sieht das aus mit Antragsstellern? Dürfen die Antragssteller / der Antragssteller bei der Entscheidung über den Ausschluss mit abstimmen? Es lässt ja darauf schließen, dass somit keine sachliche Entscheidung getroffen wird und ohne Berücksichtigung auf die Stellungnahme und die rechtlichen Grundsätze der Vereinssatzung entschieden wird.
Vielen Dank für euere Antwort.
LG Jannis
Vereinsausschluss
16. März 2019
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Frage vom 16. März 2019 | 21:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vereinsausschluss
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#1
Antwort vom 16. März 2019 | 22:30
Von
Status: Senior-Partner (6415 Beiträge, 2315x hilfreich)
Zitat:Ich als betroffenes Mitglied darf zwar der Versammlung, auf der über meinen Ausschluss entschieden wird, beiwohnen aber nicht mit abstimmen.
Und dies ergibt sich woraus ?
Zitat:Hier wird dies aber anders gesehen:
Lies mal die Urteile des BGH NJW 1981 S. 744; OLG Karlsruhe NJW-RR 1996 S. 1503.
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