WG Beitragsgebühr berechtigt?

17. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.11.2020 13:40:10
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
WG Beitragsgebühr berechtigt?

Hallo Miteinander
X wohnt seit sechs Monaten in einer WG mit regem Wechsel. Ist dort als alleiniger Mieter beim Amt in der Wohnung gemeldet (warum auch immer?). Ein gebührenbefreiter Mitbewohner ist eingezogen, ein Zimmer noch frei. In der WG-Wohnung gibt es weder funktionsfähigen Internet noch Kabelanschluss.
Wie andere Mieter im Haus erhält X vom Vermieter der im selben Haus wohnt WLAN für 10€ monatlich und besitzt lediglich ein Smart Fon. X erhält Rechnungen vom Beitragsservice. Müssen diese Beiträge bezahlt werden?
Vielen Dank und Grüsse

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von panna20):
X erhält Rechnungen vom Beitragsservice. Müssen diese Beiträge bezahlt werden?
Grundsätzlich ist für die Wohnung zu zahlen. Nicht für fehlende Geräte oder Netz .
Ja, X muss zahlen.
Zitat (von panna20):
Ein gebührenbefreiter Mitbewohner ist eingezogen,
Der muss sich als Mieter auch beim Melde-Amt anmelden.
Ändert nichts für X.
Zitat (von panna20):
In der WG-Wohnung gibt es weder funktionsfähigen Internet noch Kabelanschluss.
Dann könnte X mit dem Vermieter um die 10,- streiten. Der Befreite zahlt das auch und könnte auch mit dem Vermieter darüber streiten.

Aber nicht mit der *GEZ*


-- Editiert von Anami am 17.03.2019 12:38

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(512 Beiträge, 176x hilfreich)

Anami hat alles schon korrekt zusammengefasst.

Eine Ergänzung noch:

Zitat (von panna20):
Ist dort als alleiniger Mieter beim Amt in der Wohnung gemeldet (warum auch immer?).


Auf die melderechtliche Anmeldung kommt es für die Beitragspflicht gar nicht an. Diese ist nur ein Anhaltspunkt.

Jeder "Inhaber" einer Wohnung kann zur Zahlung aufgefordert werden (allerdings fällt pro Wohnung nur ein Beitrag an). Als "Inhaber" gilt man, sobald man eine Wohnung tatsächlich bewohnt.

1x Hilfreiche Antwort

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