Hallo Miteinander
X wohnt seit sechs Monaten in einer WG mit regem Wechsel. Ist dort als alleiniger Mieter beim Amt in der Wohnung gemeldet (warum auch immer?). Ein gebührenbefreiter Mitbewohner ist eingezogen, ein Zimmer noch frei. In der WG-Wohnung gibt es weder funktionsfähigen Internet noch Kabelanschluss.
Wie andere Mieter im Haus erhält X vom Vermieter der im selben Haus wohnt WLAN für 10€ monatlich und besitzt lediglich ein Smart Fon. X erhält Rechnungen vom Beitragsservice. Müssen diese Beiträge bezahlt werden?
Vielen Dank und Grüsse
WG Beitragsgebühr berechtigt?
17. März 2019
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Frage vom 17. März 2019 | 11:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
WG Beitragsgebühr berechtigt?
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#1
Antwort vom 17. März 2019 | 12:36
Von
Status: Unbeschreiblich (32278 Beiträge, 5676x hilfreich)
Grundsätzlich ist für die Wohnung zu zahlen. Nicht für fehlende Geräte oder Netz .ZitatX erhält Rechnungen vom Beitragsservice. Müssen diese Beiträge bezahlt werden? :
Ja, X muss zahlen.
Der muss sich als Mieter auch beim Melde-Amt anmelden.ZitatEin gebührenbefreiter Mitbewohner ist eingezogen, :
Ändert nichts für X.
Dann könnte X mit dem Vermieter um die 10,- streiten. Der Befreite zahlt das auch und könnte auch mit dem Vermieter darüber streiten.ZitatIn der WG-Wohnung gibt es weder funktionsfähigen Internet noch Kabelanschluss. :
Aber nicht mit der *GEZ*
-- Editiert von Anami am 17.03.2019 12:38
#2
Antwort vom 17. März 2019 | 12:45
Von
Status: Praktikant (512 Beiträge, 176x hilfreich)
Anami hat alles schon korrekt zusammengefasst.
Eine Ergänzung noch:
ZitatIst dort als alleiniger Mieter beim Amt in der Wohnung gemeldet (warum auch immer?). :
Auf die melderechtliche Anmeldung kommt es für die Beitragspflicht gar nicht an. Diese ist nur ein Anhaltspunkt.
Jeder "Inhaber" einer Wohnung kann zur Zahlung aufgefordert werden (allerdings fällt pro Wohnung nur ein Beitrag an). Als "Inhaber" gilt man, sobald man eine Wohnung tatsächlich bewohnt.
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