Wasserstand? Strom?

17. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
HanniB.erlin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserstand? Strom?

Hallo Leute,

mein neuer Vermieter möchte monatlich in meine Wohnung um den Wasserzähler und Stom abzulesen. Nachdem ich mich beschwert habe soll ich nun monatlich Fotos machen. Weder das eine noch das andere ist für mich akzeptabel. Ich kenne bisher nur die Ablesung 1x pro Jahr was ja völlig in Ordnung ist für Nebenkosten.

Muss ich das als Mieterin hinnehmen, das 12x abgelesen wird? Gibt es ein Gesetz?

LG Hanna

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32002 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von HanniB.erlin):
Gibt es ein Gesetz?
Ich kenne keines.
Aber:
Was genau schreibt dein Vermieter denn und wie begründet er den Schmarrn?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
HanniB.erlin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von HanniB.erlin):
Gibt es ein Gesetz?
Ich kenne keines.
Aber:
Was genau schreibt dein Vermieter denn und wie begründet er den Schmarrn?


Er hat nichts geschrieben, sondern mündlich gefordert. Habe ihn im Februar reingelassen und war ganz verunsichert, als er im März wieder rein wollte. Habe es für einen schlechten Scherz gehalten... Eine sinnvolle Begründung gab es keine. Er sei der Vermieter und ich habe Auskunft über die Zählerstände zu geben und überhaupt wäre das zu meinem Vorteil.

Ich möchte das nicht.

Wie ist hier die Rechtslage? Wie oft darf ein Vermieter die Zählerstande überprüfe?

-- Editiert von HanniB.erlin am 17.03.2019 15:20

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von HanniB.erlin):
Er sei der Vermieter und ich habe Auskunft über die Zählerstände zu geben

Dann möge er dies bitte substantiert begründen, wes halb das monatlich sein soll und die jährliche Ablesung nicht reichen soll.



Zitat (von HanniB.erlin):
und überhaupt wäre das zu meinem Vorteil.

Der übliche Unfug, wenn man keine wirklich guten Argumente hat.
Aber er kann das ja gerne mal erklären.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32002 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von HanniB.erlin):
Er hat nichts geschrieben, sondern mündlich gefordert.
Dann dürften sich seine Wünsche in Wohlgefallen auflösen, wenn er keine besondere Begründung bringt.

Zu deinem Vorteil? Das solltest du dir gut merken und bei Gelegenheit mal nachfragen, was er damit meint.
Wohnt der Vermieter im selben Haus?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
HanniB.erlin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vermieter wohnt mit im Haus, leider...

Kann irgendjemand was zum rechtlichen Status sagen? Bin ich als Mieterin verpflichtet den Forderungen monatlich nachzukommen?
Wenn nein wie oft muss ich den Vermieter im Jahr reinlassen damit er nach den Zählern kucken kann?

LG Hanna

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von HanniB.erlin):
Der Vermieter wohnt mit im Haus, leider...

Und im Haus sind nur 2 Wohnungen?
Dann könnte sich der Vermieter eines "ungehorsamen" Mieter recht einfach durch Kündigung entledigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32002 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von HanniB.erlin):
Bin ich als Mieterin verpflichtet den Forderungen monatlich nachzukommen?
Was steht denn in deinem Mietvertrag.
Gibts da einen Passus, wann dem Vermieter Zutritt zur Wohnung gewährt werden muss?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
HanniB.erlin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist ein Mehrfamilienhaus mit insgesamt 5 Wohnungen.

Im Mietvertrag steht dazu nur dass man jemanden rein lassen muss, wenn man auszieht für eine Besichtigung, was ja ganz normal ist.

Zum Zählerablesen kann ich leider nichts finden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von HanniB.erlin):
Es ist ein Mehrfamilienhaus mit insgesamt 5 Wohnungen.

Gut.



Zitat (von HanniB.erlin):
Zum Zählerablesen kann ich leider nichts finden.

Dann bleibt es bei #3


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Der Vermieter braucht immer einen sachlichen Grund, wenn er die Wohnung des Mieters betreten möchte.
Was hat er denn angegeben?
Oder hat man noch gar nicht gefragt?
Dann eben mal das naheliegendste und zielführendste nachholen ...

Der Mieter darf z.B. einmal im Monat "seine" Zähler ablesen (wenn sich diese nicht in seiner Wohnung befinden).
https://www.mieterbund-mvp.de/presse/rechtstipps-detailansicht/article/24505-mieter-muss-eigenen-stromzaehler-kontrollieren-koennen.html

Für den Vermieter gibt es m.W. kein derart verallgemeinerbares Urteil.
Grob kann man nur sagen "so oft das Ablesen für den Vermieter erforderlich ist", damit er seine vertragliche Nebenpflichten erfüllen kann, so oft hat der Mieter seine vertraglichen Nebenpflicht der Zutrittsgewährung zu erfüllen.

Das dürfte bei Zählern, bei denen mit dem Versorger abzurechnen ist, eben zu dem Termin sein, zu dem der Versorger/Netzbetreiber die Zählerstände wissen muss.
Ist auch mit dem Mieter abzurechnen, dann muss natürlich auch der Zählerstand zu diesem Abrechnungsstichtag abgelesen werden.
Solche vertraglichen Nebenpflichten ergeben sich i.A. nicht direkt aus Gesetzen sondern aus der gefestigten Rechtsprechung
https://www.mietrecht.de/mietvertrag/pflichten-aus-dem-mietvertrag.html

Um vom Vermieter vorgetragene Argumente nachvollziehen bzw. entkräften zu können, müsste man also außerdem wissen
- handelt es sich um Zähler, für die der Vermieter in Kostenvorlage geht? oder um Zähler für deren Verbrauch du direkt einen Belieferungsvertrag mit dem Versorger hast?
- handelt es sich um Unterzähler? gibt es für Strom/Wasser auch noch Hauptzähler?
- gab es einen Wasserschaden im Haus? bislang unerklärliche Wasserverluste?
(die Wasserversorger empfehlen i.A. laufende Zählerstandsüberwachung, um etwaige Wasserverluste/größere Wasserschäden möglichst früh zu erkennen)
- hattest du vielleicht selbst Zählerablesestände/ermittelte Verbrauchswerte bestritten?

Einfach mal so monatlich Wasser+Strom ablesen zu wollen, ist gewiss nicht durchsetzbar.
Aber es kann eben Einzelfallumstände geben, bei denen dieser Wunsch möglicherweise gerechtfertigt sein könnte.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#11
 Von 
HanniB.erlin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Lolle):

Um vom Vermieter vorgetragene Argumente nachvollziehen bzw. entkräften zu können, müsste man also außerdem wissen
- handelt es sich um Zähler, für die der Vermieter in Kostenvorlage geht? oder um Zähler für deren Verbrauch du direkt einen Belieferungsvertrag mit dem Versorger hast?
- handelt es sich um Unterzähler? gibt es für Strom/Wasser auch noch Hauptzähler?
- gab es einen Wasserschaden im Haus? bislang unerklärliche Wasserverluste?
(die Wasserversorger empfehlen i.A. laufende Zählerstandsüberwachung, um etwaige Wasserverluste/größere Wasserschäden möglichst früh zu erkennen)
- hattest du vielleicht selbst Zählerablesestände/ermittelte Verbrauchswerte bestritten?

Einfach mal so monatlich Wasser+Strom ablesen zu wollen, ist gewiss nicht durchsetzbar.
Aber es kann eben Einzelfallumstände geben, bei denen dieser Wunsch möglicherweise gerechtfertigt sein könnte.


Danke für den hilfreichen Beitrag.

- der Vermieter zahlt und dann wird 1x im Jahr abgerechnet dann bekomme ich was raus oder muss nachzahlen
- Unterzähler? Hauptzähler? Da kenne ich mich als Frau leider nicht aus
- Es gab keinen Wasserschaden oder Sonstiges
- Nein, ich habe bisher immer alle meine Rechnungen pünktlich gezahlt, ebenso die Nachzahlungen

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