Wohne mit einem Asylbewerber zusammen (Partner) und erwarten ein Kind / fragen zum Verlauf Vaterscha

17. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
goNella
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohne mit einem Asylbewerber zusammen (Partner) und erwarten ein Kind / fragen zum Verlauf Vaterscha

Hallo ,

also ich (21j) und mein Freund (23j) sind seit über 1 1/2 Jahre ein paar und bin aktuell im 6 Monat schwanger und wir wohnen zusammen.

Er ist 2014 mit 19 aus dem Irak eingereist aber mit gültigen Pass sowie Urkunde usw. also Identität ist bestätigt. Momentan hat er immer noch eine Aufenthaltserstattung durch Asylverfahren da sich bei ihm nichts tut. Er hat aber mehr ,,rechte" bedeutet er geht arbeiten , hat C1 Niveau also sein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen und wir durften letztendlich auch zusammen ziehen.

Wir wollen fragen , wie läuft die Vaterschaftsannerkennung ab? Müssen wir, auch wenn seine Identität bestätigt ist, von unserem Landratsamt sein Original Pass aus dem Irak anfordern ? Wie äußert sich die Vaterschaft auf den Status des Kindes? Mein Freund meinte das Baby soll auf meinen Namen gemeldet werden da er Angst hat das unser Kind geduldet wird falls was kommen würde. Und wie äußert sich der Status auf ihn ? Kann man das Verfahren nicht irgendwie beschleunigen dadurch das er ja Vater wird?

Mein Freund und ich wollen auch später heiraten aber ihn ist es wichtig das er aus eigenen Stücken sein Aufenthalt bekommt da er nicht möchte das ich als ,,Bonus" gesehen werde.

Hoffe auf antworten

Liebe Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Wie äußert sich die Vaterschaft auf den Status des Kindes? Mein Freund meinte das Baby soll auf meinen Namen gemeldet werden da er Angst hat das unser Kind geduldet wird falls was kommen würde. Quatsch. Sofern Sie dt. Staatsangehörige sind, ist das Kind es auch. Vermutlich ist es außerdem irakischer Staatsangehöriger - aber da müssen Sie jemand fragen, der das irakische Recht kennt.
Und wie äußert sich der Status auf ihn ? Er kriegt ein Aufenthaltsrecht als Vater eines dt. Staatsangehörigen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von goNella ):
Aufenthaltserstattung durch Asylverfahren da sich bei ihm nichts tut.
Aus diesem Grund kann man durchaus mal eine Sachstandsanfrage an das BAMF richten und unter Angabe des AZ nachfragen, wann mit einer Entscheidung zu seinem Asylantrag vom xxDatum zu rechnen sei.
Das kann nicht schaden.
Das kann man schon vor der Geburt des Kindes tun.

Euer Kind wird nicht geduldet. Es wird ein deutsches Kind.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

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