Hallo liebe Mitglieder,
ich arbeite als Videografin und hab von einem Kunden per WhatsApp-Video einen Auftrag erteilt bekommen und zwar, dass ich eine Eröffnung filmen soll, von einem Freund von ihm. Der Kunde hat in dem Video auch ganz klar gesagt, dass er die Kosten hierfür übernimmt. Jetzt weiß der Kunde nichts mehr davon!
Ist das nun eine richtige Auftragserteilung? Mein Kunde ist ganz klar zu erkennen und auch andere verstehen dies so, also eine Verwechslung ist ausgeschlossen.
Sein Freund nutzt das Video auch schon seit 4 Wochen auf seiner Facebook-seite ohne mich namentlich zu erwähnen, wobei ich ihn darum gebeten habe. Das habe ich schriftlich. Kann ich ihm hierfür jetzt Nutzungsgebühren verrechnen, wenn er meinen Vorgaben nicht folgt?
Danke
Suzi
-- Editiert von Moderator am 18.03.2019 11:45
-- Thema wurde verschoben am 18.03.2019 11:45
Auftrag erteilt per Video
18. März 2019
Thema abonnieren
Frage vom 18. März 2019 | 03:01
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 2x hilfreich)
Auftrag erteilt per Video
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#1
Antwort vom 18. März 2019 | 08:39
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Weit und breit keine Straftat. Die Admins werden es verschieben.
Verrechnen mit was?
#2
Antwort vom 18. März 2019 | 10:15
Von
Status: Schlichter (7248 Beiträge, 1526x hilfreich)
Zitat:ich arbeite als Videografin und hab von einem Kunden per WhatsApp-Video einen Auftrag erteilt bekommen und zwar, dass ich eine Eröffnung filmen soll, von einem Freund von ihm. Der Kunde hat in dem Video auch ganz klar gesagt, dass er die Kosten hierfür übernimmt. Jetzt weiß der Kunde nichts mehr davon!
Der Kunde hat auch die Rechnung bekommen oder der Freund?
Natürlich kann man per whatsapp video Verträge abschliessen. Aber mir fehlt bei diesem Vertrag etwas "Substanz". Filmen ist das eine, aber wie genau soll gefilmt werden, welches Format, Soll geschnitten werden usw.
Als professionelle Videografin sollte man daher nur schriftliche Aufträge eingehen.
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