Hallo, ich bin bei einer Firma (ca 200km entfernt) angestellt um hier in meiner Stadt eine Zweigstelle zu eröffnen. Die Planungen dazu waren vom 1.1-31.12 2018. In dieser Zeit war ich 100% im Home Office (steht so auch in meinem Arbeitsvertrag). Habe Dienstwagen mit privater Nutzung, hier wurde 1% versteuert aber logischerweise kein Arbeitsweg.
Keine Ahnung, ob ich das Home Office Büro absetzen kann. Ist ein separates Zimmer, ist eine Eigentumswohnung. Wie verhält sich das mit der Entfernung zum Arbeitsplatz, wenn ich dort 0km eintrage, funktioniert das Elster nicht.
Wäre super, wenn das jemand wüsste.
Viele Grüße
Tom
Home Office : Entfernung&Dienstwagen
18. März 2019
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Frage vom 18. März 2019 | 07:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Home Office : Entfernung&Dienstwagen
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#1
Antwort vom 18. März 2019 | 10:29
Von
Status: Master (4899 Beiträge, 1177x hilfreich)
Die Angaben zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sollten insgesamt leer bleiben.
Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer sollten abzugsfähig sein. Die Frage ist einzig, ob eine Begrenzung auf 1.250 Euro zu beachten ist.
Hierfür ist entscheidend, ob der qualitative Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer liegt.
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