Hallo zusammen,
ich bewohne mit meinen Eltern und meinen Kindern ein großes Haus. Dieses wurde jetzt von einer Wohnung auf zwei Wohnungen umgebaut. Meine Eltern haben bis jetzt immer den Rundfunkbeitrag gezahlt. Ich hatte vor einigen Jahren eine Zahlungsaufforderung von der damaligen GEZ bekommen, diese aber abgelehnt weil ich ja sozusagen noch bei meinen Eltern gewohnt habe. Mittlerweile gehört das Haus mit beiden Wohnungen mir.
Jede Wohnung besitzt einen eigenen Eingang, die Wohnungen könnten aber durch eine Zwischentür miteinander verbunden werden. Telefonanschluss (getrennte Nummern), Wasser und Strom werden jeweils über einen gemeinsamen Zähler abgerechnet.
Wie soll ich jetzt vorgehen? Den Rundfunkbeitrag anmelden oder weiter über meine Eltern laufen lassen?
Da ich mittlerweile über 40 Jahre alt bin (es ist hier auf dem Dorf üblich dass mehrere Generationen unter einem Dach leben) vermute ich dass es Probleme deswegen geben könnte. Wie soll ich am besten vorgehen?
VG...
Haus umbebaut von einer auf zwei Wohnungen
19. März 2019
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Frage vom 19. März 2019 | 12:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus umbebaut von einer auf zwei Wohnungen
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#1
Antwort vom 19. März 2019 | 13:26
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
Zitat:Da ich mittlerweile über 40 Jahre alt bin
Dein Alter spielt hier keine Rolle, aber Beitragspflicht besteht für jede Wohnung und das sind hier zwei!
Zitat:Was zählt als Wohnung, für die Rundfunkbeitrag zu zahlen ist?
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag definiert eine Wohnung als baulich abgeschlossene Raumeinheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und durch einen eigenen Eingang vom Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen betreten werden kann. Es spielt keine Rolle, wie viele Räume die Wohnung hat. Wohnt ein volljähriges Kind in einer Einliegerwohnung mit eigener Küche und Bad im Haus der Eltern, muss es demnach einen eigenen Rundfunkbeitrag zahlen
(Quelle: Stiftung Warentest)
#2
Antwort vom 19. März 2019 | 13:27
Von
Status: Unbeschreiblich (32886 Beiträge, 17271x hilfreich)
Jede Wohnung besitzt einen eigenen Eingang Damit ist alles klar - die neugeschaffene Wohnung muß angemeldet werden.
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#3
Antwort vom 20. März 2019 | 05:24
Von
Status: Praktikant (509 Beiträge, 176x hilfreich)
ZitatIch hatte vor einigen Jahren eine Zahlungsaufforderung von der damaligen GEZ bekommen, diese aber abgelehnt weil ich ja sozusagen noch bei meinen Eltern gewohnt habe. :
Was du "ablehnst" ist denen ziemlich egal. Maßgeblich war wohl eher der Umstand, dass damals keine separte Beitragspflicht für dich vorgelegen hat. Deshalb kam es zu keinen Zahlungsaufforderungen.
Der Umstand, dass keine separate Beitragspflicht vorliegt, ist jetzt aber hinfällig...
ZitatJede Wohnung besitzt einen eigenen Eingang Damit ist alles klar - die neugeschaffene Wohnung muß angemeldet werden. :
Und zwar genau deshalb...
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