Käufer will vom Kaufvertrag zurücktreten- Amazon Marketplace

20. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
LionB
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer will vom Kaufvertrag zurücktreten- Amazon Marketplace

Ich habe am 16.03.19 auf Amazon Marketplace eine neue Sonos Soundbar sehr günstig von einem Verkäufer gekauft.
Von Amazon eine Bestätigungsemail am 16.03.19 erhalten, in der Stand "... Ihr Kaufvertrag für einen Artikel kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine E-mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde."
Diese Versandbestätigung bekam ich eine halbe Stunde später womit ein Kaufvertrag zustande gekommen ist(?).
Das voraussichtliche Lieferdatum wurde zwischen dem 20-22.03.19 angegeben.
Am 20.03.19 habe ich dann jedoch eine Gutschriftbestätigung seitens von Amazon bekommen ohne eine Erläuterung vom Verkäufer... Von Amazon wurde als Grund der Erstattung "Kontoberichtigung" angegeben.

Habe ich ein Recht auf Erfüllung des Kaufvertrages vom Verkäufer, auch wenn der Preis deutlich günstiger war, als bei anderen Shops (statt 690€ -> 370€)?
Welche Rolle hat Amazon da? Sind sie verpflichtet die Erfüllung des Kaufvertrages nachzukommen, wenn der Verkäufer nicht existiert bzw. ein Fake Profil war, trotz über 1000 positiven Bewertungen?
Was kann Ich tun?? Wie verhalte ich mich rechtlich richtig??

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von LionB):
Habe ich ein Recht auf Erfüllung des Kaufvertrages vom Verkäufer, auch wenn der Preis deutlich günstiger war, als bei anderen Shops (statt 690€ -> 370€ ?
Nein, hast du in diesem Fall nicht. Der falsche Preis muss dir bewusst gewesen sein, daher wäre es rechtsmissbräuchlich wenn du auf die Lieferung bestehen könntest. Der Gesetzgeben hat dem einen Riegel vorgeschoben. Du hast kein Anrecht auf die Lieferung der Ware.

P.S.: Der Verkäufer braucht hier gar nicht vom Kauf zurückzutreten, da von Anfang an kein wirksamer Kaufvertrag zustande kam.

-- Editiert von -Laie- am 20.03.2019 16:29

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Sehe ich etwas anders. Das könnte durchaus ein Angebotspreis gewesen sein. Zudem sind -gerade im Marketplace- die feilgebotenen Waren häufig B-Ware und Gebrauchte.

Zitat (von -Laie-):
P.S.: Der Verkäufer braucht hier gar nicht vom Kauf zurückzutreten, da von Anfang an kein wirksamer Kaufvertrag zustande kam.
Wie kommst du darauf? Meiner Meinung nach ist genau das durch die Versandbestätigung geschehen.

Möglich wäre hier eine Anfechtung wegen Irrtums. Davon lese ich hier jedoch nichts.

Einziges Problem: hochwertige Elektronik auf Amazon zu Spottpreisen anzubieten ist eine sehr häufige (Betrugs-)Masche im Amazon Marketplace. Möglich also, dass der Verkäufer in keiner Weise greifbar ist. Ein Geld zurück und vergessen wäre dann nicht der schlechteste Ausgang, so lange kein Schindluder mit den Zahldaten geschieht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von LionB):
Welche Rolle hat Amazon da?

Die welche sich aus den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen ergeben.
Also einfach mal schauen wer der Verkäufer ist.



Zitat (von LionB):
Habe ich ein Recht auf Erfüllung des Kaufvertrages vom Verkäufer, auch wenn der Preis deutlich günstiger war, als bei anderen Shops (statt 690€ -> 370€ ?

Da dürfte entscheidend sein, ob dieser günstige Preis ein Preis wäre, der im Rahmen von Sonderangeboten auch auf dem Markt nicht unüblich ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Wie kommst du darauf? Meiner Meinung nach ist genau das durch die Versandbestätigung geschehen.

Es fehlt einfach eine übereinstimmende Willenserklärung. Ohne übereinstimmende Willenserklärung gibt es auch keinen Vertrag. Und §122BGB regelt auch klar, dass es für den Fall hier keinen Schadensersatz gibt. Der Kunde kann nicht auf der Lieferung bestehen, denn der Fehler muss ihm, bei solch einem eklatanten Preisunterschied bewusst gewesen sein.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.03.2019 14:39:38
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Guruhu):
Wie kommst du darauf? Meiner Meinung nach ist genau das durch die Versandbestätigung geschehen.

Es fehlt einfach eine übereinstimmende Willenserklärung. Ohne übereinstimmende Willenserklärung gibt es auch keinen Vertrag. Und §122BGB regelt auch klar, dass es für den Fall hier keinen Schadensersatz gibt. Der Kunde kann nicht auf der Lieferung bestehen, denn der Fehler muss ihm, bei solch einem eklatanten Preisunterschied bewusst gewesen sein.


Der explizite Wille kann mit der Annahme der Bestellung und Versand der E-Mail angenommen werden.
Den Preis halte ich nachwievor für nicht pauschal zu gering, als hätte man es erkennen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Selbst wenn man einen Willen erkennen können sollte den Vertrag anzunehmen, so fehlt es hier an der gesetzlichen Möglichkeit die Einhaltung des Vertrages erfolgreich fordern zu können. Das wäre rechtsmissbräuchlich, dazu gibt es bereits genügend Urteile.
Einen 50% niedrigeren Preis sehe ich, in dem hier beschriebenen Fall, als eklatant niedrig an, so dass man erkennen muss, dass dies nicht richtig sein kenn.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.924 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen