Ich habe am 16.03.19 auf Amazon Marketplace eine neue Sonos Soundbar sehr günstig von einem Verkäufer gekauft.
Von Amazon eine Bestätigungsemail am 16.03.19 erhalten, in der Stand "... Ihr Kaufvertrag für einen Artikel kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine E-mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde."
Diese Versandbestätigung bekam ich eine halbe Stunde später womit ein Kaufvertrag zustande gekommen ist(?).
Das voraussichtliche Lieferdatum wurde zwischen dem 20-22.03.19 angegeben.
Am 20.03.19 habe ich dann jedoch eine Gutschriftbestätigung seitens von Amazon bekommen ohne eine Erläuterung vom Verkäufer... Von Amazon wurde als Grund der Erstattung "Kontoberichtigung" angegeben.
Habe ich ein Recht auf Erfüllung des Kaufvertrages vom Verkäufer, auch wenn der Preis deutlich günstiger war, als bei anderen Shops (statt 690€ -> 370€)?
Welche Rolle hat Amazon da? Sind sie verpflichtet die Erfüllung des Kaufvertrages nachzukommen, wenn der Verkäufer nicht existiert bzw. ein Fake Profil war, trotz über 1000 positiven Bewertungen?
Was kann Ich tun?? Wie verhalte ich mich rechtlich richtig??
Käufer will vom Kaufvertrag zurücktreten- Amazon Marketplace
20. März 2019
Thema abonnieren
Frage vom 20. März 2019 | 16:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer will vom Kaufvertrag zurücktreten- Amazon Marketplace
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 20. März 2019 | 16:28
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Nein, hast du in diesem Fall nicht. Der falsche Preis muss dir bewusst gewesen sein, daher wäre es rechtsmissbräuchlich wenn du auf die Lieferung bestehen könntest. Der Gesetzgeben hat dem einen Riegel vorgeschoben. Du hast kein Anrecht auf die Lieferung der Ware.ZitatHabe ich ein Recht auf Erfüllung des Kaufvertrages vom Verkäufer, auch wenn der Preis deutlich günstiger war, als bei anderen Shops (statt 690€ -> 370€ ? :
P.S.: Der Verkäufer braucht hier gar nicht vom Kauf zurückzutreten, da von Anfang an kein wirksamer Kaufvertrag zustande kam.
-- Editiert von -Laie- am 20.03.2019 16:29
#2
Antwort vom 20. März 2019 | 18:00
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
Sehe ich etwas anders. Das könnte durchaus ein Angebotspreis gewesen sein. Zudem sind -gerade im Marketplace- die feilgebotenen Waren häufig B-Ware und Gebrauchte.
Wie kommst du darauf? Meiner Meinung nach ist genau das durch die Versandbestätigung geschehen.ZitatP.S.: Der Verkäufer braucht hier gar nicht vom Kauf zurückzutreten, da von Anfang an kein wirksamer Kaufvertrag zustande kam. :
Möglich wäre hier eine Anfechtung wegen Irrtums. Davon lese ich hier jedoch nichts.
Einziges Problem: hochwertige Elektronik auf Amazon zu Spottpreisen anzubieten ist eine sehr häufige (Betrugs-)Masche im Amazon Marketplace. Möglich also, dass der Verkäufer in keiner Weise greifbar ist. Ein Geld zurück und vergessen wäre dann nicht der schlechteste Ausgang, so lange kein Schindluder mit den Zahldaten geschieht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Kaufrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 20. März 2019 | 20:17
Von
Status: Unbeschreiblich (119582 Beiträge, 39745x hilfreich)
ZitatWelche Rolle hat Amazon da? :
Die welche sich aus den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen ergeben.
Also einfach mal schauen wer der Verkäufer ist.
ZitatHabe ich ein Recht auf Erfüllung des Kaufvertrages vom Verkäufer, auch wenn der Preis deutlich günstiger war, als bei anderen Shops (statt 690€ -> 370€ ? :
Da dürfte entscheidend sein, ob dieser günstige Preis ein Preis wäre, der im Rahmen von Sonderangeboten auch auf dem Markt nicht unüblich ist.
#4
Antwort vom 21. März 2019 | 14:02
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
ZitatWie kommst du darauf? Meiner Meinung nach ist genau das durch die Versandbestätigung geschehen. :
Es fehlt einfach eine übereinstimmende Willenserklärung. Ohne übereinstimmende Willenserklärung gibt es auch keinen Vertrag. Und §122BGB regelt auch klar, dass es für den Fall hier keinen Schadensersatz gibt. Der Kunde kann nicht auf der Lieferung bestehen, denn der Fehler muss ihm, bei solch einem eklatanten Preisunterschied bewusst gewesen sein.
#5
Antwort vom 21. März 2019 | 14:22
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 10x hilfreich)
Zitat:ZitatWie kommst du darauf? Meiner Meinung nach ist genau das durch die Versandbestätigung geschehen. :
Es fehlt einfach eine übereinstimmende Willenserklärung. Ohne übereinstimmende Willenserklärung gibt es auch keinen Vertrag. Und §122BGB regelt auch klar, dass es für den Fall hier keinen Schadensersatz gibt. Der Kunde kann nicht auf der Lieferung bestehen, denn der Fehler muss ihm, bei solch einem eklatanten Preisunterschied bewusst gewesen sein.
Der explizite Wille kann mit der Annahme der Bestellung und Versand der E-Mail angenommen werden.
Den Preis halte ich nachwievor für nicht pauschal zu gering, als hätte man es erkennen müssen.
#6
Antwort vom 21. März 2019 | 14:50
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Selbst wenn man einen Willen erkennen können sollte den Vertrag anzunehmen, so fehlt es hier an der gesetzlichen Möglichkeit die Einhaltung des Vertrages erfolgreich fordern zu können. Das wäre rechtsmissbräuchlich, dazu gibt es bereits genügend Urteile.
Einen 50% niedrigeren Preis sehe ich, in dem hier beschriebenen Fall, als eklatant niedrig an, so dass man erkennen muss, dass dies nicht richtig sein kenn.
Und jetzt?
Schon
266.924
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten