Artikel nicht Anwendbar

20. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
wieweiter75
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)
Artikel nicht Anwendbar

Hallo,

ich habe in Kleinanzeigen einen Artikel gekauft. Fotos waren schlecht also fragte ich nach dem Zustand des Gerätes und es hieß wie neu u sehr wenig benutzt (Email Verlauf vorhanden).

Als der Artikel ankam fehlte eine sehr wichtiges Anbauteil, welches normal am Gerät fest montiert ist und ohne dessen eine Funktion unmöglich ist. Somit ist doch die Beschreibung "wie neu" nicht korrekt?

Jetzt behauptet der Verkäufer, ich hätte dieses Teil demontiert weil mir der Artikel nicht gefällt und diesen deshalb zurückgeben will. Um dies zu entkräften, kontaktierte ich ja sofort nach Erhalt und bemängelte die Sache und bat um Nachbesserung und der Verkäufer wollte nachschauen ob er besagtes Anbauteil noch findet. Wenn er schauen will kann ich das Anbauteil doch nicht abgebaut haben. Will ja auch keine Rückgabe sondern Nachbesserung in erster Linie.

Die Motivation zur Kommunikation war beim Verkaufen deutlich größer als jetzt. Es wäre alles gelogen und ich verdrehe die Warheit, das wars.

Er sagt es war alles dran, ich sage es kam unvollständig an.

Jetzt stellt mich der Verkäufer als Täuscher und Lügner hin. Dabei will ich doch nur einen funktionierenden Artikel.

Da versteht man die Welt nicht mehr...

Meine Frage: Wer muss denn wem, was wem wie beweisen?

Ich kann doch auch keinen Laptop ohne Motherboard verkaufen und dann sagen der Käufer hat es raus gebaut.

Nachbesserung kann ich doch trotz Privatverkauf verlangen, oder?

Anwalt oder Polizei?

Danke

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39757x hilfreich)

Zitat (von wieweiter75):
der Verkäufer wollte nachschauen ob er besagtes Anbauteil noch findet.

Schriftlich mitgeteilt?
Wortlaut?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Bei "wie neu" darf wohl der komplette Lieferumfang erwartet werden! Alle für die Funktion eines Gerätes wesentlichen Teile müssen vorhanden sein.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#3
 Von 
wieweiter75
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von wieweiter75):
der Verkäufer wollte nachschauen ob er besagtes Anbauteil noch findet.

Schriftlich mitgeteilt?
Wortlaut?


Ja, schriftlich per Mail mitgeteilt.

"Kann es mir kaum vorstellen das es (das Teil) weg ist..."

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Du hast doch lt. eigener Aussage Fotos von dem Artikel.
Ist auf den Fotos das jetzt fehlende Teil zu sehen?

Handelt es sich bei dem jetzt fehlenden Teil und einen festen Bestandteil des Artikels, der immer dabei ist, oder um Zubehör, welches fakultativ dabei sein kann.
Die Wortwahl "Anbauteil" lässt auf letzteres schließen.



Zitat (von wieweiter75):
Anwalt oder Polizei?


Wenn dann Anwalt (Kaufvertragsrecht), denn das ist kein Fall für die Polizei (Strafrecht).

Berry

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#5
 Von 
wieweiter75
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Du hast doch lt. eigener Aussage Fotos von dem Artikel.
Ist auf den Fotos das jetzt fehlende Teil zu sehen?

Handelt es sich bei dem jetzt fehlenden Teil und einen festen Bestandteil des Artikels, der immer dabei ist, oder um Zubehör, welches fakultativ dabei sein kann.
Die Wortwahl "Anbauteil" lässt auf letzteres schließen.



Zitat (von wieweiter75):
Anwalt oder Polizei?


Wenn dann Anwalt (Kaufvertragsrecht), denn das ist kein Fall für die Polizei (Strafrecht).

Berry


Die Fotos waren in der Anzeige so schlecht das ich um Neue gebeten hatte. Verkäufer meinte es wären ausreichend drin. Ob das Teil (fester Artikelbestandteil) dran war oder nicht kann ich nicht sagen. Hab mich auf die Aussage "wie neu/wenig gebraucht" verlassen. Da geh ich von aus, dass das Gerät ohne grosse Mängel ist.

Danke

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Bei "wie neu" darf wohl der komplette Lieferumfang erwartet werden! Alle für die Funktion eines Gerätes wesentlichen Teile müssen vorhanden sein.

Das ist eine kühne Annahme, die so pauschal nicht haltbar ist.

"Wie neu" bezieht sich auf den angebotenen Gegenstand. Nicht mehr, nicht weniger. "Kamera wie neu" bedeutet nicht, daß eine Speicherkarte drin sein muß, es bedeutet nicht, daß ein Trageriemen mitgeliefert werden muss, auch wenn die Kamera im Handel neu mit diesem Zubehör verkauft wird.

"Wie neu" ist eine Zustandsbeschreibung, und beschrieben wird der Zustand der angebotenen Ware.

Alles andere wäre "wie neu, komplett mit allem Zubehör".

Der TE spricht von einem "Anbauteil" - ein Anbauteil gehört nicht automatisch zum Gerät dazu, denn dann müsste es nicht erst "angebaut" werden.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von wieweiter75):

Ich kann doch auch keinen Laptop ohne Motherboard verkaufen

Das Mainboard ist aber auch kein "Anbauteil" eines Laptops...

Und behaupten "ich habe es mit Mainboard verkauft und versendet, der Käufer muss es ausgebaut haben, wenn's jetzt nicht mehr drin ist" kann man selbstverständlich.
Das ist dann ggf. eine Beweisfrage.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wieweiter75
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Du hast doch lt. eigener Aussage Fotos von dem Artikel.
Ist auf den Fotos das jetzt fehlende Teil zu sehen?

Handelt es sich bei dem jetzt fehlenden Teil und einen festen Bestandteil des Artikels, der immer dabei ist, oder um Zubehör, welches fakultativ dabei sein kann.
Die Wortwahl "Anbauteil" lässt auf letzteres schließen.



Zitat (von wieweiter75):
Anwalt oder Polizei?


Wenn dann Anwalt (Kaufvertragsrecht), denn das ist kein Fall für die Polizei (Strafrecht).

Berry


Es geht um ein funktionsentscheidendes festes Bauteil das nicht optional wählbar ist. Wie beim Auto der Motor, Getriebe oder Tank.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39757x hilfreich)

Zitat (von wieweiter75):
Es geht um ein funktionsentscheidendes festes Bauteil das nicht optional wählbar ist. Wie beim Auto der Motor, Getriebe

Motor und Getriebe sind in gewissem Rahmen durchaus frei wählbar ...


Wäre nicht uninteressant zu wissen was es denn nun tatsächlich ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Sehe ich auch so. Mit Analogien kommt man nicht weiter, weil diese immer subjektive Interpretationen sind.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wieweiter75
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von wieweiter75):
Es geht um ein funktionsentscheidendes festes Bauteil das nicht optional wählbar ist. Wie beim Auto der Motor, Getriebe

Motor und Getriebe sind in gewissem Rahmen durchaus frei wählbar ...


Wäre nicht uninteressant zu wissen was es denn nun tatsächlich ist.


Stimmt, Motor u Getriebe sind frei wählbar (kW, 7. Gang) aber eben dabei und verbaut.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wieweiter75
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Zum Ausgang der Sache:

Nach Schilderung der Sachlage und Mitteilunge, dass ich def. rechtliche Hilfe suchen werde lenkte der Verkäufer ein und besorgte ein gebrauchtes Anbauteil welches nach nunmehr 3 Wochen seinen Weg zu mir fand. Angeblich hat er dafür 60eur bezahlt und ich solle doch die Versandkosten übernehmen.

Leider hat das gebraucht besorgte Teil lokal die selben Farbmarkierungen durch Spühfarbe wie das Teil in der Anzeige an der Maschine...hm...Er sicherte mir doch aber zu, dass Gerät in kompletten Zustand zugesandt zu haben und beschuldigte mich, ich hätte das Teil in trügerischer Absicht demontiert...jetzt ist das Fehlteil doch noch aufgetaucht...Ein Schelm wer böses denkt...

Danke für die Antworten

-- Editiert von wieweiter75 am 05.04.2019 22:54

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