Hallo,
ich habe in Kleinanzeigen einen Artikel gekauft. Fotos waren schlecht also fragte ich nach dem Zustand des Gerätes und es hieß wie neu u sehr wenig benutzt (Email Verlauf vorhanden).
Als der Artikel ankam fehlte eine sehr wichtiges Anbauteil, welches normal am Gerät fest montiert ist und ohne dessen eine Funktion unmöglich ist. Somit ist doch die Beschreibung "wie neu" nicht korrekt?
Jetzt behauptet der Verkäufer, ich hätte dieses Teil demontiert weil mir der Artikel nicht gefällt und diesen deshalb zurückgeben will. Um dies zu entkräften, kontaktierte ich ja sofort nach Erhalt und bemängelte die Sache und bat um Nachbesserung und der Verkäufer wollte nachschauen ob er besagtes Anbauteil noch findet. Wenn er schauen will kann ich das Anbauteil doch nicht abgebaut haben. Will ja auch keine Rückgabe sondern Nachbesserung in erster Linie.
Die Motivation zur Kommunikation war beim Verkaufen deutlich größer als jetzt. Es wäre alles gelogen und ich verdrehe die Warheit, das wars.
Er sagt es war alles dran, ich sage es kam unvollständig an.
Jetzt stellt mich der Verkäufer als Täuscher und Lügner hin. Dabei will ich doch nur einen funktionierenden Artikel.
Da versteht man die Welt nicht mehr...
Meine Frage: Wer muss denn wem, was wem wie beweisen?
Ich kann doch auch keinen Laptop ohne Motherboard verkaufen und dann sagen der Käufer hat es raus gebaut.
Nachbesserung kann ich doch trotz Privatverkauf verlangen, oder?
Anwalt oder Polizei?
Danke
Artikel nicht Anwendbar
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Zitatder Verkäufer wollte nachschauen ob er besagtes Anbauteil noch findet. :
Schriftlich mitgeteilt?
Wortlaut?
Bei "wie neu" darf wohl der komplette Lieferumfang erwartet werden! Alle für die Funktion eines Gerätes wesentlichen Teile müssen vorhanden sein.
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Zitat:Zitatder Verkäufer wollte nachschauen ob er besagtes Anbauteil noch findet. :
Schriftlich mitgeteilt?
Wortlaut?
Ja, schriftlich per Mail mitgeteilt.
"Kann es mir kaum vorstellen das es (das Teil) weg ist..."
Du hast doch lt. eigener Aussage Fotos von dem Artikel.
Ist auf den Fotos das jetzt fehlende Teil zu sehen?
Handelt es sich bei dem jetzt fehlenden Teil und einen festen Bestandteil des Artikels, der immer dabei ist, oder um Zubehör, welches fakultativ dabei sein kann.
Die Wortwahl "Anbauteil" lässt auf letzteres schließen.
ZitatAnwalt oder Polizei? :
Wenn dann Anwalt (Kaufvertragsrecht), denn das ist kein Fall für die Polizei (Strafrecht).
Berry
ZitatDu hast doch lt. eigener Aussage Fotos von dem Artikel. :
Ist auf den Fotos das jetzt fehlende Teil zu sehen?
Handelt es sich bei dem jetzt fehlenden Teil und einen festen Bestandteil des Artikels, der immer dabei ist, oder um Zubehör, welches fakultativ dabei sein kann.
Die Wortwahl "Anbauteil" lässt auf letzteres schließen.
ZitatAnwalt oder Polizei? :
Wenn dann Anwalt (Kaufvertragsrecht), denn das ist kein Fall für die Polizei (Strafrecht).
Berry
Die Fotos waren in der Anzeige so schlecht das ich um Neue gebeten hatte. Verkäufer meinte es wären ausreichend drin. Ob das Teil (fester Artikelbestandteil) dran war oder nicht kann ich nicht sagen. Hab mich auf die Aussage "wie neu/wenig gebraucht" verlassen. Da geh ich von aus, dass das Gerät ohne grosse Mängel ist.
Danke
ZitatBei "wie neu" darf wohl der komplette Lieferumfang erwartet werden! Alle für die Funktion eines Gerätes wesentlichen Teile müssen vorhanden sein. :
Das ist eine kühne Annahme, die so pauschal nicht haltbar ist.
"Wie neu" bezieht sich auf den angebotenen Gegenstand. Nicht mehr, nicht weniger. "Kamera wie neu" bedeutet nicht, daß eine Speicherkarte drin sein muß, es bedeutet nicht, daß ein Trageriemen mitgeliefert werden muss, auch wenn die Kamera im Handel neu mit diesem Zubehör verkauft wird.
"Wie neu" ist eine Zustandsbeschreibung, und beschrieben wird der Zustand der angebotenen Ware.
Alles andere wäre "wie neu, komplett mit allem Zubehör".
Der TE spricht von einem "Anbauteil" - ein Anbauteil gehört nicht automatisch zum Gerät dazu, denn dann müsste es nicht erst "angebaut" werden.
Zitat:
Ich kann doch auch keinen Laptop ohne Motherboard verkaufen
Das Mainboard ist aber auch kein "Anbauteil" eines Laptops...
Und behaupten "ich habe es mit Mainboard verkauft und versendet, der Käufer muss es ausgebaut haben, wenn's jetzt nicht mehr drin ist" kann man selbstverständlich.
Das ist dann ggf. eine Beweisfrage.
ZitatDu hast doch lt. eigener Aussage Fotos von dem Artikel. :
Ist auf den Fotos das jetzt fehlende Teil zu sehen?
Handelt es sich bei dem jetzt fehlenden Teil und einen festen Bestandteil des Artikels, der immer dabei ist, oder um Zubehör, welches fakultativ dabei sein kann.
Die Wortwahl "Anbauteil" lässt auf letzteres schließen.
ZitatAnwalt oder Polizei? :
Wenn dann Anwalt (Kaufvertragsrecht), denn das ist kein Fall für die Polizei (Strafrecht).
Berry
Es geht um ein funktionsentscheidendes festes Bauteil das nicht optional wählbar ist. Wie beim Auto der Motor, Getriebe oder Tank.
ZitatEs geht um ein funktionsentscheidendes festes Bauteil das nicht optional wählbar ist. Wie beim Auto der Motor, Getriebe :
Motor und Getriebe sind in gewissem Rahmen durchaus frei wählbar ...
Wäre nicht uninteressant zu wissen was es denn nun tatsächlich ist.
Sehe ich auch so. Mit Analogien kommt man nicht weiter, weil diese immer subjektive Interpretationen sind.
Zitat:ZitatEs geht um ein funktionsentscheidendes festes Bauteil das nicht optional wählbar ist. Wie beim Auto der Motor, Getriebe :
Motor und Getriebe sind in gewissem Rahmen durchaus frei wählbar ...
Wäre nicht uninteressant zu wissen was es denn nun tatsächlich ist.
Stimmt, Motor u Getriebe sind frei wählbar (kW, 7. Gang) aber eben dabei und verbaut.
Zum Ausgang der Sache:
Nach Schilderung der Sachlage und Mitteilunge, dass ich def. rechtliche Hilfe suchen werde lenkte der Verkäufer ein und besorgte ein gebrauchtes Anbauteil welches nach nunmehr 3 Wochen seinen Weg zu mir fand. Angeblich hat er dafür 60eur bezahlt und ich solle doch die Versandkosten übernehmen.
Leider hat das gebraucht besorgte Teil lokal die selben Farbmarkierungen durch Spühfarbe wie das Teil in der Anzeige an der Maschine...hm...Er sicherte mir doch aber zu, dass Gerät in kompletten Zustand zugesandt zu haben und beschuldigte mich, ich hätte das Teil in trügerischer Absicht demontiert...jetzt ist das Fehlteil doch noch aufgetaucht...Ein Schelm wer böses denkt...
Danke für die Antworten
-- Editiert von wieweiter75 am 05.04.2019 22:54
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