Abschiebung nach zweiten Scheidung

21. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ss.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschiebung nach zweiten Scheidung

Ich bin seit 1 Jahr mit mein mann verheiratet und möchte mich jetzt scheiden lassen da ich gemerkt habe das es mit uns keine Zukunft mehr hat.
Aber ich traue mich nicht weil ich Angst habe das er abgeschoben wird.
Mein mann war davor mit eine deutsche frau verheiratet und sie hat bei der Polizei gesagt gehabt das er nur wegen Deutschland mit ihr geheiratet hat.
Er war dann in Deutschland geduldet und wurde fast gestorben.
Er hat jetzt 3 Jahre seinen Aufenthalt bekommen weil ich ihn geheiratet habe.
Wie ist das jetzt wenn ich mich scheiden lasse ? Besteht das Gefahr das er wieder abgeschoben werden kann?
Auch wenn er seit 5 Jahre her in Deutschland lebt ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Ss.):
Aber ich traue mich nicht weil ich Angst habe das er abgeschoben wird.

Abgeschoben wird er deshalb noch nicht. Er wird nach einer Trennung und nach Ablauf oder Entzug seiner Aufenthaltserlaubnis, sofern er keinen anderen Grund für einen Aufenthalt geltend machen kann, zur Ausreise aufgefordert. Erst wenn er diese Aufforderung beharrlich ignoriert, kann er abgeschoben werden.
Zitat (von Ss.):
Er hat jetzt 3 Jahre seinen Aufenthalt bekommen weil ich ihn geheiratet habe.
Wenn er seinen Aufenthalt nur zum Zweck einer Eheschließung bzw. Führung der ehelichen Gemeinschaft erhalten hat, so wird dieser Zweck bereits bei einer Trennung nicht mehr erfüllt, da muss nicht abgewartet werden bis die Scheidung stattgefunden hat. Die Ausländerbehörde kann seine Aufenthaltserlaubnis bereits nach der Trennung stornieren, verkürzen oder einfach auslaufen lassen. Verlängert wird sie dann nicht mehr und ein eigenständiges Aufenthaltsrecht liegt ebenfalls nicht vor.

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#2
 Von 
Veleria
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Zitat (von Ss.):
Aber ich traue mich nicht weil ich Angst habe das er abgeschoben wird.

Abgeschoben wird er deshalb noch nicht. Er wird nach einer Trennung und nach Ablauf oder Entzug seiner Aufenthaltserlaubnis, sofern er keinen anderen Grund für einen Aufenthalt geltend machen kann, zur Ausreise aufgefordert. Erst wenn er diese Aufforderung beharrlich ignoriert, kann er abgeschoben werden.
Zitat (von Ss.):
Er hat jetzt 3 Jahre seinen Aufenthalt bekommen weil ich ihn geheiratet habe.
Wenn er seinen Aufenthalt nur zum Zweck einer Eheschließung bzw. Führung der ehelichen Gemeinschaft erhalten hat, so wird dieser Zweck bereits bei einer Trennung nicht mehr erfüllt, da muss nicht abgewartet werden bis die Scheidung stattgefunden hat. Die Ausländerbehörde kann seine Aufenthaltserlaubnis bereits nach der Trennung stornieren, verkürzen oder einfach auslaufen lassen. Verlängert wird sie dann nicht mehr und ein eigenständiges Aufenthaltsrecht liegt ebenfalls nicht vor.


Ist das in allen Fällen so, oder nur dann wenn dieser Person "Auffällig" wird?

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

In allen Fällen. Es besteht kein Anspruch und Grund, länger zu bleiben.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Veleria):
st das in allen Fällen so,
Ja. Wenn kein Recht auf Aufenthalt in D mehr besteht, dann ist das immer so.
Das Recht auf Aufenthalt wird aus sehr vielen verschieden Gründen gegeben. Es kann auch verlängert werden oder auch enden.

*Auffälligkeiten* haben damit nichts zu tun.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Veleria):
Ist das in allen Fällen so, oder nur dann wenn dieser Person "Auffällig" wird?

Der Zweck und Sinn seines Aufenthalts war die Führung einer ehelichen Gemeinschaft.
Wenn diese "eheliche Gemeinschaft" nicht mehr besteht, dann verfehlt auch sein weiterer Aufenthalt seinen Zweck und verliert seinen Sinn. Weshalb sollte er sich dann noch weiterhin in Deutschland aufhalten?

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