Bei den vielen Beiträgen über die PVZ kann man einfach nicht oft genug vor diesen Taschenspielern warnen.
Meine Bestellbestätigung über ein "Probeabo TV-Spielfilm 3 + 1" enthielt weder Widerrufsformular, AGB oder Datenschutzerklärung.
Mal rechtzeitig kündigen dachte ich und kündigte 9 Wochen vor Ablauf dieses ABO´s. Denn eine Kündigungsfrist war mir nicht bekannt, konnte ja auch nicht ersehen, wo das stehen könnte.
Jetzt kommt der unseriöse Teil: In der Kündigungsbestätigung stand, ich hätte statt geforderter 6 Wochen leider nur 5 Wochen vorher gekündigt und wurde zum Jahresabo beglückwünscht.
Der Trick ist der " +1" Monat, der zählt nicht in das Probeabo von 3 Monaten.
Nach mehreren Einsprüchen liegt schon ein Anwalts/Inkasso Brief über 114 EUR vor.
Eindeutig nicht haltbar, ich kann hier nur einen Rechtsstreit anstreben damit die richtig blechen müssen, ein einfches Anwaltschreiben ist für diesen Verein einfach zu wenig Lehrgeld.
Ich nehme mir jetzt einen Anwalt, schade um die Zeit........
PVZ Abofalle, Kündigung wird nicht anerkannt
21. März 2019
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Frage vom 21. März 2019 | 09:08
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
PVZ Abofalle, Kündigung wird nicht anerkannt
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 21. März 2019 | 22:21
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
Zitatich kann hier nur einen Rechtsstreit anstreben damit die richtig blechen müssen, ein einfches Anwaltschreiben ist für diesen Verein einfach zu wenig Lehrgeld. :
Wenn das mal nicht zum Boumerang wird ...
#2
Antwort vom 22. März 2019 | 06:20
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWenn das mal nicht zum Boumerang wird ... :
Ist das nur so eine Meinung oder kannst Du das begründen?
Vier Tage nach der Bestellung erhielt ich eine Bestellbestätigung ohne Widerrufsformular, AGB oder Datenschutzerklärung. Das ist Pflicht bei Onlineverträgen.
Als Verbrauchen werden mir somit wichtige Informationen vorenthalten.
Das alles irgendwo auf den Webseiten des Anbieters zu suchen , dafür (oder dagegen) gibt es genug Urteile.
Was jetzt noch dazu kommt ist die Verschleierung mit Drittfirmen, denn die Bestellung war bei Kioskpresse.de und die Forderungen kommen vom PVZ.
Grüße
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. März 2019 | 06:59
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Gerade bei außergerichtlichen Sachen ist es schwierig, die Anwaltskosten dann ersetzt zu bekommen. Man sollte mindestens überdeutlich ankündigen, dass man bei weiterer Schikanierung zu einem Anwalt geht und von denen dann Schadensersatz verlangt.
Idealer wäre es, wenn man den Anwalt direkt negative Feststellungsklage einreichen lassen würde. Dann ist (Gewinnen vorausgesetzt) klar, dass die Anwaltskosten bezahlt werden müssen.
#4
Antwort vom 18. Juni 2019 | 20:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 14x hilfreich)
Hallo,
darf ich fragen wie es weitergegangen ist? Ich bin leider in der gleichen Situation und sehr verzweifelt!!!
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