Hallo :
Ich bin ein tunesischer junger Mann, der seit sieben Jahren in Deutschland lebt, verheiratet und mit einer Europäerin verheiratet ist und einen fünfjährigen vorübergehenden Aufenthalt mit Arbeitsrecht hatte.
Ich blieb dreieinhalb Jahre bei meiner Frau und von dort trennten wir uns
Jetzt ich arbeite seit drei Jahren und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Meine Frage lautet:
Kann ich einen unbefristete Aufenthaltstitel beantragen, obwohl mein jetziger aufenthalts noch zwei Jahre gültig ist? Darf ich einen Aufenthaltstitel beantragen nach drei Jahre Trennung ? Spielt die unbefristete Arbeitsvertrag eine Rolle? Danke .
Aufenthaltstitel Recht
22. März 2019
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Frage vom 22. März 2019 | 02:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltstitel Recht
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#1
Antwort vom 22. März 2019 | 09:11
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
In Deutschland kann man so ziemlich alles beantragen, es ist nur fraglich ob einer Antragstellung auch stattgegeben wird?
Wenn Sie die Voraussetzung für die Niederlassungserlaubnis erfüllen, dann spielt es aber keine Rolle, dass Ihr derzeitiger Aufenthaltstitel noch längere Zeit Gültigkeit besitzt. Dann
können Sie ihren Antrag jederzeit stellen.
#2
Antwort vom 22. März 2019 | 14:36
Von
Status: Unbeschreiblich (32920 Beiträge, 17282x hilfreich)
Jetzt ich arbeite seit drei Jahren Daran wird dann wohl auch scheitern - für die Niederlassungserlaubnis muss man 60 Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, und das haben Sie dann ja wohl nicht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. März 2019 | 14:41
Von
Status: Unbeschreiblich (32293 Beiträge, 5678x hilfreich)
Hast du in diesen 5 Jahren einen Job mit SV-Pflicht gehabt? (Mehr als Minijob)----Zitatund einen fünfjährigen vorübergehenden Aufenthalt mit Arbeitsrecht hatte. :
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