Aufenthaltstitel Recht

22. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Dalinour
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltstitel Recht

Hallo :
Ich bin ein tunesischer junger Mann, der seit sieben Jahren in Deutschland lebt, verheiratet und mit einer Europäerin verheiratet ist und einen fünfjährigen vorübergehenden Aufenthalt mit Arbeitsrecht hatte.
Ich blieb dreieinhalb Jahre bei meiner Frau und von dort trennten wir uns
Jetzt ich arbeite seit drei Jahren und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Meine Frage lautet:
Kann ich einen unbefristete Aufenthaltstitel beantragen, obwohl mein jetziger aufenthalts noch zwei Jahre gültig ist? Darf ich einen Aufenthaltstitel beantragen nach drei Jahre Trennung ? Spielt die unbefristete Arbeitsvertrag eine Rolle? Danke .

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

In Deutschland kann man so ziemlich alles beantragen, es ist nur fraglich ob einer Antragstellung auch stattgegeben wird?

Wenn Sie die Voraussetzung für die Niederlassungserlaubnis erfüllen, dann spielt es aber keine Rolle, dass Ihr derzeitiger Aufenthaltstitel noch längere Zeit Gültigkeit besitzt. Dann
können Sie ihren Antrag jederzeit stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Jetzt ich arbeite seit drei Jahren Daran wird dann wohl auch scheitern - für die Niederlassungserlaubnis muss man 60 Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, und das haben Sie dann ja wohl nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Dalinour):
und einen fünfjährigen vorübergehenden Aufenthalt mit Arbeitsrecht hatte.
Hast du in diesen 5 Jahren einen Job mit SV-Pflicht gehabt? (Mehr als Minijob)----

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.349 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen