Hallo,
ich habe da meine eine, meiner Ansicht nach, sehr "verzwickte" Frage.
Wie sieht das denn nun mit der Menschenwürde und der Selbsttötung aus?
Ich habe folgendes im Netz gefunden:
https://www.minilex.de/a/die-strafbarkeit-bei-selbstmord-und-bei-selbstverletzung
Zitat:
Juristisch gesehen handelt es sich entgegen dem deutschen Wort Selbstmord aber nicht um Mord, da der deutsche strafrechtliche Mord eine Tötung eines anderen Menschen verlangt. Das Grundgesetz schützt die Menschenwürde des Menschen absolut, man kann also auch auf diese nicht verzichten. Aber man kann lebenserhaltene Maßnahmen ablehnen. Der Suizid selbst kann ja nicht strafbar sein, da der Täter dann ja bereits verstorben ist. Der Suizidversuch ist ebenfalls straflos, was aber nicht gleich bedeutet, dass der Staat solches Verhalten gut findet. Da der Selbstmord straflos ist, ist auch die Beihilfe und die Anstiftung straflos. Verleitet man aber einen Schuldunfähigen zum Selbstmord oder stiftet man jemanden durch eine Täuschung zum Selbstmord an, so kann man sich des Totschlages in mittelbarer Täterschaft strafbar machen. Der Täter nutzt also hierbei den Suizidenten als Tatwerkzeug aus. Beispielsweise dann, wenn ein Arzt einen unliebsamen Patienten loswerden will, indem er ihm absichtlich falsch sagt, dass er unheilbar an Krebs erkrankt ist und es besser wäre, die nötigen Schritte einzuleiten, um den drohenden Schmerzen und dem nahen unabwendbaren Tod zuvorzukommen. Solche Fälle hat es in Deutschland durchaus schon gegeben.
Nun ist jedoch die Praxis doch ganz anders....
Wenn ich nicht mehr Leben will. Und ich bin bei vollem Bewusstsein, völlig Klar, keine Erkrankung nichts, ich will einfach nicht mehr Leben. Ich hab da einfach keine Lust mehr drauf. Warum kommen dann die "Psychologen" ins Spiel?
Also klar. Die testen ob ich nicht vielleicht doch eine Störung habe. Aber wenn diese nicht diagnostiziert werden kann, was ist dann?
Ich hatte in meiner Familie selber schon einmal den Fall das sind eine Frau wegen einer Scheidung umbringen wollte. Der Mann rief die Polizei, diese nahmen sie mit in unsere nahegelegene Psychatrie. Nach einem Gespräch mit dem Arzt dort durfte sie wieder nach Hause gehen.
Es gibt aber auch die Fälle wo es dann wieder heisst "Suizidgefährdet" und man wird eventuell auf die geschlossene eingewiesen und seiner Freiheit beraubt.
Wie ist es denn nun wirklich? Darf ich mich nun umbringen oder nicht? Und wenn es nicht klappt. Hat man unendliche Versuche?
Das ganze ist natürlich rein fiktiv.
Ein Mensch wurde ja auch nicht gefragt ob er Leben möchte... Er wird einfach geboren... Wenn der Mensch aber nicht leben will... er will es einfach nicht mehr. Warum darf er sich dann nicht selber töten?
Ich meine jetzt nicht von einer Brücke auf Autos springen oder so was, also wo eben noch die Öffentlichkeit mit Gefährdet wird sonst alleine Zuhause... Und wenn es fehlschlägt eben nochmal... Bis es eben geklappt hat... Warum wird man in dieser Freiheit eingeschränkt?
-- Editiert von Moderator am 15.04.2019 16:33