Menschenwürde und Selbsttötung. Wie sieht das da aus?

26. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
infofreak
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Menschenwürde und Selbsttötung. Wie sieht das da aus?

Hallo,

ich habe da meine eine, meiner Ansicht nach, sehr "verzwickte" Frage.

Wie sieht das denn nun mit der Menschenwürde und der Selbsttötung aus?

Ich habe folgendes im Netz gefunden:
https://www.minilex.de/a/die-strafbarkeit-bei-selbstmord-und-bei-selbstverletzung

Zitat:

Juristisch gesehen handelt es sich entgegen dem deutschen Wort Selbstmord aber nicht um Mord, da der deutsche strafrechtliche Mord eine Tötung eines anderen Menschen verlangt. Das Grundgesetz schützt die Menschenwürde des Menschen absolut, man kann also auch auf diese nicht verzichten. Aber man kann lebenserhaltene Maßnahmen ablehnen. Der Suizid selbst kann ja nicht strafbar sein, da der „Täter“ dann ja bereits verstorben ist. Der Suizidversuch ist ebenfalls straflos, was aber nicht gleich bedeutet, dass der Staat solches Verhalten gut findet. Da der Selbstmord straflos ist, ist auch die Beihilfe und die Anstiftung straflos. Verleitet man aber einen Schuldunfähigen zum Selbstmord oder stiftet man jemanden durch eine Täuschung zum Selbstmord an, so kann man sich des Totschlages in mittelbarer Täterschaft strafbar machen. Der Täter nutzt also hierbei den Suizidenten als Tatwerkzeug aus. Beispielsweise dann, wenn ein Arzt einen unliebsamen Patienten loswerden will, indem er ihm absichtlich falsch sagt, dass er unheilbar an Krebs erkrankt ist und es besser wäre, die nötigen Schritte einzuleiten, um den drohenden Schmerzen und dem nahen unabwendbaren Tod zuvorzukommen. Solche Fälle hat es in Deutschland durchaus schon gegeben.


Nun ist jedoch die Praxis doch ganz anders....

Wenn ich nicht mehr Leben will. Und ich bin bei vollem Bewusstsein, völlig Klar, keine Erkrankung nichts, ich will einfach nicht mehr Leben. Ich hab da einfach keine Lust mehr drauf. Warum kommen dann die "Psychologen" ins Spiel?

Also klar. Die testen ob ich nicht vielleicht doch eine Störung habe. Aber wenn diese nicht diagnostiziert werden kann, was ist dann?

Ich hatte in meiner Familie selber schon einmal den Fall das sind eine Frau wegen einer Scheidung umbringen wollte. Der Mann rief die Polizei, diese nahmen sie mit in unsere nahegelegene Psychatrie. Nach einem Gespräch mit dem Arzt dort durfte sie wieder nach Hause gehen.

Es gibt aber auch die Fälle wo es dann wieder heisst "Suizidgefährdet" und man wird eventuell auf die geschlossene eingewiesen und seiner Freiheit beraubt.

Wie ist es denn nun wirklich? Darf ich mich nun umbringen oder nicht? Und wenn es nicht klappt. Hat man unendliche Versuche?

Das ganze ist natürlich rein fiktiv.

Ein Mensch wurde ja auch nicht gefragt ob er Leben möchte... Er wird einfach geboren... Wenn der Mensch aber nicht leben will... er will es einfach nicht mehr. Warum darf er sich dann nicht selber töten?

Ich meine jetzt nicht von einer Brücke auf Autos springen oder so was, also wo eben noch die Öffentlichkeit mit Gefährdet wird sonst alleine Zuhause... Und wenn es fehlschlägt eben nochmal... Bis es eben geklappt hat... Warum wird man in dieser Freiheit eingeschränkt?

-- Editiert von Moderator am 15.04.2019 16:33

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von infofreak):
Warum kommen dann die "Psychologen" ins Spiel?

Warum sollten die denn überhaupt ins Spiel kommen?



Zitat (von infofreak):
Darf ich mich nun umbringen oder nicht?

Klar.



Zitat (von infofreak):
Und wenn es nicht klappt. Hat man unendliche Versuche?

Ja, hat man.



Zitat (von infofreak):
Warum darf er sich dann nicht selber töten?

Er darf es doch, es ist nicht verboten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
infofreak
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nunja, wie ja gerade geschrieben...

Der Fall war so. Er hat ihr gesagt er trennt sich.. er hat ne neue.. bla bla bla.... daraufhin ist sie ins Bad gelaufen, eingeschlossen... dann will ich nicht mehr leben und sowas (ich war ja nicht live dabei) und wollte sich umbringen... hat sie auch gesagt..

Daraufhin hatte er damals die Polizei gerufen und die kamen auch... Meinten zu ihm die müssen das Prüfen oder kA was...

Haben dann die Tür aufgebrochen und sie in die Psychatrie gebracht, danach wie gesagt durfte sie ja auch gehen... Ihre Aussage nach meinte der Arzt da damals sie wäre ja nicht "psychisch ********" (sorry für den Ausdruck)

Also... WARUM kam da nen Psychater, Neurologe was auch immer ins Spiel? Warum haben die sie dahin gebracht wenn man das doch darf?

Und ja.. nach dem 10-11-12-13-14-15-16 mal... irgendwann heisst es "suizid gefährdet" und "zwangseinweisung"....

Also WO darf man das denn nun?

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#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Das Zitat befasst sich nur mit der Strafbarkeit von Selbsttötungen. Wie Sie dort schon zutreffend nachlesen können, ist Selbsttötung (für den Suizidwilligen) nicht strafbar. Für etwaige "Mitwirkende" nur unter besonderen umständen. Vermutlich ist ihnen die vor "kurzem" erfolgte Reform zur "geschäftmäßigen" Sterbehilfe (insbesondere durch sognenannte "Sterbehilfevereine") bekannt.

Sie "dürfen" sich also selber töten, sofern Sie unter "dürfen" verstehen, dass man sich nicht strafbar macht. In den weiteren von Ihnen genannten Fällen ist ja auch niemand von einem Strafgericht (etwa wegen "versuchtem Selbstmord" oder sowas) verurteilt worden.

Das Problem: In Deutschland darf/muss die Polizei auch in Fällen eingreifen, in denen sich niemand strafbar macht. Unter "Polizei" können sie in diesem Zusammenhang alle möglichen Behörden verstehen, die sich mit dem Schutz der Bürger befassen. Schließlich müssen die Bürger nicht nur vor Straftaten geschützt werden.

Nun ist es sehr schwierig zu beurteilen, ob die Polizei (oder eine ähnliche Behörde) auch eingreifen darf/muss, wenn es um Selbsttötung geht. Hier ist das Leben des jeweiligen Bürger gefährdet. Das Leben derBürger zu schützen ist eine wichtige Aufgabe des Staates und seiner Behörden. Allerdings verdient nicht nur das leben der Bürger Schutz, sondern auch deren Selbstbestimmung. Diese könnte hier überwiegen, sodass der Staat zusehen darf/muss, wie ein Bürger sich selber tötet.

In den von Ihnen genannten Fällen scheint nun immer einer besondere Situation bestanden zu haben. Menschen, die an schweren psychischen Erkrankungen leiden, wollen sich oft nur deshalb töten. Diese Menschen gelten dann oft als "nicht zurechnungsfähig" und man kann davon ausgehen, dass sie sich nicht würden töten wollen, wenn sie "bei Verstand" wären. Die Menschen sind also eigentlich krank und verdienen daher den Schutz des Staates. Weil deren Willensbildung durch die Krankheit beeinflusst wird, handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um "Selbstbestimmung". Diese Menschen könnten verwirrt sein und daher nicht zur Selbstbestimmung in der Lage sein.
Vergleichbar mit anhaltenden psychischen Erkrankungne verhält es sich mit kurzeitigen Episoden, die etwas in Folge eines Schocks aufgetreten sind. In panischer Verzweiflung treffen Menschen dann oft unüberlegte Entscheidungen, die sie nicht mehr treffen würden, wenn sie "eine nacht darüber schlafen" würden.

Bei den von Ihnen genannten Fällen scheint es sich also um Ausnahmefälle gehandelt zu haben. Sort musste die Betroffenen vor sich selber geschützt werden oder es gab zumindest den Verdacht, dass das so sein könnte.

Das bedeutet nicht, dass der Staat Sie wegsperrt, wenn Sie etwa wegen einer unheilbaren Krankheit und bei "klarem Verstand" den "verständlichen" Sterbewunsch fassen. Insbesondere werden SIe nicht strafrechtlich belangt.

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von infofreak):
dann will ich nicht mehr leben und sowas (ich war ja nicht live dabei) und wollte sich umbringen... hat sie auch gesagt..


Wer sich WIRKLICH umbringen will, redet nicht darüber, sondern tut es einfach.

Bei einem solchem Verhalten darf man davon ausgehen, dass die Person sich in einem psychischem Ausnahmezustand befindet und dies dann auch entsprechend überprüfen. Dies schließt kurzzeitige Zwangsmassnahmen mit ein.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32001 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von infofreak):
Warum wird man in dieser Freiheit eingeschränkt?
Niemand schränkt diese Freiheit ein.

Irgendein Artikel aus dem Netz besagt überhaupt nichts, vor allem, wenn er ohne Quelle und Bezug genannt wird.

Kennst du den Unterschied zwischen Psychologen und Psychiatern und Neurologen?
Kennst du den Unterschied zwischen Freitod und Freitod-Versuch und Freitod- Verkündung?
Wenn man nicht live dabei war, sollte man keine Grundgesetzfrage stellen. Denn die ist längst geklärt.

Zitat (von infofreak):
WARUM kam da nen Psychater, Neurologe was auch immer ins Spiel?
Warum hat denn jemand die Polizei gerufen---- wenn man das doch darf? Hat der Jemand keine Ahnung von Menschenwürde und Selbstbestimmungsrecht?
Zitat (von infofreak):
nach dem 10-11-12-13-14-15-16 mal...
Holt denn jedesmal jemand die Polizei? Oder verkündet jemand so häufig, dass er sich töten will? Und tut es aber nicht? Dann kann tatsächlich geprüft werden, ob eine psychische Krankheit vorliegt.

Zitat (von infofreak):
Die testen ob ich nicht vielleicht doch eine Störung habe. Aber wenn diese nicht diagnostiziert werden kann, was ist dann?
Dann ist durch das Grundgesetz deine Menschenwürde und dein Selbstbestimmungsrecht gewahrt. Niemand schränkt dein Recht ein. Nicht im Denken und nicht im Tun.
Zitat (von infofreak):
Also WO darf man das denn nun?
WO ? Überall darf man das. Was soll diese Frage? Es gibt keine Orte, wo das verboten ist.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Heißes Eisen. Das Problem dabei ist, jede Handlung hat Folgen. Hier gibt es nur einmalig ein One-Way-Ticket. Ein Come-Back ist ausgeschlossen. Diese Handlung und die Folgen einer solchen Handlung sind unwiderrufbar.


-- Editiert von Spejbl am 03.04.2019 13:33

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Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#7
 Von 
guest-12305.04.2019 16:40:57
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Das stimmt so nicht.

Man darf Suizid nicht überall durchführen. Sturz von einer hohen Brücke mit Verletzten Autofahrern, Menschen, die das sehen müssen und unter Schock stehen. Und bei Schienen Suizid kann das ganz schön teuer werden. Denn wenn es nicht klappt, kann derjenige für Aufräumarbeiten und vieles mehr bezahlen. Wenn es hart auf hart kommt, es geklappt hat, steht es der Bahn frei, von den Angehörigen das Geld zu verlangen. Kommt selten vor, aber darauf ankommen lassen würde ich es nicht.

Passsiert der Suizid im eigenen Haus, Wohnung, dann ist es straffrei. Allerdings kann bei misslingen wirklich eine Unterbringung in der Psychiatrie erfolgen, wegen eigener Gefährdung.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32001 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Annemarieglueck):
Das stimmt so nicht.
Was stimmt nicht?
Zitat (von Annemarieglueck):
Man darf Suizid nicht überall durchführen.
Wo steht das geschrieben?
Zitat (von Annemarieglueck):
Und bei Schienen Suizid kann das ganz schön teuer werden
Das dürfte dem egal sein, der sich vor die Schienen wirft.
Zitat (von Annemarieglueck):
Denn wenn es nicht klappt, kann derjenige für Aufräumarbeiten und vieles mehr bezahlen.
Wo steht das geschrieben?
Zitat (von Annemarieglueck):
Kommt selten vor, aber darauf ankommen lassen würde ich es nicht.
Niemand verlangt von dir, dass du dich selbst tötest.
Zitat (von Annemarieglueck):
wegen eigener Gefährdung.
Nö. Aber evtl. zur Feststellung einer psychischen Erkrankung.

Du meinst, ein Suizid außerhalb der eigenen Wohnung wäre nicht straffrei, also strafbar? Bist du sicher? Woher hast du dein Wissen? Kann man das nachlesen?
Und ein Suizidversuch endet in der Psychiatrie?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

In den 50er Jahren wurde mal ein (natürlich erfolgloser) U-Bahn-Suizident wegen "Gefährlichem Eingriff in den Bahnverkehr" angeklagt. Das Gericht traf allerdings die weise Entscheidung, der Mann sei zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig gewesen, und sprach ihn frei.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Wo steht das geschrieben?


Grundsätzlich gilt auch für den Selbstmordversuch: Wer dabei billigend Schäden Dritter in Kauf nimmt, kann im Mißerfolgsfall grundsätzlich wegen aller in Frage kommenden Straftatbestände (Totschlag, KV, Sachbeschädigung, ...) angeklagt werden. (Wer von einer Autobahnbrücke in den fahrenden Verkehr springt, bei dem liegt eindeutig dolus eventualis bzgl. Totschlag vor.) Ob es dann im Einzelfall zu einer Verurteilung kommt oder verminderte Schuldfähigkeit angenommen wird, wird man dann sehen.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32001 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
wird man dann sehen.
Hat man das schon mal gesehen?
Der *Täter* ist dann wirklich gut beraten, das Ding richtig zu Ende zu bringen.
Da fällt mir auf:
Evtl. verfrachtet man die Suizidenten, bei denen es nicht klappt, genau deswegen in die Psychiatrie?
Um sie vor solchen Folgen zu schützen? :sweat:

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Wer sich WIRKLICH umbringen will, redet nicht darüber, sondern tut es einfach.


Nö, der versucht es, mitunter nicht ganz so erfolgreich. Zu behaupten, dass jemand der sagt, er wolle sich umbringen, dies gar nicht so meint ist - in mir bekannten Fällen - nicht immer richtig. Die, die "es" wirklich wollen, versuchen es so lange, bis sie erfolgreich sind, das kann schon mal ein paar Versuche dauern :(

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32001 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
versuchen es so lange, bis sie erfolgreich sind, das kann schon mal ein paar Versuche dauern
Das mag sein. Doch warum werden sie dann in die Psychiatrie *verortet*?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das mag sein. Doch warum werden sie dann in die Psychiatrie *verortet*?


Einige werden ja - gegen den eigenen Willen - eingewiesen, aber man kann sie ja nicht ewig wegsperren ...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32001 Beiträge, 5631x hilfreich)

Ich hatte auch an das PsycKG gedacht. Allerdings:
Wer sich selbst töten will (aus welchen Gründen auch immer), ist nicht per se psychisch krank. Es gilt auch § 2 PsychKG
Wenn jemand den Suizid vollendet, unterstellt offiziell niemand deswegen eine momentane psychische Krankheit.
Gelingt der Suizid nicht, geht die *Gesellschaft* und der Gesetzgeber iaR von einem gegenwärtigen krankheitsbedingten Verhalten mit einer erheblichen Selbstgefährdung aus.
(Also nur zum Zeitpunkt des Suizidversuchs).

Soll das heißen, wer den 1.Suizid nicht vollendet, ist momentan mal so psychisch krank, so dass er sogar aufgrund des PsychKG untergebracht werden muss?

Oder: Sind Suizide also doch Auswirkungen einer plötzlichen momentanen psych. Krankheit?
Ist der Suizid also doch nicht Bestandteil des Selbstbestimmungsrechtes nach Art 2 (1) GG ?

Ob ein Mensch, der sich selbst töten will, die Vorbereitung dahingehend erweitert, eine ärtzliche Bescheinigung über das Nichtvorliegen einer psych. Erkrankung beizubringen, möchte ich bezweifeln.

Wer häufig weniger erhebliche selbstgefährdende Handlungen vollzieht (ohne Selbsttötungsvorsatz), ist demzufolge nicht unterzubringen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Soll das heißen, wer den 1.Suizid nicht vollendet, ist momentan mal so psychisch krank, so dass er sogar aufgrund des PsychKG untergebracht werden muss? Wenn er nicht den ernsthaften Eindruck erweckt, von solchen Plänen Abstand genommen zu haben, und wenn er nicht freiwillig in die Klinik geht: Ja.

Signatur:

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#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32001 Beiträge, 5631x hilfreich)

Dann ist der Suizid also doch nicht Bestandteil des Selbstbestimmungsrechtes nach Art 2 (1) GG? Oder gilt nur mit der Einschränkung *gelungen*...
voll krass. :crazy:

Suizidversuch: Mensch ist wahrscheinlich psychisch krank und muss untergebracht werden und vor sich selbst geschützt werden.
Suizid: Mensch hat das Selbstbestimmungsrecht. Scheidet als gesunder Mensch aus dem Leben.

Signatur:

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#19
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Suizid: Mensch hat das Selbstbestimmungsrecht. Scheidet als gesunder Mensch aus dem Leben. Sagt jetzt eigentlich wer? Mir ist nicht bekannt, dass irgendwer postuliert hat, alle erfolgreichen Suizidenten seien psychisch gesund. Wer jahrelang an Depressionen litt, gilt nicht plötzlich als geheilt, nur weil er sich umgebracht hat - nur mal so als Beispiel...
Dann ist der Suizid also doch nicht Bestandteil des Selbstbestimmungsrechtes nach Art 2 (1) GG ? Es hat jedenfalls noch keiner erfolgreich darauf geklagt. Auch der § 216 StGB ("Tötung auf Verlangen") wurde bisher nicht mit dem Argument gekippt, der Getötete habe lediglich von seinem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch gemacht...

-- Editiert von muemmel am 13.04.2019 17:00

Signatur:

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#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32001 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Suizid: Mensch hat das Selbstbestimmungsrecht. Scheidet als gesunder Mensch aus dem Leben.
Das war missverständlich formuliert.

Gelingt der Suizid nicht, setzt iaR das PsychKG ein. d.h. Der Mensch soll/muss zukünftig vor erheblicher Selbstgefährdung (Suizid ist gemeint) geschützt werden? Warum denn? Weil es nicht gelungen ist?

Im Umkehrschluss könnte man sagen, wer bisher nicht psychisch erkrankt war, ist es auch nach misslungenem Suizid nicht unbedingt.

Signatur:

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#21
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

In diesem Zusammenhang schauen wir heute mal nach Karlsruhe. Immerhin steht dort vor dem Bundesverfassungsgericht die Sterbehilfe auf dem juristischen Prüfstand.

Ist ja auch eine Möglichkeit, von der Gebrauch gemacht werden kann/könnte. Das ist zwar im engeren Sinne keine Selbsttötung, verfolgt aber genau das selbe Ziel.

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#22
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Aktueller Artikel zum Thema:

https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/geschaeftsmaessige-sterbehilfe-warum-das-verfassungsgericht-sie-wohl-wieder-erlauben-wird-a-1263522.html

Auszug:
"Dann, in den letzten gut dreieinhalb Stunden der Verhandlung, machten die Verfassungsrichter deutlich, dass sie das "Grundrecht auf Suizid" höher halten als alle Bedenken."

Dem schließe ich mich an.

2x Hilfreiche Antwort

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