Angestellt ohne Arbeitsvertrag und nicht Zahlung von Probearbeitstage?

31. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
SucheRat123123
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)
Angestellt ohne Arbeitsvertrag und nicht Zahlung von Probearbeitstage?

Seit einer Woche bin ich bei einem neuen Unternehmen tätig.
Die ersten drei Tage waren Probarbeitstage für alle, die in dem Objekt neu eingestzt werden.
Seit Donnerstag dann die eigentliche Arbeit.

Allerdings habe ich noch keinen Arbeitsvertrag.
Nun habe ich gelesen, dass es auch üblich ist, die Mitarbeiter ohne Arbeitsvertrag einzustellen.

was ist aber, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt? Ich habe dann keine Beweise, das ich dort gearbeitet habe.

Wie sieht es dann aus?
und was ist mit den Probearbeitstagen?

In meinen Augen muss er sie auch zahlen.

Ich werde ihn dann schriftlich mit Einschreiben auffordern, zu zahlen.

Was ist aber, wenn er sich weiterhin querstellt? Ich könnte dann zwar zu einem Anwalt, aber habe ja keine schriftlichen Beweise.

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Frau Herrje
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 16x hilfreich)

Grundsätzlich handelt es sich beim Probearbeiten um kein Arbeitsverhältnis, somit muss auch keine Vergütung gezahlt werden. Mal pauschal gesagt.
In Bezug auf eine evtl. ausbleibende Lohnzahlung...
Haben Sie denn gestempelt oder einen Stundenzettel unterschrieben oder so?
Ansonsten warten Sie doch erstmal ab, was passiert. Das ist ja bislang nur Zukunfts-Schwarzmalerei :-)
Gruß von Frau Herrje

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38490 Beiträge, 14014x hilfreich)

Meine Güte, Fragesteller ist seit 2 Tagen dort eingestellt. Mit (mündlichem) Arbeitsvertrag. Das kann noch ein bissele dauern, bis dann das Papier vorliegt. Wie soll das denn anders funktionieren?

wirdwerden

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Frau Herrje):
Grundsätzlich handelt es sich beim Probearbeiten um kein Arbeitsverhältnis, somit muss auch keine Vergütung gezahlt werden. Mal pauschal gesagt.

Wie kommt man denn darauf? Das ist nämlich schlicht Unfug. Mal pauschal gesagt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von SucheRat123123):
Die ersten drei Tage waren Probarbeitstage für alle, die in dem Objekt neu eingestzt werden.

Ich rate mal, Objektreinigung?



Zitat (von SucheRat123123):
Ich habe dann keine Beweise, das ich dort gearbeitet habe.

Dann welche verschaffen.
Detailliertes Protokoll führen, nicht der Öffentlichkeit zugängliche Räumlichkeiten einprägen und detailliert auf einem Zettel beschreiben, dem Protokoll beiheften.



Zitat (von SucheRat123123):
und was ist mit den Probearbeitstagen?

In meinen Augen muss er sie auch zahlen.

Sofern es da kein besonderes Schreiben von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gab, wären auch diese zu bezahlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6501x hilfreich)

Soweit ich mich da mal schlau gemacht hatte, ist das mit dem Probearbeiten ein Grenzbereich: es gibt Probearbeit im Sinne einer Ausdehnung des Vorstellungsgesprächs, aber in deutlichen Grenzen. 1 Tag geht okay, ein zweiter ist schon grenzwertig (es dürfte also auf die Art der Arbeit und deren Komplexität ankommen), drei sind dann doch schon zu viel, als dass AG die für lau fordern könnte. Schließlich gibt es ja noch die Probezeit, in der Trennung leicht möglich ist.
Und Ja, nach einer Woche schon Alarm zu schreien, halte ich auch für höchst fragwürdig - insbesondere angesichts des Umstandes, dass AN ggf. zwei Monatsgehälter Verzug abwarten müssen, bevor sie ernsthafte Schritte angehen können.

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#6
 Von 
SucheRat123123
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

zwei Monate Verzug ist meines Erachtens zuviel, denn ein Arbeitgeber ist schon nach 3 Tagen nicht Zahlens im Verzug, wenn z. B. laut Vertrag am 15. das Folgemonats gezahlt werden sollte.

Mir gefällt die Tätigkeit in der Firma ohnehin unter diesen und anderen Umständen nicht. Schon allein deswegen, weil der Arbeitgeber sich von einigen Angestellten auf dem Kopf herum tanzen lässt. Des Weiteren ist er meines Erachtens organisatorisch überfodert

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#7
 Von 
SucheRat123123
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Meine Güte, Fragesteller ist seit 2 Tagen dort eingestellt. Mit (mündlichem) Arbeitsvertrag. Das kann noch ein bissele dauern, bis dann das Papier vorliegt. Wie soll das denn anders funktionieren?

wirdwerden


Der AG hat anscheinend momentan keine Arbeit für mich und möchte sich mit mir zusammen setzen, um zu sehen, wie es jetzt weiter geht. Allerdings hat er sich immernoch nicht gemeldet.
im Internet habe ich gelesen, das ein nicht vorhandener Vertrag als ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gilt.

Wie sieht es denn mit der Probezeit aus?
Habe ich denn dann überhaupt eine Probezeit?

Anscheinend kündigt er mich ja noch nicht einmal.
Auch die Ausfallzeiten müsste er mir bezahlen, wenn ich angegeben habe, dass ich für z. B. 40 Stunden im Monat eingesetzt werden möchte, aber diese nicht arbeite, stimmts?

ich werde ihn die Tage anrufen, aber wollte schonmal wissen, wie es in dem Fall aussieht



-- Editiert von SucheRat123123 am 06.04.2019 09:12

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Einen Arbeitsvertrag hast du, sonst wärst du dort ehrenamtlich und total freiwillig zu gange.
Hast du dir den Job selbst gesucht? Hast du die Stellenanzeige und Daten zur Bewerbung/Vorstellung usw. noch? Ist die Probearbeit evtl. mit dem JC abgestimmt?

Du hast einen mündlichen Arbeitsvertrag. Immerhin. Unbefristet auch .
Weißt du denn was zur Bezahlung? Zur Arbeitszeit? Zum Arbeitsort?

Probearbeit und Probezeit sind unterschiedliche Zeiten. Deine erste Woche war Probearbeit.
Nun könntest du Probezeit haben.

Wenn er jetzt keine Arbeit für dich hat, kann er dir herzlich für die Probearbeit danken. ....und Tschüs
Er kann aber auch mit dir über andere/zukünftige Einsätze sprechen.
Er kann dir nach dem Gespräch auch kündigen.

Du möchtest für 40 Std. im Monat eingesetzt werden? Dann kann der AG das doch immer noch bringen.
zB. 2x WE je 10 Std.--- schon sind 40 Std. erbracht... :augenroll:

Ausfallzeiten kann ich noch nicht sehen. Der April hat bis jetzt 6 Werktage. In Verzug ist dieser AG auch nicht.

Da dir die Arbeit und der Chef und die ganze Firma eh nicht gefällt, kannst du beim geplanten Gespräch auch selbst kündigen.

Verstehe ich das richtig, dass du außer der Probearbeit noch keine weitere Einsatzzeit seit 1.4. gehabt hast?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von SucheRat123123):
im Internet habe ich gelesen, das ein nicht vorhandener Vertrag als ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gilt.

Da hat man falsches gelesen, denn ohne Vertrag gibt es gar keine Anspruchsgrundlage auf irgendwas.



Irgendeine vertragliche Vereinbarung gibt es ja. Die entscheidende Frage ist halt nur, welchen Inhalt diese hat und wie man diesen Inhalt beweisen könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Da hat man falsches gelesen, denn ohne Vertrag gibt es gar keine Anspruchsgrundlage auf irgendwas. Exakt. Geht man aber von einem mündlichen Vertrag aus, so ist der stets unbefristet, weil eine Befristung der Schriftform bedarf.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Es gibt schlichtweg keine unbezahltes Probearbeiten. Wer arbeitet, ist zu bezahlen, außer ein Praktikum findet ausbildungsbedingt statt. Wenn der Zoll kommt, dann ist das schlichtweg "Schwarzarbeit"

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
SucheRat123123
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Frau Herrje):
Grundsätzlich handelt es sich beim Probearbeiten um kein Arbeitsverhältnis, somit muss auch keine Vergütung gezahlt werden. Mal pauschal gesagt.
In Bezug auf eine evtl. ausbleibende Lohnzahlung...
Haben Sie denn gestempelt oder einen Stundenzettel unterschrieben oder so?
Ansonsten warten Sie doch erstmal ab, was passiert. Das ist ja bislang nur Zukunfts-Schwarzmalerei :-)
Gruß von Frau Herrje


Ich habe nur den Personalbogen ausgefüllt, wo Kontonummer, Sozialvers., Steuer IG, usw., angeben werden muss.
zum Thema Lohn;
man hat mir mündlich Tariflohn zugesagt. Mal schauen, was wird. Ich bin halt immer etwas misstrauisch, wenn ich noch kein erstes Geld bekommen habe.
Die Stunden habe ich für mich persönlich natürlich aufgeschrieben


-- Editiert von SucheRat123123 am 07.04.2019 22:46

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
SucheRat123123
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Meine Güte, Fragesteller ist seit 2 Tagen dort eingestellt. Mit (mündlichem) Arbeitsvertrag. Das kann noch ein bissele dauern, bis dann das Papier vorliegt. Wie soll das denn anders funktionieren?

wirdwerden


Mag sein, dass es Schwarzmalerei ist. Ich bin anfangs etwas misstrauisch, wenn ich die Firma noch nicht richtig kenne. Bei den Anderen hatte ich den Arbeitsvertrag schon von Anfang an

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